…Mitbewohner im Haushalt Dritter leben. Im Unterschied zu verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen kann sich bei Alleinstehenden die Führung eines "Hausstands" daher sowohl auf einen Singlehaushalt beziehen als auch auf eine gemeinsam mit anderen Personen benutzte Wohngelegenheit. "Familienwohnsitz" ist nach der Rechtsprechung jener Ort…
…berücksichtigt, dass die Familie migrantischen Ursprungs sei und daher ein erheblich reduzierter Ansatz heranzuziehen sei, da Migranten um einiges bescheidener lebten als der Durchschnitt. Auch sei ein Singlehaushalt grundsätzlich teurer als ein Familienhaushalt. Wenn das Finanzamt von der Mindestsicherung ausgehe, so verweise sie darauf, dass…
…Eine Aufstellung der verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Gas, Wasser, Strom) werde unter anderem vorgelegt. Die Werte entsprächen einem durchschnittlichen Singlehaushalt für eine Größe von 60 m2. Zudem sei zu bedenken, dass der Abgabepflichtige hauptberuflich bei den Österreichischen Bundesbahnen arbeite. Er habe sich im Schnitt mindestens 20 bis…
…mit € 2.000 im Monat sei überhöht, weil das bedeuten würde, dass ein Singlehaushalt nur mit einem Bruttolohn von € 3.000 pro Monat geführt werden könne. Die Beschwerdeführerin habe angegeben, dass alle Wohnkosten von ihrem Exmann bestritten würden, sie selbst äußerst bescheiden lebe…
…der Bw. neben seiner ab Mai 2005 angemieteten ausreichend großen Wohnung am Arbeitsort in der Entfernung von ca. 100 km (Fahrzeit mehr als 1,5 Std) in einer weiteren Mietwohnung einen zweiten "Singlehaushalt" aufrecht erhält, während ihm gleichzeitig in Innsbruck im Haus BStr. eine weitere…
…bei den Eltern befindet?, in UFSjournal 3/2009, 102 ff; Demal, Doppelte Haushaltsführung: Ist nur ein Singlehaushalt ein "richtiger" Haushalt? In UFSjournal 5/2009, 168 ff). Wie obig bereits dargelegt wurde, hat der Bw. aus der Sicht des Unabhängigen Finanzsenates glaubhaft dargetan, dass ihm im…
…von der F-Str. in die G-Str. - sei nur mehr als "Singlehaushalt" (Wohnfläche in etwa 35m2) aufrecht erhalten worden und habe überdies ab diesem Zeitpunkt lediglich als Berufswohnsitz gedient. Entgegen der bisherigen Ansicht der Behörde sei demnach nicht der Familienwohnsitz von D. nach A…
…einen Nebenwohnsitz in Wien, sondern bezog auch fallweise Einkünfte in Wien. Internetabfragen zufolge beträgt der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch von Singlehaushalten ungefähr zwischen 1.600 kWh und 1.700 kWh: "Gerade in großen Städten steigt der Anteil der Ein-Personen-Haushalte stetig. Das liegt zum einen…
…auch in einem Ein-Personen-Haushalt bei der Ausstattung Vorsorge für etwaige Besucher getroffen wird und zudem die Anzahl der Besteckteile den gewöhnlichen Rahmen eines Singlehaushaltes nicht überschreitet. Gesamthaft konnten daher die folgenden unter dem Titel "Doppelte Haushaltsführung" geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden:…
…hinsichtlich deren Umsetzung. Nach allgemeinem Begriffsverständnis bedeutet "allein stehend" nicht in einer Partnerschaft lebend, nicht aber unbedingt alleine wohnend. Alleinstehende leben in der Praxis keineswegs nur in Singlehaushalten. Der Alltag kennt unterschiedliche Formen der Lebensführung, in denen sich Alleinstehende eine Wohnung mit anderen Personen teilen…
…95/08/0147). Nach allgemeinem Begriffsverständnis bedeutet "allein stehend" nicht in einer Partnerschaft lebend, nicht aber unbedingt alleine wohnend. Alleinstehende leben in der Praxis keineswegs nur in Singlehaushalten. Der Alltag kennt unterschiedliche Formen der Lebensführung, in denen sich Alleinstehende eine Wohnung mit anderen Personen teilen…
…Zeitungen bzw. im Internet zeigen, dass im Bereich von X durchaus ein Markt für die Vermietung von Kleinwohnungen existiert. In Zeiten zunehmender Singlehaushalte beschränkt sich der Kreis potentieller Mieter für derartige Wohnungen zweifellos nicht allein auf Studenten. Wenn eine neu sanierte, qualitativ hochwertige Wohnung, wie…
5.9.9 Doppelte Haushaltsführung 5.9.9.1 Voraussetzungen Rz 341: Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…