…über die Grundlagen der Verrechnungspreisfestsetzung, die hiebei berücksichtigten Faktoren, sowie die gewählte Methode. Beruft sich die inländische Gesellschaft in diesem Zusammenhang auf die zwischen ihr und der US-Konzernspitze abgeschlossene Servicevereinbarung, in der eine Kostenabgeltung nach der Kostenaufschlagsmethode vereinbart worden ist, dann wird zumindest zu…
…Flächendienstbarkeiten, Verkabelungen, Wegdienstbarkeiten, Garantievereinbarungen, Servicevereinbarungen, …) übertragen worden. Lediglich das Netzzutrittsrecht sei nach § 10(3) des Vertrages vorläufig bei der Veräußerin verblieben, sei aber bis 31.12.2004 anteilig zu übertragen gewesen. Bei der Veräußerung von Teilen des Windparks B sei eine Mehrheit zusammenhängender Wirtschaftsgüter…
…Der Bf. werde binnen weniger Tage detaillierte Unterlagen vorlegen. Sein Bemühen um Abschluss neuer Servicevereinbarungen sei bis dato leider erfolglos gewesen, sodass die Schließung der Firma überlegt werden müsse. Dies sei bisher aus Kostengründen noch nicht erfolgt. Der Bf. beantrage daher nach Prüfung der vorgelegten…
…Der B. werde binnen weniger Tage detaillierte Unterlagen vorlegen. Sein Bemühen um Abschluss neuer Servicevereinbarungen sei bis dato leider erfolglos gewesen, sodass die Schließung der Firma überlegt werden müsse. Dies sei bisher aus Kostengründen noch nicht erfolgt. Der Bf. beantrage daher nach Prüfung der vorgelegten…
…Sonderleistungen bzw nicht in der Servicevereinbarung enthaltene Arbeiten wurden gesondert in Rechnung gestellt (Schreiben der Beschwerdeführerin vom 24.10.2024). Daneben wurden in den Streitjahren auch von weiteren Fremdfirmen diverse EDV-Dienstleistungen wie Serverreparaturen durchgeführt (Schreiben der Beschwerdeführerin vom 24.10.2024). Der Inhalt des…
…der von der Beschwerdeführerin regelmäßig überwiesen wurde. Sonderleistungen bzw nicht in der Servicevereinbarung enthaltene Arbeiten wurden gesondert in Rechnung gestellt (zB für Softwaresupport am 16.3.2012; für Serverinstallation am 18.2.2013). Daneben wurden in den Streitjahren auch von weiteren Fremdfirmen diverse EDV-Dienstleistungen…
…einer guten Beratung gehört es aber auch Kunden persönlich zu besuchen, ähnlich einer Servicevereinbarung - legt man die Fahrtenbücher aus der Vergangenheit nebeneinander kann man das sehr gut beobachten das das in der Vergangenheit immer passierte, und das unter anderem auch von den wenigen Kunden die…
…Gesellschaft befindet sich in Adr.R***1***. Bei dieser Adresse handelt es sich laut einer von R.S.***1*** am 20.04.2012 abgeschlossenen Servicevereinbarung um eine reine Büroadresse der Firma "N***1***". Mit 04.08.2011 erfolgte die Abtretung aller Geschäftsanteile an sowie die…
…Gesellschaft befindet sich in Adr.R***1***. Bei dieser Adresse handelt es sich laut einer von R.S.***1*** am 20.04.2012 abgeschlossenen Servicevereinbarung um eine reine Büroadresse der Firma "N***1***'". Mit 04.08.2011 erfolgte die Abtretung aller Geschäftsanteil an sowie die…
…mit 22.12.2004 gezeichnet. Die ebenfalls am 22.12.2004 gezeichnete Dienstleistungs- und Servicevereinbarung (Bewirtschaftung samt Vermietung des Wohnungseigentums) gilt ab dem 30.4.2005. Dementsprechend wird in der Leistungsabrechnung "Mai bis Dezember 2005" des Mietenpools eine Nettogutschrift von Euro 3.927,08 für…
Bereits unter EAS 926 wurde die Auffassung vertreten, dass ein im Inland aufgestellter Server, der einem ausländischen Unternehmen der inländischen Vermarktung seiner Produkte dient, als inländische Betriebstätte im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen zu werten ist. Diese Auffassung wird mittlerweile auch durch Arbeiten innerhalb der OECD gestützt…
Bietet eine deutsche GmbH über Internet eine Online-Spiele-Plattform an (vor allem für Karten- und Brettspiele, nicht für Glückspiele) und wird hierbei zur technischen Durchführung neben einem deutschen Server (dem "Spiele-Server"), auf dem sich die Software für die Spiele und die eigentliche Online…
Die Abänderung des angefochtenen Bescheides laut Spruch betreffend Kommunalsteuerrückstand für das Jahr 2015 wird durch einen offensichtlichen Irrtum begründet. Der Rückstand für 2015 beträgt laut Kontoauszug 3.391,22 Euro und 33,99 Euro, also insgesamt 3.425,21 Euro und nicht 3.459,04…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., 0001 X., X-Weg1, vertreten durch Mag. Ingrid Huber, 9241 Wernberg, Feldweg 7, vom 27. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch Mag. Kerstin Mramor-Brandstätter, vom 23. Juli 2009 betreffend Einkommensteuer…
Die Frage, ob eine schweizerische Vertriebsgesellschaft, die in Österreich und in Drittstaaten gefertigte Produkte europaweit vertreibt und sich hiebei eines von ihrer österreichischen Schwestergesellschaft angemieteten inländischen Servers bedient, in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Schweiz begründet sowie die Frage, welcher Gewinnanteil einer…
Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…
1.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art 1.3.2.1. Fremdvergleichsgrundsatz Rz 86: Der konzerninterne Dienstleistungsaustausch ist von Umfang und Inhalt her gesehen sehr unterschiedlich und hängt vom Integrationsgrad der Konzerne ab. Im dezentralisierten Konzern kann beispielsweise die Muttergesellschaft ihre konzerninterne Tätigkeit darauf beschränken, ihre…
Das Fehlen dieser Unterlagen, und insbesondere wie bei Produktmängel tatsächlich vorgegangen wurde, führt zum Schluss, dass der ***Bezeichnung Person1*** umsatzsteuerlich nicht die Verfügungsmacht an den Waren verschafft worden ist. Aus den vorgelegten Unterlagen konnte kein Sachverhalt festgestellt werden, der von dem Sachverhalt, der zur Entscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***XXX Rechtsanwälte GmbH***, ***Adresse1***, als Masseverwalter im Konkursverfahren der ***X GmbH***, frühere Geschäftsanschrift ***Adresse2***, vertreten durch Herrn Mag. Thomas Mollik, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Haidfeldstraße 31, 2331 Vösendorf, über die als Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Messing Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 6020 Innsbruck, Andreas Hoferstraße 5, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom xyz betreffend Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG entschieden: Die Berufung…