…und insbesondere der Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport abhängig gemacht wird. Demnach findet im Bereich von lebenden Rindern, für die eine Gewährung von Ausfuhrerstattung begehrt wird, auch die Verordnung (EG) 615/98 Anwendung. Diese sieht u.a. Kontrollen beim Entladen im Bestimmungsdrittland vor…
…Schutz von Tieren beim Transport Anwendung auf den Transport von Tieren der Gattung Rind, soweit sie Haustiere sind. Nach Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen: "b) ,Transport': jegliche Beförderung von Tieren mit einem Transportmittel, einschließlich Ver- und Entladen; ... g) ,Verbringung': der Transport…
…zum Schutz von Tieren beim Transport abhängig gemacht. Vor diesem Hintergrund normiert die zum maßgeblichen Zeitpunkt anzuwendende Verordnung (EG) Nr. 639/2003 der Kommission vom 9. April 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 des Rates hinsichtlich des Schutzes lebender Rinder beim Transport…
…der Ausfuhrerstattung für lebende Tiere wird gemäß Artikel 33 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch von der Einhaltung der gemeinschaftlichen Tierschutzvorschriften und insbesondere der Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport abhängig gemacht…
…und insbesondere der Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport abhängig gemacht. Vor diesem Hintergrund normiert die zum maßgeblichen Zeitpunkt anzuwendende Verordnung (EG) Nr. 615/98 der Kommission vom 18. März 1998 mit Durchführungsbestimmungen zur Ausfuhrerstattungsregelung in Bezug auf den Schutz lebender Rinder beim Transport…
…Bezug auf den Schutz lebender Rinder beim Transport kann nicht in dem Sinn ausgelegt werden, dass Abschnitt 48 Nr. 7 Buchst. b des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG des Rates vom 19. November 1991 über den Schutz von Tieren beim Transport sowie zur Änderung…
…in ihnen verpackten Ware anzusehen und müssen wie jedes andere verwendete Vormaterial bei der Beurteilung des Ursprungs der Ware mitberücksichtigt werden; 2.andere Umschließungen - das sind insbesondere solche, die zum Schutz der Ware während des Transportes oder der Lagerung dienen - teilen hinsichtlich des Ursprunges grundsätzlich…
…in ihnen verpackten Ware anzusehen und müssen wie jedes andere verwendete Vormaterial bei der Beurteilung des Ursprungs der Ware mitberücksichtigt werden; 2.andere Umschließungen - das sind insbesondere solche, die zum Schutz der Ware während des Transportes oder der Lagerung dienen - teilen hinsichtlich des Ursprunges grundsätzlich…
…Be- oder Verarbeitungen; q)Schlachten von Tieren. Im Sinne des oben Angeführten gelten Be- oder Verarbeitungen als einfach, wenn dafür weder besondere Fertigkeiten noch speziell hergestellte oder dafür installierte Maschinen, Geräte oder Werkzeuge erforderlich sind. Bei der Beurteilung ob eine Minimalbehandlung vorliegt, sind alle in…
…in ihnen verpackten Ware anzusehen und müssen wie jedes andere verwendete Vormaterial bei der Beurteilung des Ursprungs der Ware mitberücksichtigt werden; 2.andere Umschließungen - das sind insbesondere solche, die zum Schutz der Ware während des Transportes oder der Lagerung dienen - teilen hinsichtlich des Ursprunges grundsätzlich…
…in ihnen verpackten Ware anzusehen und müssen wie jedes andere verwendete Vormaterial bei der Beurteilung des Ursprungs der Ware mitberücksichtigt werden; 2.andere Umschließungen - das sind insbesondere solche, die zum Schutz der Ware während des Transportes oder der Lagerung dienen - teilen hinsichtlich des Ursprunges grundsätzlich…
…in ihnen verpackten Ware anzusehen und müssen wie jedes andere verwendete Vormaterial bei der Beurteilung des Ursprungs der Ware mitberücksichtigt werden; 2.andere Umschließungen - das sind insbesondere solche, die zum Schutz der Ware während des Transportes oder der Lagerung dienen - teilen hinsichtlich des Ursprunges grundsätzlich…
…in ihnen verpackten Ware anzusehen und müssen wie jedes andere verwendete Vormaterial bei der Beurteilung des Ursprungs der Ware mitberücksichtigt werden; 2.andere Umschließungen - das sind insbesondere solche, die zum Schutz der Ware während des Transportes oder der Lagerung dienen - teilen hinsichtlich des Ursprunges grundsätzlich…
…des HS wie das Erzeugnis eingereiht werden, wobei dies nicht für die Zwecke der Berechnung des Höchstwerts von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft gilt. Verpackungsmaterial und -behältnisse, die dazu dienen, ein Erzeugnis während des Transports zu schützen, werden bei der Feststellung, ob es sich um ein Ursprungserzeugnis…
…Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den ZollämternZollorganen in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben durchzuführenden Kontrollen von Transporten lebender Tiere sind die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur…
…Artikels 43 können Ausnahmen von dieser Regel gewährt werden, sofern Bedingungen festgelegt werden, die gleichwertige Garantien bieten.Darüber hinaus wird die Zahlung der Ausfuhrerstattung für lebende Tiere von der Einhaltung der gemeinschaftlichen Tierschutzvorschriften und insbesondere der Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport abhängig gemacht.…
…L 160 vom 26.6.1999, wird die Zahlung der Ausfuhrerstattung für lebende Tiere unter anderem von der Einhaltung der gemeinschaftlichen Tierschutzvorschriften und insbesondere der Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport abhängig gemacht. Laut Aktenlage ist unstrittig, dass drei der in das Zollverfahren der…
…und insbesondere der Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport abhängig gemacht. Vor diesem Hintergrund normiert die zum maßgeblichen Zeitpunkt anzuwendende Verordnung (EG) Nr. 615/98 der Kommission vom 18. März 1998 mit Durchführungsbestimmungen zur Ausfuhrerstattungsregelung in Bezug auf den Schutz lebender Rinder beim Transport…
…und insbesondere der Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport abhängig gemacht. Vor diesem Hintergrund normiert die zum maßgeblichen Zeitpunkt anzuwendende Verordnung (EG) Nr. 615/98 der Kommission vom 18. März 1998 mit Durchführungsbestimmungen zur Ausfuhrerstattungsregelung in Bezug auf den Schutz lebender Rinder beim Transport…
…der Ausfuhrerstattung für lebende Tiere wird gemäß Artikel 33 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch von der Einhaltung der gemeinschaftlichen Tierschutzvorschriften und insbesondere der Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport abhängig gemacht…