Schließt ein österreichisches Unternehmen mit einem griechischen Unternehmen Verträge ab, auf Grund derer eine Anlagenerrichtung sowie Wartungs- und Schulungsaufgaben übernommen werden, ohne dass das inländische Unternehmen hiebei in Griechenland eine Betriebstätte begründet, dann sind die Einkünfte, die das österreichische Unternehmen aus dieser Leistungserbringung erzielt, gemäß…
Ein in Österreich ansässiger EDV-Spezialist betreibt auch dann ein "österreichisches Unternehmen", wenn er auf Werkvertragsbasis für eine große deutsche Kapitalgesellschaft im Wesentlichen ausschließlich bei verschiedenen Kunden in Deutschland tätig ist. Deutschland erlangt daher Besteuerungsrechte an den Gewinnen dieses österreichischen Unternehmens nur dann, wenn die…
5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…
5.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten 5.9.14.1 Begriffsdefinitionen Rz 358: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Februar 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 21. Februar 2022 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 08/2021 bis…
…in die für die Entstehung der Baustellenbetriebsstätte maßgebliche Frist einzubeziehen. Wenn daher ein italienisches Unternehmen lediglich fünf Monate für die Errichtung eines betriebsfertigen und voll funktionstüchtigen Daches benötigt und danach nur noch Schulungstätigkeiten ausführt und an einem Wochenende pro Monat den Verschub des Daches überwacht…
…bin. Dies scheint eher eine falsche Schlussfolgerung zu sein, die von mir weiterhin aufs Entschiedenste bestritten und beeinsprucht wird. Schulungstätigkeiten von Außendienstmitarbeitern der Bezirke wurden und werden von mir keine durchgeführt. Dienstbesprechungen werden von mir in den Bezirksstellen keine abgehalten. Dies schon deshalb nicht, da…
…2013 8 Berechnung Einkünfte 2008 02.11.2015 Sachverhalt und Anträge Sachverhalt: Der Berufungswerber ersucht um Anerkennung von nichtselbständigen Einkünften aus den Vortrags- und Schulungstätigkeiten am ***6*** Wien. Die Erstbescheide vom 27.06.2011 und die BVE vom 20.77.2011 wurden am 01.08…
…Gesamtaufwandes) Von der Beschwerdeführerin wurde am 30. April 2014 ein weiterer Schriftsatz eingebracht, in dem bezüglich der von ihr durchgeführten Schulungstätigkeiten folgendes ergänzt wurde: Die Verwendung dieser Begriffbezeichnung wäre völlig irreführend. Sie wäre im Außendienst nicht für Schulungen, sondern für Verkaufsabschlüsse und der damit verbundenen…
…Dies scheint eher eine falsche Schlussfolgerung zu sein, die von mir weiterhin aufs Entschiedenste bestritten und beeinsprucht wird. Schulungstätigkeiten von Außendienstmitarbeitern der Bezirke wurden und werden von mir keine durchgeführt. Dienstbesprechungen werden von mir in den Bezirksstellen keine abgehalten. Dies schon deshalb nicht, da ich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 7. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 28. April 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden, sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit, die Betreuung von Workshops durch Lehrpersonen und das vornehmlich mündlich betriebene Managementtraining. Denn Sinn und Zweck der…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 3. März 2004 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Wortfolge "Einkünfte aus selbständiger…
Dies ist bei unserem Mandanten keineswegs der Fall, die Homepage und die nachweislichen Bemühungen um Belebung des Geschäftes in diesem Berufsfeld dokumentieren dies eindeutig. Unser Mandant hat seine Arbeitszeit in seinem angestammten Beruf bereits reduziert, die streitgegenständliche Tätigkeit ist bereits aufgenommen worden, unser Mandant setzte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 21. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 24. November 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Sch, P. 59, vom 1. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz, vom 5. September 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die…
5.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten Rz 366: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit sind bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 23. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 16. Jänner 2004 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im angefochtenen Einkommensteuerbescheid angeführten…