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UFSG RV/0340-G/07Absetzbarkeit von Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2007

…Rechnungsnachweis in Höhe von 3.367,10 Euro und 359,60 Euro (zusammen 3.726,70 Euro) stellen auch nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates als Kosten für die Beseitigung von Schäden, die anlässlich der Schneekatastrophe entstanden sind, eine außergewöhnliche Belastung dar. 2.) Der vom Bw…

LStR 2002 Rz 83812.4.4 Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

…Gegenstände Rz 838c: Zu den Kosten für die Reparatur und Sanierung durch die Katastrophe beschädigter, aber weiter nutzbarer Vermögensgegenstände zählen beispielsweise: Reparatur und Sanierung von weiter nutzbaren Wohnhäusern bzw. Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls nach einer Schneekatastrophe, Ersatz des Fußbodens, Erneuerung des Verputzes, Ausmalen von Räumen…

UFSL RV/0029-L/09Aufwendungen zur Beseitigung von "Katastrophenschäden" (hier: außergewöhnliche Belastung - Schadensereignis unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2009

…in den Wintern davor keinerlei Schaden dieser Art entstanden seien, hätten die Fachleute diesen Schaden auf die Schneekatastrophe des Winters 2005/06 zurückgeführt. Deshalb ersuche er um Berücksichtigung dieser Ausgaben in seiner Arbeitnehmerveranlagung 2007 unter außergewöhnliche Belastungen/Katastrophenschäden! Beilagen: Rechnung über das Abtragen und Abtransportieren…

BFG RV/4100628/2014Missachtung der Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht zur Aufklärung abgabenrechtlicher Sachverhalte bezüglich behaupteter Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.04.2018Teil 1/2

…Diese Aufgaben machen es notwendig, das Personal kurzfristig und zu jeder Zeit in den Dienst zu stellen. Als konkretes Beispiel stelle ich hier die Alarmierung zur Katastrophenhilfe / Schneekatastrophe Lesachtal im Dezember 2008 fest, welche an einem Samstag (13.12.2008) stattfand. Um 07:30 wurden…

EStR 2000 Rz 4830–483914.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Bedeutung. Als Katastrophenfall, zu deren Beseitigung abzugsfähige Geld- oder Sachaufwendungen geleistet werden können, kommen Naturkatastrophen (zB Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen-, Schneekatastrophen- und Sturmschäden sowie Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag), technische Katastrophen (zB Brand- oder Explosionskatastrophen), kriegerische Ereignisse, Terroranschläge oder sonstige humanitäre Katastrophen…

BFG RV/6100359/2020Katastrophenschaden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.11.2020

…Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen-, und Schneekatastrophenschäden sowie Sturmschäden. Abzugsfähig sind die Kosten der Aufräumungsarbeiten und die Wiederbeschaffungskosten der zerstörten notwendigen Wirtschaftsgüter, soweit diese Schäden nicht durch eine Versicherung oder aus öffentlichen Mitteln (Katastrophenfonds) gedeckt sind. Aufwendungen zwecks Abwehr künftiger Katastrophen sind nicht absetzbar. Das trifft…

BFG RV/4200072/2016Geländeverfüllung/Geländeanpassung mit aufbereiteten Baurestmassen von einem abgebrannten Wirtschaftsgebäude
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.10.2018

…1999, 474). Demnach fallen unter die Bestimmung des Katastrophenschadens im Sinne des § 34 Abs.6 EStG Schäden auf Grund von Stürmen, Erdbeben, Felsstürzen, Steinschlägen, Flächenbränden oder Strahleneinwirkungen, Schneekatastrophen, Hagel und Blitz (Jakom Einkommensteuergesetz Kommentar § 34 Rz. 58). Auch das Katstrophenfondgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996…

BFG RV/6100569/2017Unwetterschäden an einem Wochenend- bzw Ferienhausgrundstück (Zweitwohnsitz) führen nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.06.2018

…Vermurungs- und Lawinenschäden“), doch fielen darunter z.B. auch Schäden auf Grund von Stürmen, Erdbeben, Felsstürzen, Steinschlägen, Flächenbränden, Strahleneinwirkungen, Schneekatastrophen, Hagel, Blitz usw. (Vock in Jakom, EStG10 § 34 Rz 58). Als Katastrophenschaden im Sinne des § 34 Abs. 6 EStG 1988 kämen nach der Rechtsprechung nur…

UFSL RV/1393-L/10Im Falle der nachgewiesenen Dachumdeckung (annähernde Kostenneutralität im Vergleich zum Austausch der großflächigen beschädigten Welleternitplatten) sind derartige Kosten nach Abzug von Versicherungsleistungen und etwaigen Landeszuschüssen aus dem Katastrophenhilfsfonds grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen. Im konkreten Fall einigten sich die Parteien der Höhe nach (50 % Anerkennung als angenommene erforderliche Ersatzbeschaffung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…Erdbeben, Felsstürzen, Steinschlägen, Flächenbränden oder Strahlungseinwirkungen, weiters aufgrund von Schneekatastrophen (LStR Rz 838 alt),Hagel, Blitz (Quantschnigg/Schuch § 34 Rz 21)... Derselbe weiters in Rz 60, Punkt lit c) Abzugsfähige Aufwendungen: Ein bloßer Vermögensschaden stellt noch keine außergewöhnliche Belastung dar. Es können erst die Aufwendungen…

UFSL RV/1488-L/101) Kanal- und Wasseranschlussergänzungsgebühren als Sonderausgaben 2) Brandschaden als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2011

…jedenfalls nicht umfasst. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen-, Schneekatastrophen und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht (vgl. VwGH 19.2.1992…

UFSW RV/0835-W/08Kanalanschluss bzw. -umleitung als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen-, Schneekatastrophen- und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht. Da die Kosten der Sanierung des Kanals nicht als Katastrophenschaden anerkannt werden können, ist in weiterer Folge zu…

UFSW RV/1912-W/061) Keine Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten im abgeleiteten Bescheid 2) Keine außergewöhnliche Belastung, wenn Aufwendungen dem Grunde nach Werbungskosten sind 3) Prozesskosten iZm einer Verpachtung (Schadenersatzforderungen wegen vom Mieter verursachter Schäden bei den Nachbarn)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

…vom Begriff des "Katastrophenschadens" jedenfalls nicht umfasst. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch, Vermurungs-, Lawinen-, Schneekatastrophen- und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht (vgl…