…Primärschuldnerin aufgrund der amtswegigen Löschung wegen Vermögenlosigkeit im Jahr 2018 nicht möglich ist, zum anderen ist zu berücksichtigen , dass die Haftung nach § 11 BAO eine Schadenersatzhaftung (VwGH 28.4.2009, 2006/13/0197) ist, und der Haftungsbestimmung der gesetzgeberische Wille zu Grunde liegt , dass derjenige…
…berücksichtigen, das eine Einbringlichkeit der haftungsverfangenen Abgabenverbindlichkeiten zum überwiegenden Teil uneinbringlich macht, zum anderen ist zu berücksichtigen , dass die Haftung nach § 11 BAO eine Schadenersatzhaftung (VwGH 28.4.2009, 2006/13/0197) ist, und der Haftungsbestimmung der gesetzgeberische Wille zu Grunde liegt , dass derjenige, der…
12.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle Rz 906: Schadenersatzleistungen sind nicht absetzbar, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Verschuldenshaftung; VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, vgl. Rz 828 ff). Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn…
…davon, ob die Entscheidung im finanzbehördlichen Finanzstrafverfahren oder im gerichtlichen Strafverfahren ergangen ist (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, I, 142, VwGH 27.1.1999, 98/16/0411). Die Haftung nach § 11 BAO trägt den Charakter einer Schadenersatzhaftung. (vgl. z.B. Ritz, BAO4, § 11 Tz 1, mit…
…uneinbringlich und daher werde der Antrag gestellt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben. In ihrer Beschwerdevorentscheidung führt die belangte Behörde aus, die Haftung nach § 11 BAO trage den Charakter einer Schadenersatzhaftung. In diesem Zusammenhang, sei es unter dem Gesichtspunkt der Haftung nach § 11 BAO als Instrument zur…
…Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Gegenständlich sei aufgrund des anhängigen Konkursverfahrens die Einbringung der haftungsgegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten nicht möglich. Die Haftung nach § 11 BAO sei eine Schadenersatzhaftung und der Haftungsbestimmung liege der Wille des Gesetzgebers zugrunde, dass derjenige, der eine widerrechtliche Handlung gesetzt habe…
…Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Gegenständlich sei aufgrund des anhängigen Konkursverfahrens die Einbringung der haftungsgegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten nicht möglich. Die Haftung nach § 11 BAO sei eine Schadenersatzhaftung und der Haftungsbestimmung liege der Wille des Gesetzgebers zugrunde, dass derjenige, der eine widerrechtliche Handlung gesetzt habe…
…Haftung seinerseits für den von einem Dritten verursachten Schaden ausscheide (Erkenntnis vom 19.9.2024, Seite 8). Im Erkenntnis wurde daher eine allfällige Schadenersatzhaftung bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. der persönlichen Unbilligkeit iSd § 236 BAO nicht berücksichtigt. Im Wiederaufnahmeantrag wurde vom Beschwerdeführer vorgebracht…
…Finanzstrafverfahren voraussetzt (VwGH 14.12.1994, 93/16/0011). Damit kommt der im Schrifttum als "Schadenersatzhaftung" bezeichnete Grundgedanke des § 11 BAO zum Ausdruck: Wer sich allein oder im Bunde mit anderen in irgendeiner Form zu einer widerrechtlichen Handlung versteht, hat auch grundsätzlich für die vermögensrechtlichen…
…Bescheid auf die rechtskräftige Verurteilung der Bf. wegen einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 FinStrG bezieht und auch dieses Delikt ein Vorsatzdelikt ist (siehe Pkt. B/1). B/3. Die Haftung nach § 11 BAO trägt den Charakter einer Schadenersatzhaftung (vgl. z.B. Ritz, BAO3, § 11 Tz 1…
…Abgabenverbindlichkeiten bei der Primärschuldnerin aufgrund der amtswegigen Löschung wegen Vermögenlosigkeit nicht möglich ist, zum anderen ist zu berücksichtigen , dass die Haftung nach § 11 BAO eine Schadenersatzhaftung (VwGH 28.4.2009, 2006/13/0197) ist, und der Haftungsbestimmung der gesetzgeberische Wille zu Grunde liegt , dass derjenige…
…dies sei im Baugewerbe äußerst unglaubwürdig, spreche weiters dafür, dass die slowakischen Unternehmen keine vollständige Gewährleistung und Schadenersatzhaftung zu tragen gehabt hätten, sondern die Arbeitnehmer vielmehr im Rahmen eines Gestellungsvertrages für die Bf. tätig geworden wären. Sowohl der UFS als auch des BFG würden davon…
…nicht zur Verfügung gestanden, sei für den Bf nichts zu gewinnen. Einerseits beruhe die Haftungsinanspruchnahme nach § 11 BAO auf einem rechtskräftigen Straferkenntnis, andererseits sei die Haftung nach § 11 BAO ihrem Charakter nach eine Schadenersatzhaftung (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren2 (2016) § 11 Anm. 1). Wäre daher die Primärschuldnerin…
…Eingabe vom 01.10.2018 ausdrücklich auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beim Spruchsenat verzichtet wurde. Die Haftung nach § 11 BAO trägt den Charakter einer Schadenersatzhaftung und ist ein Instrument der Sicherung der verkürzten Abgaben, die beim Primärschuldner nicht eingebracht werden können. Es steht fest…
…0197) stehen persönliche Umstände (wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder eine Vermögenslosigkeit des Haftenden) in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung. (Ritz BAO6, § 11 Tz. 5) Die Haftung nach § 11 BAO trägt den Charakter einer Schadenersatzhaftung (vgl. z.B. Ritz, BAO3, § 11 Tz 1…
…Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes im verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Finanz-strafverfahren voraus (vgl. VwGH 14.12.1994, 93/16/0011). Die Haftung nach § 11 BAO trägt den Charakter einer Schadenersatzhaftung. Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. VwGH 28.04.2009, 2006/13/0197, mwH)…
…welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist (vgl. VwGH 16.12.1999, 97/16/0006). Die Haftung nach § 11 BAO trägt den Charakter einer Schadenersatzhaftung. Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. VwGH 28.04.2009, 2006/13/0197, mwH)…
…98/16/0411; 30.03.2000, 1999/16/0141, 26.01.2012, 2009/16/0210). Sie trägt den Charakter einer Schadenersatzhaftung (Ritz, BAO3, § 11 Tzl, mit Hinweis auf Kopecky) und ist ein Instrument zur Sicherung der verkürzten Abgaben, die beim Primärschuldner nicht eingebracht werden können…
…1.1999, 98/16/0411). Die Bestimmung erfasst alle vorsätzlichen Finanzvergehen (Ritz, BAO Komm 4 , § 11 Tz 2). Die Haftung nach § 11 BAO ist eine Schadenersatzhaftung. Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO-Kommentar, 144). Zunächst ist festzuhalten, dass mit…
…schon auf Grund der strafrechtlichen Verurteilung auszugehen ist. Unter Bezugnahme auf die vorhin angeführten Urteil wird nochmals festgehalten, dass eine Haftung des Bf. für die aushaftenden Abgabenschulden schon alleine nach § 11 BAO gegeben wäre; diese trägt den Charakter einer Schadenersatzhaftung (vgl. z.B. Ritz, BAO4, …