…sohin die Postaufgabe. Da die Sechsmonatsfrist aber erst mit Ablauf des 02.09.2022, sohin um 24:00 dieses Tages endete, wurde folglich die Säumnisbeschwerde am 02.09.2022 um 9:55 verfrüht eingereicht. Nach § 284 Abs. 7 BAO ist auf das Säumnisbeschwerdeverfahren ua § 260…
…eingerechnet, sodass bei der Behörde eingelangte Schriftstücke mit der Postaufgabe als eingereicht gelten. Da die Säumnisbeschwerde demnach am 20.3.2018 eingebracht wurde, die Sechsmonatsfrist aber erst am 21.3.2018 abgelaufen ist, wurde die Säumnisbeschwerde verfrüht eingereicht. Die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 260 Abs…
…2020 ablaufen wird, wurde die Säumnisbeschwerde verfrüht gestellt (Ritz, aaO, Tz 12 mwN). Der offene Vorhalt ist in diesem rechtlichen Kontext irrelevant. Da bereits aufgrund des Inhaltes der Säumnisbeschwerde und der ZMR-Anfrage leicht zu erkennen war, dass die Säumnisbeschwerde verfrüht gestellt wird, konnte ein…
…der Erhebung der gegenständlichen Säumnisbeschwerde die Sechs-Monats-Frist noch nicht abgelaufen ist. Sollte am 12.8.2015 eine Beschwerde erhoben worden sein, endet die Sechs-Monats-Frist am 12.2.2016. Die Säumnisbeschwerde wurde daher verfrüht erhoben. Verfrüht erhobene Säumnisbeschwerden sind mit Beschluss zurückzuweisen…
…Das Rechtsinstitut der Säumnisbeschwerde soll Rechtsschutz vor Untätigkeit einer Behörde bieten, was bedeutet, dass das durch § 284 BAO eingeräumte Rechtsschutzziel, nämlich den säumigen Bescheid zu erhalten, möglichst rasch erreicht werden soll. Das subjektive Recht auf bescheidmäßige Erledigung ist aber mit einer verfrühten Säumnisbeschwerde nicht durchsetzbar…
…Säumnisbeschwerde ist unzulässig. Der gegenständliche Auszahlungsantrag datiert vom 23.8.2021. Er kann also frühestens an diesem Tag bei der belangten Behörde eingelangt sein, sodass die sechsmonatige Entscheidungsfrist jedenfalls nicht vor dem 23.2.2022 endet. Die Säumnisbeschwerde vom 9.11.2021 wurde daher verfrüht…
…Eine derartige - im gegenständlichen Fall wenn überhaupt rechtlich mögliche - Säumigkeit des Finanzamtes könnte erst nach Ablauf der am 16. Juli 2015 beginnenden Sechsmonatsfrist stattfinden. Verfrüht eingebrachte Säumnisbeschwerden sind der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgend zurückzuweisen (VwGH 12.9.2001, 2001/13/0178; VwGH 25.9.2002…
…Sachentscheidung bei der Stelle eingelangt ist, bei der er einzubringen war. Die Beschwerde ist abzuweisen, wenn die Verzögerung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Behörde zurückzuführen ist. Verfrüht erhobene Säumnisbeschwerden sind zurückzuweisen. Gemäß § 32 Abs. 2 AVG enden nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen…
…BAO regelt überdies den Verspätungszuschlag für den Fall der verspäteten Einreichung einer Abgabenerklärung und hat mit der Sache ebenfalls nichts tun. In rechtserheblicher Hinsicht gleicht gegenständliche Säumnisbeschwerde jener, die das BFG mit Beschluss vom 16. Juli 2014, RS/7100105/2014, wegen verfrühter Stellung zurückgewiesen hat…
…BAO regelt überdies den Verspätungszuschlag für den Fall der verspäteten Einreichung einer Abgabenerklärung und hat mit der Sache ebenfalls nichts tun. In rechtserheblicher Hinsicht gleicht gegenständliche Säumnisbeschwerde jener, die das BFG mit Beschluss vom 16. Juli 2014, RS/7100105/2014, wegen verfrühter Stellung zurückgewiesen hat…
…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass eine verfrüht gestellte Säumnisbeschwerde als unzulässig zurückzuweisen ist, erschließt sich aus der im Beschluss genannten Rechtsprechung…
…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass eine verfrüht gestellte Säumnisbeschwerde als unzulässig zurückzuweisen ist, erschließt sich aus der im Beschluss genannten Rechtsprechung…
…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass eine verfrüht gestellte Säumnisbeschwerde als unzulässig zurückzuweisen ist, erschließt sich aus der im Beschluss genannten Rechtsprechung…
…würden, keinesfalls sei der Bundesminister in irgendeiner Abgabenangelegenheit als Abgabepflichtiger erfasst. Über die Säumnisbeschwerde wurde erwogen: Die Säumnisbeschwerde wurde nicht verfrüht gestellt. Aus folgenden Gründen ist die Säumnisbeschwerde jedoch unzulässig. Aktivlegitimation Gemäß Art 132 Abs 3 B-VG kann wegen Verletzung der Entscheidungspflicht Beschwerde erheben…
…2016. Eine Säumnisbeschwerde ist u.a. zurückzuweisen, wenn sie verfrüht gestellt wurde (vgl. Ritz, BAO 5 , § 284, Rz 12 und die dort angeführte Judikatur). Unter Bedachtnahme auf vorstehende Ausführungen war die im gegenständlichen Fall am 6.7.2016 und damit verfrüht erhobene Säumnisbeschwerde als unzulässig…
…Die Säumnisbeschwerde langte aber schon am 18.06.2019 beim Bundesfinanzgericht ein. Es ergibt sich aus der Aktenlage, dass im Zeitpunkt der Erhebung der gegenständlichen Säumnisbeschwerde die Sechs-Monats-Frist noch nicht abgelaufen war. Die Säumnisbeschwerde wurde daher verfrüht erhoben. Verfrüht erhobene Säumnisbeschwerden sind mit…
…Die Säumnisbeschwerde gilt daher als am 24. August 2018 richtig eingebracht. Im gegenständlichen Fall ist der als rechtserheblich festzustellende Sachverhalt das Verwaltungsgeschehen selbst, das zwischen den Parteien unstrittig ist, sodass eine gesonderte Sachverhaltsfeststellung nicht geboten ist. Die Säumnisbeschwerde wurde nicht verfrüht gestellt und ist zulässig…
…Das dürfte auch dem Bf von Anfang an klar gewesen sein, weil er seine verfrühte Beschwerde fälschlich mit 16. Feber 2024 datiert hat. Daher ist die Säumnisbeschwerde mangels eingetretener Verletzung der Entscheidungspflicht zurückzuweisen (§ 260 Abs 1 lit a BAO). Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss…
…Angelegenheit nicht befasst. Die Voraussetzungen für die Erhebung einer Säumnisbeschwerde entnehmen Sie bitte §§ 284, 285 BAO (RIS - Bundesabgabenordnung § 284 - Bundesrecht konsolidiert (bka.gv.at)). Sofern Ihr Telefax vom 14.8.2022 als (mangelhafte) Säumnisbeschwerde zu deuten sein soll, wäre diese jedenfalls als verfrüht gestellt zurückzuweisen…
…laufen. Eine Säumnisbeschwerde ist ua zurückzuweisen, wenn sie verfrüht gestellt wurde (vgl Ritz, BAO 5, § 284, Rz 12 und die dort zitierte Judikatur). Unter Bedachtnahme auf vorstehende Ausführungen ist daher der im gegenständlichen Fall am 10.12.2013 erhobene Devolutionsantrag (jetzt: Säumnisbeschwerde) unstrittig innerhalb der…