…Begründung Mit Schreiben vom 18.04.2024 brachte der steuerlich vertretene Beschwerdeführer (Bf) beim BFG eine Säumnisbeschwerde ein. Mit Schreiben vom 09.03.2023 sei für den Antragsteller Familienbeihilfe/Ausgleichs- und/oder Differenzzahlung für Beschäftigungszeiten 2021 unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt Österreich gestellt…
…11.2017 beim BFG eine Säumnisbeschwerde ein und brachte vor, am 09.02.2017 sei beim Finanzamt NÖ (FA) ein Antrag auf Differenzzahlung für die Monate 3-4, 6-12/2016 eingebracht worden. Für den Zeitraum 7-12/2016 sei die Familienbeihilfe bereits ausbezahlt worden…
…Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache Säumnisbeschwerde der Jitka M*****a, *****Adresse_CZ*****, Tschechische Republik, Sozialversicherungsnummer 6*****, vom 10. 10. 2017 bzw. 18. 10. 2017 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Gänserndorf Mistelbach, 2230 Gänserndorf, Rathausplatz 9, betreffend Familienbeihilfe den Beschluss gefasst: I…
…PLZ Adressbez, UNIONSLAND, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach betreffend Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung) ab 2018 beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Am 5.8…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a CP in der Säumnisbeschwerde des BF., Adresse, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des FA Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Familienbeihilfe für das Kind SH, geb. yx, für die Zeit von 07 - 12/15 beschlossen: Das Säumnisbeschwerdeverfahren wird…
…1 BAO kann die Partei wegen Verletzung der Entscheidungspflicht Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgericht erheben, wenn ihr Bescheide der Abgabenbehörden nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen bekannt gegeben werden. Der Bf hat gegen eine Mitteilung über den Bezug von Familienbeihilfe eine "Beschwerde" eingebracht. Gemäß…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes ***X*** in einer Angelegenheit betreffend Familienbeihilfe beschlossen: Die Säumnisbeschwerde vom 21.10.2025, beim Bundesfinanzgericht eingelangt am 2.2.2026, wird gemäß § 284 Abs…
…Richter R. in der Beschwerdesache Bf., Tschechische Republik, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach betreffend Familienbeihilfe (ab März 2017) beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 260 Bundesabgabenordnung (BAO) als unzulässig geworden zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…2022" durch die Auszahlung eines Betrags von € 3.998,53 am 18.6.2024 für nicht klaglos gestellt erachtet und diesfalls die Gründe dafür anzugeben. Sollte die Säumnisbeschwerde betreffend Familienbeihilfe mit der Auszahlung erledigt sein, ist eine Antwort nicht erforderlich. Begründend wurde ausgeführt: I…
…Wanke in der Beschwerdesache betreffend Säumnisbeschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4*** ***5*** ***6***, Polen, vom 31.10.2023, beim Bundesfinanzgericht eingelangt 23.1.2024, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Österreich betreffend Antrag vom 20.3.2023 auf Auszahlung von Familienbeihilfe beschlossen: I…
…Die belangte Behörde ist daher um entsprechende weitere Information zu ersuchen. Stellungnahme des Finanzamts Mit Schreiben vom 9.4.2019 gab das Finanzamt folgende Stellungnahme ab: Bezug nehmend auf Beschluss vom 18.03.2019 hinsichtlich der Säumnisbeschwerde in der Familienbeihilfesache (Familienbeihilfe per FinanzOnline - Eingang v…
…Beschwerdesache betreffend die Säumnisbeschwerde des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[4]*** ***[5]***, Polen, vom 21. 9. 2018, beim Bundesfinanzgericht eingelangt am 23. 10. 2018, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, 7001 Eisenstadt, Neusiedler Straße 46, betreffend "Antrag auf Familienbeihilfe/Fragebogen" vom…
…Begründung Mit Schreiben vom 10.03.2024 brachte der steuerlich vertretene Beschwerdeführer (Bf) beim BFG eine Säumnisbeschwerde ein. Mit Schreiben vom 03.05.2023 sei für den Antragsteller Familienbeihilfe/Ausgleichs- und/oder Differenzzahlung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt Österreich gestellt worden. Bis dato…
…ADRESSE, 1160 Wien, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Wien 8/16/17 betreffend den Antrag vom 19.4.2018 auf Gewährung der Familienbeihilfe beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…des anspruchsvermittelnden Kindes abzuwarten. 4. Die BF gab in ihrer Säumnisbeschwerde vom 27.01.2020 an, dass sie am 22.07.2019 das Formular zur „Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe“ ausgefüllt samt Unterlagen per Post an die belangte Behörde, welche den Eingang auch telefonisch bestätigte…
…08.2019 brachte die steuerliche Vertreterin der Bf. eine Säumnisbeschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht ein. Die Bf. habe den ausgefüllten „Antrag auf Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe“ beim Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf eingebracht. Dieser Antrag sei am 07.03.2018…
…Revision nicht zulässig; B. beschlossen: III. Das Verfahren gemäß § 284 BAO hinsichtlich des als Säumnisbeschwerde intendierten Anbringens vom 13.11.2023 wird eingeleitet. IV. Der Antrag "um die Feststellung eines weiteren Betrags von 500 Euro als Schadensersatz" wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO…
…sich um eine Säumnisbeschwerde (Erkenntnis BFG 13.5.2024, RV/7101624/2024). Auftrag an die belangte Behörde Dem Finanzamt Österreich ist daher gemäß § 284 Abs. 2 BAO aufzutragen, bis 28.6.2024 zu entscheiden und entweder mitzuteilen, dass der Unterschiedsbetrag zu Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag betreffend…
…Antrag auf Familienbeihilfe ab 2010" vom 30.1.2015 beschlossen: I. Das Beschwerdeverfahren wird gemäß § 284 Abs. 2 letzter Satz BAO eingestellt. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 133 Abs. 9 B-VG i.V.m. § 25a VwGG eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe Säumnisbeschwerde Die…
…Marxergasse 4, vom 16. 5. 2014, womit der Antrag "vom 26. 7. 2013" auf erhöhte Familienbeihilfe für die im Juni 1989 geborene M***** K***** ab Juli 2013 abgewiesen wird, Versicherungsnummer 3*****, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Abweisungsbescheid vom 16. 5. 2014 wird gemäß § 279…