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BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…wenn sie Bäume umfasst, die durch die Immission einen Nadel- oder Blattverlust von mehr als der Hälfte gesunder Bäume aufweisen. Schäden, insbesondere Rotfäule, die ihre Ursache in der Sphäre des Rechtsvorgängers haben (zB als Folge von vorrangig jagdlichen Interessen des Rechtsvorgängers), wenn der Rechtsnachfolger alle…

BMF-010203/0290-VI/6/2014Klarstellung zur Kalamitätsnutzung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0290-VI/6/201401.09.2014

…Nutzung auf Grund einer typischen Betriebsgefahr erfolgt. Als typische Betriebsgefahren im Bereich der Forstwirtschaft sind gemäß EStR 2000 Rz 7336 folgende Umstände anzusehen: Ausfälle auf Grund der natürlichen Selektion (Dürrlinge) und der Überalterung von Waldbeständen, Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten, Rotfäule, soweit sie in Erstaufforstungsgebieten auftritt oder…

EStR 2000 Rz 7324–734227.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…wenn sie Bäume umfasst, die durch die Immission einen Nadel- oder Blattverlust von mehr als der Hälfte gesunder Bäume aufweisen. Schäden, insbesondere Rotfäule, die ihre Ursache in der Sphäre des Rechtsvorgängers haben (zB als Folge von vorrangig jagdlichen Interessen des Rechtsvorgängers), wenn der Rechtsnachfolger alle…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 1/6

…aufgrund Überalterung oder aufgrund von Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten geht. Man wird allerdings auch z.B. iZm mit dem Auftreten von Rotfäule in Erstaufforstungsgebieten dazu fündig. So werden vom VwGH in seinem Erkenntnis 1564/65 vom 25.3.1966 nur Schadensfälle an einzelnen Bäumen, z.B…

BFG RV/6100413/2020Bewertung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes - Vorliegen von Schutzwald gem. § 21 Forstgesetz 1975
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2021

…nachvollziehbar ist. Betreffend den Hektarsätzen wird Folgendes ausgeführt: Wie bereits in der forstfachlichen Stellungnahme der Behörde ausgeführt, sind die in der Beschwerde angeführten Schäden einerseits durch Steinschlag und Lawinen, andererseits durch Rotfäule sind gem. § 2 Kundmachung Forst HF2014 bei der Bewertung des Wirtschaftswaldes berücksichtigt worden…

UFSK RV/0304-K/09Wertfortschreibung - Bodenschätzungsergebnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2012Teil 2/2

…gewährt. Solche Umstände - wie auch jene, die durch Abgase, Bodensenkungen, Hebung oder Senkung des Grundwasserstandes, durch Rotfäule, Pilzkrankheiten udgl. verursacht werden - finden bereits durch die Wahl des entsprechenden Hektarsatzes Berücksichtigung. Schäden werden durch entsprechende Minderung der Standortklasse, des Bestockungsgrades oder des Durchschnittspreises berücksichtigt (vgl. Twaroch…

UFSL RV/0191-L/03Aufteilung des Veräußerungsgewinnes, Ausscheiden des Anteiles für Grund und Boden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010

…Von den Erwerbern sei beantragt worden, bei der Einheitswertermittlung die anteiligen Schutzwaldflächen, die Altersklassen/Verminderung Altholz, die Rotfäule/Schäden, die Gelände-Bringungsverhältnisse und die Wegebaubedingungen zu berücksichtigen. Zur Klärung sei am 19. Oktober 1999 eine Besichtigung vorgenommen worden und die relevanten Daten anhand des von…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 2/6

…Betriebsgefahr liegt dann vor, wenn erhöhte Risiken hinsichtlich bestimmter Standorte (z.B. Hochwassergefahr in Überschwemmungsgebieten) oder hinsichtlich bestimmter Baumarten (Rotfäulegefahr für Fichte auf Wiesen und Ackeraufforstungen) und hinsichtlich bestimmter Bewirtschaftungsformen (Überalterungen des Bestandes) vorliegen. Offensichtlich bestehen für bestimmte Eichenarten (Stiel- und Traubeneiche), welche in dieser…