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VB-0335Einleitung
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

Die Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse (VB-0335) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können…

VB-03350. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…die Zollaufsicht findet nach Maßgabe des Abschnittes C des Zollrechts-Durchführungsgesetzes Anwendung, soweit im Bundesgesetz Tierproduktverbote, nicht besondere Regelungen getroffen werden, 2.Robbenerzeugnisse (Abschnitt 1.1.2. und Anlage 1) unterliegen der zollamtlichen Überwachung gemäß § 17 ZollR-DG und 3.die Zollämterdas Zollamt Österreich und…

VB-03351. Begriffsbestimmungen und Verfahren
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle, auch zu Platten, Kreuzen oder ähnlichen Formen zusammengesetzt, sowie Waren aus Pelzfellen. Als Robbenerzeugnisse gelten daher auch Waren, die Applikationen oder Teile aus Robbenhäuten, Robbenfellen oder anderen Rohstoffen, die von Robben stammen oder von ihnen gewonnen wurden, enthalten oder auf denen…

VB-03352. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…Ausnahmen 2.1. Ausnahmen mit Bescheinigungen (1) Gemäß Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 dürfen Robbenerzeugnisse (Abschnitt 1.1.2. und Anlage 1) nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie aus einer Jagd stammen, die von Inuit (Abschnitt 1.1…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 Robbenerzeugnisse in Verkehr bringt oder einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer…

VB-0335Anlage 1
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2015 entsprechend berichtigt. VORWORT Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 ist das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen in der EU mit an bestimmte Bedingungen geknüpften Ausnahmen und Abweichungen, die in der Verordnung und den Durchführungsmaßnahmen festgelegt sind, verboten. Um…

VB-0335Anlage 2
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

Anlage 2 Bescheinigung für Robbenerzeugnisse Vordruckmuster [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   Erläuterungen Allgemeines: In Druckbuchstaben auszufüllen | Feld 1: | Ausstellende Stelle | Name und Anschrift der anerkannten Stelle angeben, die die Bescheinigung ausstellt | Feld 2: | Für die…

VB-0335Anlage 3
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

Anlage 3 Liste der anerkannten Stellen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2015/1850 Hinweis: Informationen über die Anerkennungen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2015/1850 finden sich auch auf der Homepage der Kommission unter http://ec.europa.eu/environment/biodiversity/animal_welfare/seals…

2021-0.034.353Information zu der am 6. Jänner 2021 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse (VB-0335)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.034.35315.01.2021

…der Territorialregierung von Nunavut, die gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2015/1850 zur Ausstellung von Bescheinigungen für Robbenerzeugnisse befugt ist, angepasst (siehe VB-0335 Anlage 3). Beim Verbot des Inverkehrbringens und der Einfuhr von Robbenerzeugnissen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.   Bundesministerium für…

VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…mit Robbenerzeugnissen sowie gegen das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist (Bundesgesetz Tierproduktverbote) darstellen und damit gemäß § 15 Abs. 3 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein. Auf die diesbezüglichen Regelungen in der Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse VB…

VB-03311. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…und auch nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 338/97. (4) Die Pelzfelle von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) fallen auch unter das Einfuhrverbot für Robbenerzeugnisse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 (siehe Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse, VB-0335). (5) Bei…

2025-0.212.414Verbote und Beschränkungen; Änderung der Ressortzuständigkeiten auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.212.41419.03.2025

…Katzen- und Hundefelle | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | VB-0335 | Robbenerzeugnisse | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | VB-0336…

2020-0.819.267Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union (BREXIT); Auswirkungen im Bereich der Verbote und Beschränkungen (VB)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.819.26717.12.2020

…der BREXIT auf dieses Verbot keine Auswirkungen.   VB-0335, Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse Da das Verbot des Inverkehrbringens und der Einfuhr von Robbenerzeugnissen sowohl im Warenverkehr mit Drittstaaten als auch innerhalb der Union gleichermaßen gilt, hat der BREXIT auf dieses Verbot keine Auswirkungen.   VB-0336…

ZK-1580b) Angaben auf Ebene der Sammel- bzw. Einzelsendung oder auf Warenpositionsebene
geltende FassungRichtlinien24.09.2025

…werden. | Y032 | Andere Erzeugnisse als die in Verordnung (EU) 2015/1850 (ABl. L 271) genannten Robbenerzeugnisse | Y053 | Nicht unter die Kennzeichnungsanforderungen für fluorierte Treibhausgase gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 fallende Waren | Y054 | Waren…

UZK-DAAbschnitt I Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Abschnitt I Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs Kapitel 2 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse Restregel zum Kapitel, anwendbar auf Mischungen (1) Für die Zwecke der Anwendung dieser Restregel bedeutet "Mischen" das absichtliche und bezogen auf die Anteile kontrollierte Zusammenbringen von zwei oder mehr austauschbaren Vormaterialien…

ZT-250543. Kontingent Nr. 09.0144 (gefrorenes Rindfleisch zur Herstellung von "A-Erzeugnissen")
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

43. Kontingent Nr. 09.0144 (gefrorenes Rindfleisch zur Herstellung von "A-Erzeugnissen") Dieses Kontingent ist laut Artikel 17 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission in zwei Teilkontingente mit den laufenden Nummern 09.0161 und 09.0162 unterteilt. Jede Abschreibung auf eines dieser Teilkontingente führt…

EStR 2000 Rz 4215–422011.3.7.2 Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.7.2 Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten Rz 4215: Urproduktion ist die Herstellung eines Produktes mit Hilfe von Naturkräften bis zu einer Zustandsstufe, die marktfähig ist. Unter Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten versteht man Verkäufe von be- und/oder verarbeiteten (eigenen…

VB-0320Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.10.2026

Anlage 1 Kontrollpflichtige Waren Der amtlichen Kontrolle (Abschnitt 2) unterliegen die im nachstehenden Warenkatalog angeführten Waren. Dabei sind in der Spalte "KN-Code" der Code bzw. die Codes der Kombinierten Nomenklatur der Union angegeben, in der Spalte "Warenbezeichnung" die Bezeichnung der Kombinierten Nomenklatur der Union…