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Findok · Richtlinien

VB-0335

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2021-0.034.353gilt ab 06.01.2021

Inhaltsverzeichnis der VB-0335

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse (VB-0335) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 20. August 2010

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.034.353
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0074-IV/8/2010
Stammnummer
48543
Enthalten in Fassung
10 (geltend: 10)
Gültig
06.01.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF