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Findok · Richtlinien

VB-0335

Einleitung

überholte Fassung (bis 05.01.2021)RichtlinieBMF-010311/0038-III/11/2017gilt ab 20.08.2010

Inhaltsverzeichnis der VB-0335

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.08.2010 bis 05.01.2021.

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse (VB-0335) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 20. August 2010

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0038-III/11/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0074-IV/8/2010
Stammnummer
48543
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (geltend: 10)
Gültig
20.08.2010 bis 05.01.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF