Findok · Richtlinien
VB-0335
Einleitung
überholte Fassung (bis 05.01.2021)RichtlinieBMF-010311/0038-III/11/2017gilt ab 20.08.2010
Inhaltsverzeichnis der VB-0335
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.08.2010 bis 05.01.2021.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse (VB-0335) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 20. August 2010
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0038-III/11/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0074-IV/8/2010
- Stammnummer
- 48543
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (geltend: 10)
- Gültig
- 20.08.2010 bis 05.01.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF