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Findok · Erlässe & Informationen

2021-0.034.353

Information zu der am 6. Jänner 2021 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse (VB-0335)

geltende FassungInfo2021-0.034.353vom 15.01.2021

Wortlaut laut Findok

Mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2125 wurde die Bezeichnung der Territorialregierung von Nunavut, die gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2015/1850 zur Ausstellung von Bescheinigungen für Robbenerzeugnisse befugt ist, angepasst (siehe VB-0335 Anlage 3). Beim Verbot des Inverkehrbringens und der Einfuhr von Robbenerzeugnissen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.   Bundesministerium für Finanzen, 15. Jänner 2021  

Normen und Schlagworte

RobbenRobbenerzeugnisse

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2021-0.034.353
Stammnummer
79171
Gültig
15.01.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF