… VwGH 15.4.1980, 3259/79). Rz 2614: Bei der Differenzmethode wird zuerst der Wert des Grund und Bodens festgestellt, sodass sich der Gebäudewert als "Restgröße" ergibt. Diese Methode ist nur dann zulässig, wenn einerseits der Wert des Grund und Bodens unter Berücksichtigung des wertbeeinflussenden…
…entspricht, kann die Differenzmethode zur Aufteilung des Wertes einer bebauten Liegenschaft in Gebäudewert und Wert von Grund und Boden, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt wird, zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führen (VwGH 21.09.2006, 2002…
…des verbleibenden Baulandes des benachbarten Grundstückes von der noch offenen befreiten Fläche abgezogen wird, und demnach das verbleibende Grünland auf die 1.000 m² aufgefüllt wird und somit nur Grünland als steuerpflichtige Restgröße verbleibt, kann hier aufgrund einer Durchschnittsbetrachtung nicht angewendet werden. Wenn die steuerliche…
…den Vorschriften der §§ 166 ff BAO auf seine Beweiskraft hin zu untersuchen. Die Differenzmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt wird, kann sohin nur in jenen Fällen zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führen, in denen der Wert…
…ist im streitgegenständlichen Fall nicht geeignet, einen sachgerechten Gebäudewert zu ermitteln. Diese Aufteilungsmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden, der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt wird, kann, wie der Verwaltungsgericht bereits wiederholt ausgesprochen hat (ua. VwGH 23.4.1998, 96/15/0063…
…zunächst sind jene Bezugsteile, die ausschließlich durch die in dem einen oder anderen Staate zu besteuernde Tätigkeit verursacht wurden, direkt dem jeweiligen Staat zuzuordnen. Die sodann nicht direkt zuordnungspflichtige Restgröße der Bezüge (einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14. Monatsbezuges) wird…
…zunächst sind jene Bezugsteile, die ausschließlich durch die in dem einen oder anderen Staate zu besteuernde Tätigkeit verursacht wurden, direkt dem jeweiligen Staat zuzuordnen. Die sodann nicht direkt zuordnungspflichtige Restgröße der Bezüge (einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14. Monatsbezuges) wird…
…eine Entrepreneurfunktion ausüben) das betreffende Transaktionsergebnis zu, das nach Abgeltung von Funktionen anderer verbundener Unternehmen verbleibt (Residualgewinn). Ob das von einem Entrepreneur erzielte Ergebnis dem Fremdvergleich entspricht, lässt sich mangels vergleichbarer Unternehmen vielfach nicht unter Verwendung von Fremdvergleichsdaten feststellen; das Ergebnis bildet vielmehr eine Restgröße.
…Abs. 5 UmgrStG zulässigen rückwirkenden Korrekturen disponiert werden. Passiva sind grundsätzlich den damit in Zusammenhang stehenden Aktiva bzw. den jeweiligen (Teil)Betrieben zuzuordnen (siehe erster Bulletpoint). Sollte eine solche Zuordnung ausnahmsweise nicht möglich sein und eine "Restgröße" verbleiben (zB Kontokorrentkonto, Finanzamtsverbindlichkeiten, Passiva aufgegebener Betriebe), ist…
…Aufteilung des Wertes einer bebauten Liegenschaft in Gebäudewert einerseits und Wert von Grund und Boden andererseits, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt wird, zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führen. Da der tatsächliche Kaufpreis vom Verkehrswert mehr oder…
…der vorgenommenen Arbeiten eine Gesamtnutzungsdauer zu ermitteln, zB 25 Jahre für Dachsanierung. Davon ist die vom Übergeber verbrauchte Abnutzung in Abzug zu bringen und die nach dem Baukostenindex aufzuwertende Restgröße als Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch gemäß § 3 Abs. 2 UStG 1994 und die Steuerweiterleitung gemäß…
…Abs. 5 UmgrStG zulässigen rückwirkenden Korrekturen disponiert werden. Passiva sind grundsätzlich den damit in Zusammenhang stehenden Aktiva bzw. den jeweiligen (Teil)Betrieben zuzuordnen (siehe erster Bulletpoint). Sollte eine solche Zuordnung ausnahmsweise nicht möglich sein und eine "Restgröße" verbleiben (zB Kontokorrentkonto, Finanzamtsverbindlichkeiten, Passiva aufgegebener Betriebe), ist…
…dem darüberhinausgehenden Wert des beigefügten gewillkürten bzw. neutralen Vermögens ist. Zum Vorliegen eines Missbrauchsverdachts im Zusammenhang mit der Zuordnung einer allfälligen "Restgröße" von Passiva bzw. mit rückwirkenden Korrekturen von Passiva siehe Rz 1663. Beispiel: Im Zuge der Aufspaltung einer GmbH, die nur einen Betrieb führt…
…1200, II.1., Rz 16). Der deutsche Bundesfinanzhof zählt demnach die verbleibende Restgröße - das Restguthaben - "dem bisher unentgeltlichen Zurverfügungstellen der Infrastruktur" zu. Dieselbe Sichtweise ist im konkreten Fall zutreffend. Im konkreten Fall kann auch kein "Unterbleiben" der vereinbarten Leistung - wie von der Bf. vorgebracht - zutreffen…
…keine (nach der Rsp des VwGH erforderliche) verhältnismäßige lineare Kürzung aller betroffenen Komponenten möglich, sondern ergebe sich der Spendenanteil den vorgehaltenen Berechnungen des Berichterstatters zufolge bloß als "Restgröße". Daran anschließend verwies die Beschwerdeführerin auf das Erkenntnis des VwGH vom 27.5.2015, 2012/13/0029…
…schon VwGH 10.7.1996, 94/15/0044): "Die von der belangten Behörde angewandte Differenzmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt wird, kann nur in jenen Fällen zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führen, in denen der Wert…
…Daraus sei ersichtlich, dass die Anzahl der privat gefahrenen Kilometer (als Restgröße würden rund 2.750 km verbleiben) deutlich unter den verrechneten 10 % der Gesamtleistung liegen würden. Ähnliche Verhältnisse hätten auch in den Jahren 2018 und 2019 gegolten. Mit Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 11.01…
…Boden einerseits und Gebäude andererseits nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Die Differenzmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt werde, führe dann zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis, wenn der Wert von Grund und Boden unbedenklich festgestellt werden…
…2. Fraglich ist, ob die Differenz zum Kaufpreis den Gebäudewert ergibt. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Differenzmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt wird, nur in Ausnahmefällen anerkannt (VwGH 07.09.1990, 86/14/0084, Prodinger/Ziller…
…und vom 04.06.2003, 99/13/0238). Die Differenzmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt wird, kann nur in jenen Fällen zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führen, in denen der Wert von Grund und Boden (unter…