…Nach der Rechtsprechung des VwGH (E 3.7.1996, 93/13/0171=verstärkter Senat; und E 17.3.1999, 94/13/0167 /maßgebliche Nutzungsdauer einer Segelyacht 20 Jahre; zur nach den Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises üblichen Rentabilitätsdauer des getätigten Mitteleinsatzes siehe dort) müsste daher spätestens in…
…Zeitspanne, die nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als absehbar gelten (vgl. VwGH 3.7.1996, 93/13/0171). Für den Betrieb einer Galerie besteht hinsichtlich der Länge dieses Zeitraums keine dahingehend gesicherte Rechtsprechung…
…Zeitspanne, die nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als absehbar gelten (vgl. VwGH 3.7.1996, 93/13/0171). Für den Betrieb einer Galerie besteht hinsichtlich der Länge dieses Zeitraums keine dahingehend gesicherte Rechtsprechung…
…des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als absehbar gelten (vgl. VwGH 3.7.1996, 93/13/0171). Bei Vermietungen nimmt die Judikatur Zeiträume von ca. 20 Jahren an, innerhalb derer auf Grund der konkret ausgeübten Betätigung ein Totalüberschuss…
…diesem Erkenntnis von der Rechtsauffassung der Unabsehbarkeit eines Zeitraumes von 12 Jahren ab und sah in der Folge eine Zeitspanne dann noch als absehbar an, wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert werde. Der VwGH hat…
…Eine Zeitspanne, die nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert werde, müsse noch als absehbar gelten. Der absehbare Zeitraum betrage 20 Jahre ab dem Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen. Im…
…als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als angemessen gelten. Werden langjährig Verluste erzielt, so ist für die Liebhabereibeurteilung vor allem zu ermitteln, ob und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Steuerpflichtige gesetzt hat. Diesem Kriterium kommt im Rahmen der Kriterienprüfung…
…besonders kurzfristigen Bereich, eine andere Vorstellung ist nicht verständlich. Zum Nachweis der Richtigkeit meiner vorstehenden Feststellung zitiere ich: "Eine Zeitspanne ist dann noch absehbar, wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betreffenden Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird." (Pkt. 16.1.1…
…wenn sie zu dem im konkreten Fall getätigten Mitteleinsatz in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen, üblichen Relation steht. Als absehbar wird ein Zeitraum betrachtet, der im Verhältnis zum eingesetzten Kapital und zur verkehrsüblichen Finanzierungsdauer für die Abdeckung des getätigten Aufwands bis zur Erzielung des wirtschaftlichen…
…der Bw. ca. 18,5 Jahre diesen bisher erwirtschafteten Durchschnittsverlust auszugleichen. Bei einem Zeitraum von 18 Jahren, in dem noch immer kein Gesamtgewinn erwirtschaftet worden ist, kann aber nicht mehr von einem absehbaren Zeitraum gesprochen werden, der nach wirtschaftlichen Gepflogenheiten als übliche Rentabilitätsdauer des eingesetzten…
…Möglichkeit der Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges bei einer Vermietungstätigkeit muss eine Zeitspanne verstanden werden, die zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen, üblichen Relation steht. Absehbar ist ein solcher Zeitraum, der insbesondere im Verhältnis zum eingesetzten…
…den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als angemessen gelten (vgl. UFS vom 28. 4. 2005, RV/0226-G/05). Der Bw. begehrt nun, für 2002 bis 2004 die von der Betriebsprüfung ermittelten Verluste zu veranlagen…
…die nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert werde, müsse noch als absehbar gelten. "Beispiele aus der Literatur:" Liebhaberei/Tonstudio: Werde ein Tonstudio mit hohem Materialeinsatz und hohen Fixkosten bloß als nebenberufliche und naturgemäß zeitlich eingeschränkte Betätigung betrieben…
…Streben nach der Erzielung von Einkünften beherrschend im Vordergrund steht und anderweitige Motive, etwa jenes nach späterer Befriedigung eines Wohnbedürfnisses oder Steuervermeidung, für ihr Handeln nicht maßgebend sind. Eine Zeitspanne, die nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert…
…Möglichkeit der Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges bei einer Vermietungstätigkeit muss eine Zeitspanne verstanden werden, die zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen, üblichen Relation steht. Absehbar ist ein solcher Zeitraum, der insbesondere im Verhältnis zum eingesetzten…
…als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als absehbar gelten (vgl. Rauscher/Grübler, a.a.O., S 155; VwGH vom 3.7.1996, 93/13/0171). Der Eintritt von Unwägbarkeiten führt nicht zur Verlängerung des absehbaren Zeitraumes. Stattdessen sind der Liebhabereibeurteilung durchschnittliche…
…übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als absehbar gelten (VwGH 3.7.1996, 93/13/0171; VwGH 3.7.2003, 99/15/0017; VwGH 31.5.2006, 2001/13/0171; VwGH 22.3.2010, 2010/15/0036). Rz 90: DerBeginnt der absehbare…
…des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als absehbar gelten (vgl. VwGH 3.7.1996, 93/13/0171). Bei Vermietungen nimmt die Judikatur Zeiträume von ca. 20 Jahren an, innerhalb derer auf Grund der konkret ausgeübten Betätigung ein Totalüberschuss…
…zur Möglichkeit der Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges ist eine Zeitspanne zu verstehen, die zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen, üblichen Relation steht. Absehbar ist ein solcher Zeitraum, der insbesondere im Verhältnis zum eingesetzten Kapital und…
…Eine Zeitspanne, die nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert werde, müsse noch als absehbar gelten....Als Richtschnur für den absehbaren Zeitraum, innerhalb dessen bei der konkreten Bewirtschaftungsart ein Gesamtgewinn erzielbar sein müsse, werde somit wohl eine Zeitspanne…