…Unterhaltsabsetzbetrag haben. Die Reihung der Kinder hat demnach zu erfolgen, inwieweit der Unterhaltsverpflichtete seiner Verpflichtung für das jeweilige Kind nachgekommen ist. Das "erste" alimentierte Kind im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 ist folglich jenes, für welches der Unterhaltsverpflichtete die Unterhaltsverpflichtung im…
…Kind Kind4 bleibt kein Unterhaltsabsetzbetrag übrig. Der Gesamtbetrag des Unterhaltsabsetzbetrages im Jahr 2006 ergibt daher 866,20 €. Obwohl der Gesetzestext keine Reihung der Kinder vorsieht, ergibt sich aus dem Inhalt und der Auslagung nach dem Zweck der Regelung in § 33 Abs 4 Z 3…
…€ 50,90x8=407,20) gewährt. Der Gesamtbetrag des Unterhaltsabsetzbetrages im Jahr 2004 ergibt daher € 1.171,60. Obwohl der Gesetzestext keine Reihung der Kinder vorsieht, ergibt sich aus dem Inhalt und der Auslagung nach dem Zweck der Regelung in § 33 Abs 4 Z 3…
…950,- | | Frühpensionisten wegen Arbeitsunfähigkeit je S 15.000,- | 855.000.- | | behinderte Kinder je S 25.000,- | 525.000,- | | Sonderzuschüsse (8 Personen) | 260.000,- | | Summe 1993 | | 1,489.164,- Nach Angabe der Bw…
…40) gewährt. Der Gesamtbetrag des Unterhaltsabsetzbetrages im Jahr 2011 ergibt daher € 481,80 (siehe berichtigter Einkommensteuerbescheid vom 14. Mai 2012). Obwohl der Gesetzestext keine Reihung der Kinder vorsieht, ergibt sich aus dem Inhalt und der Auslegung nach dem Zweck der Regelung in § 33 Abs…
…als Werbungskosten zu berücksichtigen. Beilage: 1 Berechnungsblatt in ATS und Euro (Angemerkt wird, dass aus eingabetechnischen Gründen, die als außergewöhnliche Belastungen anerkannten Unterhaltsleistungen des Bw für 3 minderjährige Kinder im Ausland, unter der Bezeichnung "Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden" aufscheinen.) Wien, am 19. Oktober 2012
…unverheirateten Kindern solcher Fremder, die rechtmäßig in Österreich auf Dauer niedergelassen sind, auf deren Antrag eine Erstniederlassungsbewilligung zu erteilen, sofern sie ein gültiges Reisedokument besitzen und kein Versagungsgrund (§§ 10 bis 12) wirksam wird. Grundsätzlich hatte die Behörde den nachziehenden Familienmitgliedern somit bei Erfüllung der gesetzlichen…
…respektive andersrum gesprochen die Rechtmäßigkeit der Rückforderung derselben den Streitgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. 3. Rechtliche Würdigung 3.1 Rechtsgrundlagen Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. L., Z, gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010, soweit dieser über die Monate Oktober 2009 bis Jänner…
…über die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3*** ***4***, ***5***, ***6***, vom 28. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamts Hollabrunn Korneuburg Tulln, 3430 Tulln, Albrechtsgasse 26-30, vom 28. Oktober 2019, mit welchem zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe (165,10 €) und Kinderabsetzbetrag (58…
…geänderte Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe an die BF (Dok.10). Gegen den Bescheid vom 19.03.2018 richtet sich die Beschwerde vom 16.04.2018 (Dok.1). Darin wurde ausgeführt, dass es völlig tatsachenunrichtig sei, dass sich die Kinder im Zeitraum April bis…
…BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum (August bis Oktober 2012) bezog zunächst die Kindesmutter KM (damals Km…
…2006/13/0120). Wie sich aus § 2 Abs. 2 ergibt, knüpft der Anspruch auf Familienbeihilfe primär an die Haushaltszugehörigkeit des Kindes an. Dabei geht das Gesetz erkennbar auch davon aus, dass ein Kind nur einem Haushalt angehören kann. Einerseits wird gemäß § 7 für ein Kind…
…gewesen sind, kommt es darauf an, wer die überwiegenden Unterhaltskosten getragen hat. Nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen haben die monatlichen Unterhaltskosten jedenfalls zumindest € 2.400,00 für die Unterbringung und Betreuung in der Wohngemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe betragen. Zusätzlich sind Kosten für Bekleidung, Schulsachen…
…dass ein Kind nur einem Haushalt angehören kann, da die Familienbeihilfe nur einer Person gewährt werden kann und es unter dem Gesichtspunkt der "Haushaltszugehörigkeit" keine Regelung über eine Reihung von potentiell anspruchsberechtigten Personen, etwa nach Dauer oder Intensität einer solchen Zugehörigkeit gibt (vgl Nowotny in…
…7 EStG 1988 folgendes: 1. Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z. 3 lit. a und c abgegolten, und zwar auch dann, wenn nicht der Steuerpflichtige selbst, sondern sein mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender…
…der Familienbeihilfe für den Monat September 2025 erfolgte daher zu Recht. Mit Eingabe vom 17.04.2026 wurde durch die Beschwerdeführerin ein Vorlageantrag eingebracht. Im Rahmen dieses Vorlageantrages wurde - auszugsweise - wie folgt ausgeführt: Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte klarstellen, dass die vom Kindesvater…
…im Sinne der primären Wahrnehmung jener Aufgaben, deren Grundlage ein bestimmter Aufenthaltsort des Minderjährigen ist, also beispielsweise die Bestimmung eines Hauptwohnsitzes, Familienbeihilfe oder Wohnbeihilfe, nicht jedoch die alleinige Bestimmung des Wohnortes des Minderjährigen im In- und Ausland iSd § 162 Abs. 2 ABGB, dem Kindesvater zukommt…
…weder bei der Mutter noch beim Vater noch bei einem anderen Anspruchsberechtigten iSd § 2 Abs 3 FLAG 1967 haushaltszugehörig gewesen ist, ist noch zu prüfen, ob allenfalls eine Person die Unterhaltskosten überwiegend getragen hat. Dazu ist vorauszuschicken, dass für die Fremdunterbringung eines Kindes in einer…
…in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Dr. Anton Karner, Steyrergasse 103/II, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 09.10.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 05.09.2017 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für…