…die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung zufolge § 16 Abs 5 ZustG voraus, dass sich die Empfängerin (oder Vertreter) im Zeitpunkt der Zustellung regelmäßig an der Abgabestelle aufhält. Es müssen Umstände vorliegen, die für die Annahme des regelmäßigen Aufenthaltes sprechen. Es reicht nicht, dass kein Grund zur gegenteiligen…
…W leben. Nach weiteren Angaben von Michael K haben sich die beiden Genannten auch während ihrer Geschäftsführerfunktion niemals regelmäßig an der Sitzadresse der Bw. aufgehalten. Aufenthalte derselben in R fanden nur sporadisch und stets kurzfristig statt. Diese Aussagen des Michael K wurden von Arno und…
II. Im Anlassfall erging am 14. November 2000 auf Grund der Berufung der Drittschuldnerin gegen den Pfändungsbescheid vom 15. März 2000 eine das Berufungsbegehren "meritorisch" erledigende abweisende Berufungsvorentscheidung. Diese wurde vorerst zu eigenen Handen an die Bw. per Adresse in R Nr. 53 abgefertigt. Nach…
…von preisgünstigen Verpflegungsmöglichkeiten ein Mehraufwand ergibt. Bei Begründung eines weiteren Mittelpunkts der Tätigkeit wird nur in einem ersten Zeitraum von ungefähr einer Woche diese Unkenntnis für gegeben erachtet. Da nach der Aktenlage auch schon im Jahr 2006 ein regelmäßiger Aufenthalt der Bw. in Graz vorlag…
…Dienststellen, reicht die Zustellung an irgendeine räumlich getrennte Dienststelle nicht aus, um als Zustellung "am Arbeitsplatz" in Betracht zu kommen. Dies folgt schon aus der Verknüpfung des regelmäßigen Aufenthaltes des Empfängers einer Sendung an der "Abgabestelle", wie sie etwa § 17 Abs 1 ZustG vornimmt. E…
…Österreich habe. In der Wohnung seines Vaters im A in Wien halte er sich nur auf, wenn er seinen Vater besuche. Ein regelmäßiger Aufenthalt sei damit aber nicht verbunden. Seinen gewöhnlichen Wohnsitz habe er in Ungarn. Das Zollamt habe keine Beweisergebnisse vorlegen können, wonach der…
…Österreich habe. In der Wohnung seines Vaters im A in Wien halte er sich nur auf, wenn er seinen Vater besuche. Ein regelmäßiger Aufenthalt sei damit aber nicht verbunden. Seinen gewöhnlichen Wohnsitz habe er in Ungarn. Das Zollamt habe keine Beweisergebnisse vorlegen können, wonach der…
…Österreich habe. In der Wohnung seines Vaters im Arsenal in Wien halte er sich nur auf, wenn er seinen Vater besuche. Ein regelmäßiger Aufenthalt sei damit aber nicht verbunden. Seinen gewöhnlichen Wohnsitz habe er in Ungarn. Das Zollamt habe keine Beweisergebnisse vorlegen können, wonach der…
…Österreich habe. In der Wohnung seines Vaters im Arsenal in Wien halte er sich nur auf, wenn er seinen Vater besuche. Ein regelmäßiger Aufenthalt sei damit aber nicht verbunden. Seinen gewöhnlichen Wohnsitz habe er in Ungarn. Das Zollamt habe keine Beweisergebnisse vorlegen können, wonach der…
…= Muskelathropie) sehr hilfreich sei. Daher sei von ihm bereits seit 2010 (Anfang der Behandlung April 2010) ein regelmäßiger Aufenthalt in wärmeren Klimazonen empfohlen worden. Zu 11)/Arzt3: Der Besuch des Internisten Arzt3/Ort4 ergibt sich aus dem vorliegenden Honorarbeleg. Die Höhe des Ersatzes durch…
…Waschanlage und Altgebäude. 4. Im Technikraum ist ein regelmäßiger Aufenthalt bei Betrieb der Waschanlage nicht erforderlich. Es wird jedoch täglich morgens der Hauptschalter zum Betrieb der Waschanlage eingeschaltet. Am Abend wird ausgeschaltet. Weitere Aufenthalte zum Betrieb der Waschanlage sind nur nötig, wenn Waschmittel nachgefüllt werden…
…regelmäßiger Aufenthalt an der Abgabestelle läge auch dann vor, wenn der Empfänger, von kurzfristigen - in vielen Fällen auch periodischen - Abwesenheiten abgesehen, immer wieder an die Abgabestelle zurückgekehrt. Selbst eine berufliche Abwesenheit von der Wohnung während des Tages sei keine vorübergehende Abwesenheit und schließe den regelmäßigen…
…wohnt und von relativ kurzfristigen Ausnahmen (zB Urlaub, Geschäftsreise) abgesehen, dort tatsächlich aufhält (VwGH 05.11.1984, 84/10/0176,). Ein "regelmäßiger Aufenthalt" an der Abgabestelle liegt dann vor, wenn der Empfänger, von kurzfristigen - auch periodischen - Abwesenheiten abgesehen, immer wieder an die Abgabestelle zurückkehrt (VwGH…
…aufhält. Ein "regelmäßiger Aufenthalt" liegt dann vor, wenn der Empfänger, von kurzfristigen - auch periodischen - Abwesenheiten abgesehen, immer wieder an die Abgabestelle zurückkehrt. Allein aus dem Umstand der Abwesenheit während eines Tages ist noch nicht der Schluss auf das Fehlen eines "regelmäßigen Aufenthaltes" an der Abgabestelle…
…Tatsache, dass die beschwerdeführende Partei an einer bestimmten Adresse polizeilich angemeldet war, lässt noch keine zweifelsfreien Rückschlüsse darauf zu, dass sie sich in der angegebenen Wohnung auch regelmäßig aufhält. Ein "regelmäßiger Aufenthalt" an der Abgabestelle iSd § 17 Abs. 1 ZustG liegt nur dann vor, wenn…
…von einem Zweipersonenhaushalt ausgegangen werde - wie vom Finanzamt argumentiert - ein regelmäßiger Aufenthalt in Österreich erforderlich gewesen wäre und somit scheinbar von einer vermehrten Heimreise ausgegangen werde. Es entspreche aber nicht der Lebenserfahrung, Heimfahrten von Ungarn nach ***10*** (ca. 800 km/8 Autostunden) regelmäßig zu tätigen…
…Abs. 5 ZustG voraus, dass sich der Empfänger im Zeitpunkt der Zustellung regelmäßig an der Abgabestelle aufhält (vgl. VwGH 7.7.1993, Zl. 92/04/0280). Eine mehrtägige Abwesenheit erfüllt jedoch das Tatbestandselement des regelmäßigen Aufenthaltes an der Abgabestelle nicht (vgl. VwGH 28.8.1998…
…wo er also tatsächlich wohnt. Der dazu erforderliche regelmäßige Aufenthalt des Empfängers in seiner Wohnung ist dabei nach objektiven Gesichtspunkten ex post und ohne Rücksicht darauf zu beurteilen, wie sich die Verhältnisse dem Zustellorgan seinerzeit subjektiv geboten haben sowie ohne Rücksicht auf die Absichten des…
…Hinblick auf die Auskunft der b Behörde nur dann als zulässig, wenn sie im Zeitpunkt der Zustellung dem Empfänger tatsächlich als Unterkunft in der Art eines Heimes diente. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt ein "regelmäßiger Aufenthalt" an der Abgabestelle im Sinne des § 17 Abs…
…führten Fr. Z1 als Zeugin für Ihr Vorbringen an. Die Zeugin wurde von der Behörde geladen, ist aber zum Ladungstermin nicht erschienen. Regelmäßiger Aufenthalt an der Abgabestelle liegt auch dann vor, wenn der Empfänger, von kurzfristigen - in vielen Fällen auch periodischen - Abwesenheiten abgesehen, immer wieder…