…kommt (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Da die Rechtspersönlichkeit der Beschwerdeführerin durch die Auflösung und Löschung im Firmenbuch beendet worden ist und mangels Abwicklungsbedarfs auch über die Auflösung und Löschung hinausgehend kein Fortbestand der Rechtssubjektivität gegeben war, war die gegenständliche Beschwerde als…
…kommt (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Da die Rechtspersönlichkeit der Beschwerdeführerin durch die Auflösung und Löschung im Firmenbuch beendet worden ist und mangels Abwicklungsbedarfs auch über die Auflösung und Löschung hinausgehend kein Fortbestand der Rechtssubjektivität gegeben war, war die gegenständliche Beschwerde als…
…kommt (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Da die Rechtspersönlichkeit der Beschwerdeführerin durch die Auflösung und Löschung im Firmenbuch beendet worden ist und mangels Abwicklungsbedarfs auch über die Auflösung und Löschung hinausgehend kein Fortbestand der Rechtssubjektivität gegeben war, war die gegenständliche Beschwerde als…
…auf, von der er nicht bevollmächtigt ist, und erhebt er für diese andere Person Beschwerde, die hierzu ihrerseits mangels Rechtssubjektivität nicht dazu legitimiert ist, so gilt die Beschwerde als Anbringen einer zur Einbringung eines Rechtsmittel nicht legitimierten Person und ist zurückzuweisen (Stoll, BAO-Kommentar, III…
…dass beim Erlöschen der Rechtssubjektivität einer GmbH das Beschwerdeverfahren einzustellen bzw. als gegenstandslos geworden zu erklären ist (VwGH vom 28.10.2014, 2014/13/0035) und führt dazu weiter sinngemäß aus: - Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu…
…dass beim Erlöschen der Rechtssubjektivität einer GmbH das Beschwerdeverfahren einzustellen bzw. als gegenstandslos geworden zu erklären ist (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035) und führt dazu weiter sinngemäß aus: Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu…
…Gebarung des Finanzamtes ersichtlich, dass die berschwerdeverfangene Abgabennachforderung bislang nicht entrichtet wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass beim Erlöschen der Rechtssubjektivität einer GmbH das Beschwerdeverfahren einzustellen bzw. als gegenstandslos geworden zu erklären ist (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035…
…dass beim Erlöschen der Rechtssubjektivität einer GmbH das Beschwerdeverfahren einzustellen bzw. als gegenstandslos geworden zu erklären ist (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035) und führt dazu weiter sinngemäß aus: Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu…
…dass beim Erlöschen der Rechtssubjektivität einer GmbH das Beschwerdeverfahren einzustellen bzw. als gegenstandslos geworden zu erklären ist (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035) und führt dazu weiter sinngemäß aus: Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr1, Beschwerde vom 24. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. Jänner 2011 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe beschlossen: Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Beschwerdeverfahren eingestellt…
…dass beim Erlöschen der Rechtssubjektivität einer GmbH das Beschwerdeverfahren einzustellen bzw. als gegenstandslos geworden zu erklären ist (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035) und führt dazu weiter sinngemäß aus: Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu…
…kommt (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Da die Rechtspersönlichkeit der Beschwerdeführerin durch die Auflösung und Löschung im Firmenbuch beendet worden ist und mangels Abwicklungsbedarfs auch über die Auflösung und Löschung hinausgehend kein Fortbestand der Rechtssubjektivität gegeben war, war die gegenständliche Beschwerde als…
… dies allerdings nur insoweit, als die fehlende gesellschaftsrechtliche Rechtsfähigkeit nicht dazu führen darf, die körperschaftsteuerliche Rechtssubjektivität der Gesellschaft in Abrede zu stellen und nach den Grundsätzen einer Mitunternehmerschaft auf die einzelnen Gesellschafter zu greifen. Der Sichtweise des BFH, dass diese ausländische Kapitalgesellschaft als Körperschaft zu…
…Tz 48), und die Löschung der Bf im Firmenbuch noch nicht erfolgt ist, ist vom Fortbestand der Rechtssubjektivität der Bf und ihrer Mindestkörperschaftsteuerpflicht auszugehen. Wie oben dargelegt, geht eine Kapitalgesellschaft daher weder durch die Liquidation noch durch die Einstellung der Geschäftstätigkeit ihres Unternehmens, sondern erst…
…Erkenntnis vom 28.10.2014, Ro 2014/13/0035 sprach der Verwaltungsgerichtshof aus, dass der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH zu bejahen sei, solange noch ein Abwicklungsbedarf bestehe. Im vorliegenden Fall bestünde Abwicklungsbedarf nur dann, wenn das Kriterium der…
…Firmenbuch übersieht, dass diese nur deklarativen Charakter hat. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.9.1995, 95/13/0068) verliert eine Gesellschaft mbH ihre Rechtssubjektivität durch die amtswegige Löschung im Firmenbuch nicht, solange noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten…
…erfolgt durch die Buchhaltungsagentur des Bundes, was jedoch nicht schadet). Als solche wird der Bf. steuerliche Rechtssubjektivität verliehen und sie tritt in diesem Umfang an die Stelle der Gebietskörperschaft, für die sie tätig wird (VwGH 29.03.1989, 87/13/0156). Die Rechtsansicht der Bf.…
…wirkt insofern nur deklarativ, als sie nicht zum Verlust der Parteifähigkeit führt, solange Vermögen vorhanden ist. Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu bejahen, solange noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen…
…wirkt insofern nur deklarativ, als sie nicht zum Verlust der Parteifähigkeit führt, solange Vermögen vorhanden ist. Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu bejahen, solange noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen…
…in einer österreichischen Betriebstätte erzielt. Wie im innerstaatlichen Recht ist diese Besteuerungsvoraussetzung erfüllt, weil die Betriebstätten der Personengesellschaft (mangels einkommens- und vermögensteuerlicher Rechtssubjektivität der Personengesellschaft) nur den dahinter stehenden Gesellschaftern zugerechnet werden können. Amerikanische Unternehmen, die sich an österreichischen Personengesellschaften beteiligen, müssen damit die nachteiligen…