…durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Hannes Prosen, in der Finanzstrafsache gegen H.K., zu Recht erkannt: Der Rechtsmittelantrag vom 1. Juni 2004 gilt gemäß § 156 Abs. 2 FinStrG als zurückgenommen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 1. März 2004 gegen den Rechtsmittelwerber…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 19.05.2015 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Verfahrenshilfe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neu hervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist (Mannlicher-Quell, Das Verwaltungsverfahren8, Anm. 1 zu §69 AVG; zu §303…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des RW, vertreten durch Huber und Partner Rechtsanwälte GmbH, Schillerstraße 12, 4020 Linz, der erhobenen und zur Zl. RR protokollierten außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom X, Zl. RV, die aufschiebende Wirkung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des Bf, in B, vom 13. Jänner 2014 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung am 4. Dezember 2013 gemäß § 308 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Dem…
Zum Spannungsfeld zwischen dem Recht des Beschuldigten zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen nach Art. 6 EMRK und der Auskunftspflicht des Zulassungsbesitzers nach § 103 Abs. 2 KFG bzw. § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 besteht Judikatur des (österreichischen) Verfassungsgerichtshofes, des (österreichischen) Verwaltungsgerichtshofes sowie des…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Doris Schitter in der Beschwerdesache A., AdrA, Tür 14, X., gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 19.05.2015, betreffend Zurückweisung eines Antrags auf Verfahrenshilfe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8/5.01, 1010 Wien, über den Antrag des Revisionswerbers vom 20.11.2023, der erhobenen außerordentlichen Revision vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend den Vorlageantrag vom 16. Jänner 2026 zur Beschwerde vom 9. August 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Juli 2024 betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 beschlossen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Birgitt Koran über den Antrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 2. August 2025 auf Verfahrenshilfe (Beigebung eines Verteidigers) für ein Beschwerdeverfahren gegen ein Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 30. April 2025, GZ…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin BE über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung des Rw, vertreten durch RA, beschlossen: Der Antrag auf aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird zurückgewiesen. Eine Revision gegen einen Beschluss über den Antrag auf Zuerkennung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrages vom 23. Dezember 2010 auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KG, Wien, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3. März 2021…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R betreffend den Antrag des Bf. , auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers gem. § 40 VwGVG vom 17. November 2014 betreffend die Beschwerde gegen einen Bescheid über die Zurückweisung eines Einspruches gegen die Strafverfügung des Magistrats der Stadt Wien vom 24…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über den Antrag des ASt, Wien, vom 11.07.2019, auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 06.06.2019, MA67/67/2019, betreffend eine Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Ri über den Antrag des Bf, AdrBf, auf Beigebung eines Verteidigers im Beschwerdeverfahren gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 30. August 2019, GZ. MA 67/196700490036/2019, betreffend Verwaltungsübertretung gemäß § 5…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Helmut Mittermayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 12. März 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Oktober 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Der Vorlageantrag wird gemäß § 264 Abs…