BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 13. September 2022, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 15. März 2022, GZ. MA67/Zahl/2021, betreffend eine Verwaltungsübertretung gemäß…
1. Vollstreckungsamtshilfe aufgrund des EU-Vollstreckungsamtshilfegesetzes Die Vollstreckungsamtshilfe zwischen Österreich und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird durch das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz (EU-VAHG), BGBl. I Nr. 112/2011 idF BGBl. l Nr. 104/2019, geregelt, mit dem die Richtlinie 2010/24/EU über die…
Die Sorge, dass durch das unterzeichnungsreife neue österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen der Standort Österreich nur deshalb gefährdet wäre, weil dieses Abkommen Bestimmungen über eine Strafrechtshilfe sowie über eine Vollstreckungsamtshilfe vorsieht, ist unbegründet. Denn bereits derzeit enthält Artikel 12 des auf dem Gebiet der Erbschafts- und…
…weder einen Sitz noch sonstiges Vermögen in Österreich besitze und zwischen der Republik Österreich und dem Heimatstaat des belangten Verbandes (Republik Türkei) kein Rechtshilfeabkommen zur Vollstreckung von Geldstrafen und Kosten im Finanzstrafverfahren bestehe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte (vom Einschreiter offensichtlich irrtümlich als…
Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…
Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…
Vertreibt eine österreichische GmbH mit einer konzernzugehörigen Holding-AG in der Schweiz (deren Geschäftsleitung sich aber in Österreich befindet) und einer in die Gestaltung eingebundenen Briefkastengesellschaft auf Zypern über eine tschechische Konzerngesellschaft Haushaltsartikel in Tschechien und ergeben sich Probleme bei einer sachgerechten Zuordnung der…
Es ist wohl richtig, daß Artikel 25 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31.5.1996 die österreichische Finanzverwaltung verpflichtet, nichtentrichtete US-Steuern zwangsweise zugunsten der US-Steuerverwaltung einzubringen. Allerdings ist diese Vollstreckungsamtshilfe nur in einem sehr eng begrenztem Rahmen vereinbart worden; nämlich nur insoweit, als…
…458). Denn es ist nach Überzeugung des Senates unzulässig, die Steuerfreiheit von schweizerischen Nachtarbeitszuschlägen von ihrer Überprüfbarkeit im Rahmen eines Rechtshilfeabkommens abhängig zu machen, wenn eine Überprüfungsmöglichkeit mit gelinderen Mitteln (im Rahmen der erhöhten Mitwirkungsverpflichtung) gegeben ist. Bezüglich der Schmutzzulage wird auf die im ersten…
Aufgrund einer österreichisch-deutschen Verständigung wird mitgeteilt, dass der territoriale Anwendungsbereich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie…
…Nr. 67/1983, unterzeichnet noch besteht ein bilaterales Rechtshilfeabkommen der Republik Österreich mit den Niederlanden in Verwaltungssachen, insbesondere in Verwaltungsstrafangelegenheiten, oder ein bilaterales Rechtshilfeabkommen, das ausschließlich Sachverhalte des § 9 Abs 2 ZustG zum Gegenstand hat. Da Zustellungen weder durch Staatsverträge mit dem Vertragsstaat des Zustellungsbevollmächtigten…
Nach einer informell mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten Auffassung vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer…
Wird im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens festgestellt, dass ein österreichischer Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen mit der niederländischen Niederlassung eines japanischen Unternehmens unterhalten hat, wobei die aus den Niederlanden zugeflossenen Einnahmen nicht in die österreichischen Steuererklärungen aufgenommen worden sind, dann kann von Parteienseite kein rechtlich erhebliches Ansinnen an…
…2016 erging daraufhin an die zuständige Regierung der A, B, unter Hinweis auf das Amts- und Rechtshilfeabkommen in Verwaltungssachen zwischen Österreich und Deutschland das Ersuchen um nachweisliche Zustellung der Strafverfügung bzw. ersatzweise Niederlegung. Mit Schreiben vom 2. Mai 2016 übermittelte die Regierung der A die…
…ist ein solches Vorgehen (Anonymverfügungen aus Österreich) mit der deutschen Verfassung und aus Sicht des Unterzeichners mit europäischen Grundrechten unvereinbar. Aus diesem Grund hat das Bundesinnenministerium der Bundesrepublik Deutschland durch eine entsprechende Erklärung gegenüber Österreich das Abkommen über das ratifizierte Rechtshilfeabkommen (BG Bl. II 1990…
…weder einen Sitz noch sonstiges Vermögen in Österreich besitze und zwischen der Republik Österreich und dem Heimatstaat des belangten Verbandes (Republik Türkei) kein Rechtshilfeabkommen zur Vollstreckung von Geldstrafen und Kosten im Finanzstrafverfahren bestehe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte (vom Einschreiter offensichtlich irrtümlich als…
…weder einen Sitz noch sonstiges Vermögen in Österreich besitze und zwischen der Republik Österreich und dem Heimatstaat des belangten Verbandes (Republik Türkei) kein Rechtshilfeabkommen zur Vollstreckung von Geldstrafen und Kosten im Finanzstrafverfahren bestehe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte (vom Einschreiter offensichtlich irrtümlich als…
…im Rechtshilfeweg nicht möglich war, da kein Rechtshilfeabkommen im Verwaltungsstrafverfahren mit Rumänien besteht, sodass die Verlesung der Zeugenaussagen zulässig wäre. Ausdrücklich wird angeführt, dass eine Rechtshilfevernehmung unter Beteiligung des Verteidigers nicht möglich war, da kein Rechtshilfeabkommen im Verwaltungsstrafverfahren mit Rumänien besteht, sodass eine Vernehmung nicht…
…Fassung, 10 € als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens zu zahlen. Der zu zahlende Gesamtbetrag (Strafe und Kosten) betrage daher 70 €. Aufgrund des Amts- und Rechtshilfeabkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland teilte das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München am 23. April…