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UFSG RV/0469-G/08Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Alexander Haas, Rechtsanwalt, 8054 Seiersberg, Haushamer Straße 1, vom 12. Jänner 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 9. Dezember 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts…

UFSG RV/0468-G/08Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Alexander Haas, Rechtsanwalt, 8054 Seiersberg, Haushamer Straße 1, vom 12. Jänner 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 9. Dezember 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts…

UFSG RV/0363-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 19. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0364-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36,vom 19. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0248-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungwerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0249-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0251-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0250-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist die richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 23. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0362-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 19. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz - Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0361-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 19. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0245-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstrasse 36,vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0244-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0247-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0246-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0243-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 23. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0234-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist die richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36,vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0233-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0241-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist die richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkleit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0242-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSW RV/2771-W/07Aufhebung von Bescheiden wegen nicht bloß geringfügiger Rechtswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2008

…es überwiege im vorliegenden Fall das öffentliche Interesse an der Rechtsrichtigkeit das Interesse auf Rechtsbeständigkeit, und verwies weiters auf die Begründung zu den jeweiligen Sachbescheiden. Diese Begründung lautete: "Für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (im DBA-Recht gleich geregelt wie E aus GW) steht dem Ansässigkeitsstaat…