BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Feldkirch vom 17. Oktober 2003, GZ. 900/02755/2003, betreffend Zürückweisung eines Rechtsbehelfs mangels Aktivlegitimation, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Hasch & Partner Anwaltsgesellschaft mbH, 4020 Linz, Landstraße 47, vom 26. April 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 26. März 2012, Zahl: 320000/00000/2011-6, betreffend Erstattung/Erlass der…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die gem. Art.243 Abs.2 lit.b) Zollkodex iVm § 85c Abs.1 und 2 ZollR-DG von der WHG, W, vertreten durch Dr.Ingo Riß, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Seidengasse 28, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 21…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen W.W., (Bf.) wegen Abweisung eines Antrages auf Beigabe eines Verteidigers vom 12. September 2013 durch das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Helmut Valenta und Dr. Gerhard Gfrerer, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Linz vom 8. Oktober 2003, GZ. 500/12656/2001/51, betreffend die Zurückweisung einer Berufung entschieden: Die Beschwerde wird als…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 16. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. Juni…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Franz Krainer, Herrengasse 19/III, 8010 Graz, vom 4. Februar 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 8. Jänner 2013 betreffend die Zurückweisung des Vorlageantrages (§ 276 BAO) vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn D.R., X., vertreten durch Herrn D.E., Y., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20. Jänner 2011 betreffend Zurückweisung eines Aussetzungsantrages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HH, ehem. Geschäftsführer, geb. am 19XX, whft. in W, vertreten durch Gerhard Friedl, Wirtschaftstreuhänder, 4707 Schlüßlberg, Marktplatz 4, wegen der Finanzvergehen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen Mag. R. K. über die Beschwerde von Frau B. P., St., vom 16. Juli 2007 gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 1. Juni 2007, Strafnummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 28.2.2011 1. über die Abweisung des Antrages gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 23.12.2010 auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend der Beschwerde vom 14. Mai 2019 gegen den Bescheid des ehemals ***FA***, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 11. April 2019, zugestellt am 17.04.2019, betreffend Familienbeihilfe 01.2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Preyer in der Beschwerdesache Bf. gemäß § 323 Abs. 38 BAO als Beschwerde iSd Art 130 Abs. 1 B-VG zu erledigende Berufung vom 18. April 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. im Rechtsmittelverfahren gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel in Wien vom 17. April 2014, Erfassungsnummer zzz , betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung über den Vorlageantrag des Herrn Rechtsanwalt RA , Adresse1 vom 16. Juni…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Spedition, vom 3. Oktober 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 31. August 2011, Zahl: 000000/00000/2011-6, betreffend Erstattung/Erlass der Abgaben nach Art. 236, 237, 238 oder…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn W.M., G., vertreten durch Herrn Rechtsanwalt D.U., L., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 2. April 2002 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrags vom 12. Dezember 2010, mit dem der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, über die Beschwerde vom 24.06.2014 gegen den Bescheid des Finanzamt Gmunden Vöcklabruck vom 16.05.2014, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 6. Dezember 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Villach vom 13. November 2006, Zl. 410000/00000/2006-2, betreffend Erstattung der…