…Graz, Conrad von Hötzendorfstraße 14-18, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 2. Jänner 2001, Zl. 2345, über die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung zu WE-Nr. abcd…
…die Ursprungseigenschaft der ausgeführten Waren, die Frage der Verjährung bei Geltendmachung der Rückforderung, die Vorschreibung einer Sanktion sowie der Vorwurf von Mängeln bei der Beweiswürdigung im Zuge der Durchführung der Betriebsprüfung Gegenstand der Beschwerde. Gemäß § 1 Abs. 1 des Ausfuhrerstattungsgesetzes (AEG; BGBl 1994/66 idgF…
…die Unterlagen für Verfahren, die eine Erhebung von Abgaben betreffen, von Bedeutung sind. Ab der Ausdehnung der 4045-Prüfung, spätestens aber ab dem Zeitpunkt des Gespräches vom 20. Dezember 1999 sind auch die Rückforderungen betreffend die Ausfuhrerstattungsfälle des Jahres 1996 laufende Verfahren. Werden in einem…
…Graz, Conrad von Hötzendorfstraße 14-18, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 2. Jänner 2001, Zl. 2345, über die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung zu WE-Nr. abcd…
…die Ursprungseigenschaft der ausgeführten Waren, die Frage der Verjährung bei Geltendmachung der Rückforderung, die Vorschreibung einer Sanktion sowie der Vorwurf von Mängeln bei der Beweiswürdigung im Zuge der Durchführung der Betriebsprüfung Gegenstand der Beschwerde. Gemäß § 1 Abs. 1 des Ausfuhrerstattungsgesetzes (AEG; BGBl 1994/66 idgF…
…die Unterlagen für Verfahren, die eine Erhebung von Abgaben betreffen, von Bedeutung sind. Ab der Ausdehnung der 4045-Prüfung, spätestens aber ab dem Zeitpunkt des Gespräches vom 20. Dezember 1999 sind auch die Rückforderungen betreffend die Ausfuhrerstattungsfälle des Jahres 1996 laufende Verfahren. Werden in einem…
…Graz, Conrad von Hötzendorfstraße 14-18, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 2. Jänner 2001, Zl. 2345, über die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung zu WE-Nr. abcd…
…die Ursprungseigenschaft der ausgeführten Waren, die Frage der Verjährung bei Geltendmachung der Rückforderung, die Vorschreibung einer Sanktion sowie der Vorwurf von Mängeln bei der Beweiswürdigung im Zuge der Durchführung der Betriebsprüfung Gegenstand der Beschwerde. Gemäß § 1 Abs. 1 des Ausfuhrerstattungsgesetzes (AEG; BGBl 1994/66 idgF…
…die Unterlagen für Verfahren, die eine Erhebung von Abgaben betreffen, von Bedeutung sind. Ab der Ausdehnung der 4045-Prüfung, spätestens aber ab dem Zeitpunkt des Gespräches vom 20. Dezember 1999 sind auch die Rückforderungen betreffend die Ausfuhrerstattungsfälle des Jahres 1996 laufende Verfahren. Werden in einem…
…Graz, Conrad von Hötzendorfstraße 14-18, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 13. Jänner 2001, Zl. 2345, über die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung zu WE-Nr. abcd…
…die Ursprungseigenschaft der ausgeführten Waren, die Frage der Verjährung bei Geltendmachung der Rückforderung, die Vorschreibung einer Sanktion sowie der Vorwurf von Mängeln bei der Beweiswürdigung im Zuge der Durchführung der Betriebsprüfung Gegenstand der Beschwerde. Gemäß § 1 Abs. 1 des Ausfuhrerstattungsgesetzes (AEG; BGBl 1994/66 idgF…
…die Unterlagen für Verfahren, die eine Erhebung von Abgaben betreffen, von Bedeutung sind. Ab der Ausdehnung der 4045-Prüfung, spätestens aber ab dem Zeitpunkt des Gespräches vom 20. Dezember 1999 sind auch die Rückforderungen betreffend die Ausfuhrerstattungsfälle des Jahres 1996 laufende Verfahren. Werden in einem…
…Graz, Conrad von Hötzendorfstraße 14-18, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 20. Jänner 2001, Zl. 2345, über die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung zu WE-Nr. abcd…
…die Ursprungseigenschaft der ausgeführten Waren, die Frage der Verjährung bei Geltendmachung der Rückforderung, die Vorschreibung einer Sanktion sowie der Vorwurf von Mängeln bei der Beweiswürdigung im Zuge der Durchführung der Betriebsprüfung Gegenstand der Beschwerde. Gemäß § 1 Abs. 1 des Ausfuhrerstattungsgesetzes (AEG; BGBl 1994/66 idgF…
…die Unterlagen für Verfahren, die eine Erhebung von Abgaben betreffen, von Bedeutung sind. Ab der Ausdehnung der 4045-Prüfung, spätestens aber ab dem Zeitpunkt des Gespräches vom 20. Dezember 1999 sind auch die Rückforderungen betreffend die Ausfuhrerstattungsfälle des Jahres 1996 laufende Verfahren. Werden in einem…
…8018 Graz, Conrad von Hötzendorfstraße 14-18, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 5. Februar 2001, Zl. 2345, über die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung zu WE-Nr…
…die Ursprungseigenschaft der ausgeführten Waren, die Frage der Verjährung bei Geltendmachung der Rückforderung, die Vorschreibung einer Sanktion sowie der Vorwurf von Mängeln bei der Beweiswürdigung im Zuge der Durchführung der Betriebsprüfung Gegenstand der Beschwerde. Gemäß § 1 Abs. 1 des Ausfuhrerstattungsgesetzes (AEG; BGBl 1994/66 idgF…
…die Unterlagen für Verfahren, die eine Erhebung von Abgaben betreffen, von Bedeutung sind. Ab der Ausdehnung der 4045-Prüfung, spätestens aber ab dem Zeitpunkt des Gespräches vom 20. Dezember 1999 sind auch die Rückforderungen betreffend die Ausfuhrerstattungsfälle des Jahres 1996 laufende Verfahren. Werden in einem…
…Graz, Conrad von Hötzendorfstraße 14-18, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 20. Jänner 2001, Zl. 2345, über die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung zu WE-Nr. abcd…
…die Ursprungseigenschaft der ausgeführten Waren, die Frage der Verjährung bei Geltendmachung der Rückforderung, die Vorschreibung einer Sanktion sowie der Vorwurf von Mängeln bei der Beweiswürdigung im Zuge der Durchführung der Betriebsprüfung Gegenstand der Beschwerde. Gemäß § 1 Abs. 1 des Ausfuhrerstattungsgesetzes (AEG; BGBl 1994/66 idgF…