…Ergänzungspunkte: Lt. Ihrem Rückerstattungsantrag (samt Beilagen) wurde Ihnen seitens der Z am 456 eine Rechnung für Gebühren sowohl nach der Y Gebührenverordnung als auch für Gebühren nach dem Gebührengesetz (Anm.: restlich fehlt). 1) Es wird um Übersendung einer Kopie der Rechung Nr.xy d. Y…
…des im Drittstaat ansässigen Anteilsinhabers kann aber in Anlehnung an das in den InvFR 2008 für Großinvestoren (mindestens 10-prozentige Beteiligung) vorgesehene Verfahren herbeigeführt werden: Der japanische Fonds müsste diesfalls Ansässigkeitsbescheinigungen seiner in den Drittstaaten ansässigen Anteilsinhaber seinem Rückerstattungsantrag beilegen und außerdem zusätzliche Dokumentationserfordernisse erfüllen…
In den USA ansässige Personen, die Dividenden aus Österreich beziehen, sind gemäß Artikel 10 DBA-USA berechtigt, eine Rückzahlung der österreichischen KESt insoweit zu beantragen, als diese 15% übersteigt. Fließen die Dividenden einer US-Personengesellschaft zu, dann hängt das Ausmaß der österreichischen Kapitalertragsteuerrückzahlung ebenfalls davon…
…Pensionsbezügen trotzdem einen "fristwahrenden" Rückerstattungsantrag innerhalb der Fünfjahresfrist einzubringen (mit dem Hinweis, dass die Klärung der Frage, welchem Staat das Besteuerungsrecht zukommt, noch ausständig ist). Dies hat der Bw. nicht getan, weshalb das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart den streitgegenständlichen Rückerstattungsantrag zu Recht als verspätet zurückgewiesen…
…hat jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei auf fünf Jahre hat Österreich innerstaatlich…
…es liegt objektive Fristversäumnis vor, wobei es auf ein allfälliges Verschulden nicht ankommt. Das Finanzamt hat daher die streitgegenständlichen Rückerstattungsanträge des steuerlichen Vertreters zu Recht als verspätet zurückgewiesen. Anzumerken ist, dass der steuerliche Vertreter das Vorliegen der Fristversäumnis selbst eingeräumt hat, habe doch der Erstattungsantrag…
…Ro 2023/13/0012) mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung eine sachlogische Reihenfolge vorgibt: Zunächst muss über den noch offenen Rückerstattungsantrag rechtskräftig abweisend abgesprochen oder dieser Antrag rechtswirksam zurückgenommen worden sein. Erst danach kann - wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sein sollten - eine Rückforderung einer in…
…Ro 2023/13/0012) mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung eine sachlogische Reihenfolge vorgibt: Zunächst muss über den noch offenen Rückerstattungsantrag rechtskräftig abweisend abgesprochen oder dieser Antrag rechtswirksam zurückgenommen worden sein. Erst danach kann - wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sein sollten - eine Rückforderung einer in…
…Evidenznummer ***3***) sowie von Dividenden der ***8*** AG in der Höhe von 1,120.000,00 Euro (Evidenznummer ***4***) gemäß dem DBA Österreich - Vereinigte Arabischer Emirate (in der Folge DBA VAE) beantragt. Die belangte Behörde hat die Rückerstattungsanträge in Bearbeitung genommen und einer Überprüfung unterzogen…
…entstanden (§ 11 GebG). Im vorliegenden Fall erfolgte eine Verlängerung der Berechtigung seitens der ACG. Auf Grund der Gebührenpflicht der ob genannten Schriften ist der Rückerstattungsantrag abzuweisen." Fristgerecht wurde gegen vorgenannten Bescheid Berufung eingebracht. Der Bw bringt vor, er könne nicht nachvollzeihen, was die Tatsache, dass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Notar, vom 23. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 8. April 2003 betreffend Abweisung eines Antrages gemäß § 17 GrEStG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe A.B.C…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des X, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 20. Dezember 2011, Steuernummer, betreffend den Rückerstattungsantrag vom 7. Juni 2011 gemäß § 14 TP 2 Abs. 1 Z 1, TP 5 Abs…
Abschnitt 2 Erstattung und Erlass Artikel 172 Antrag auf Erstattung oder Erlass (Artikel 22 Absatz 1 des Zollkodex) Anträge auf Erstattung oder Erlass sind von der Person einzureichen, die den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag entrichtet hat oder entrichten muss, oder von jeder Person, die in deren…
Abschnitt 3 Erstattung und Erlass Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften und Verfahren Artikel 92 Antrag auf Erstattung oder Erlass (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a, Artikel 22 Absatz 1 und Artikel 103 des Zollkodex) (1) Abweichend von Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex ist…
(1) Die Abkommensberechtigung eines im Ausland ansässigen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich sowohl bei der Entlastung an der Quelle als auch im Rückerstattungsverfahren unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare entsprechend § 138 BAO glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle…
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 4 DBA-Belgien, BGBl Nr. 415/1973 idF BGBl III Nr. 7/2016, BGBl III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Belgiens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Portugal, BGBl Nr. 85/1972 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…
Im Rahmen eines nach Art. 26 Abs. 3 DBA-Spanien, BGBl. III Nr. BGBl 395/1967 idF BGBl 709/1995, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Spaniens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Chile, BGBl. III Nr. 140/2015, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Chiles in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich folgendes Einvernehmen erzielt…