…Einkünften wahr, kann dies auch dann keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens darstellen, wenn nach österreichischem Recht den Räumlichkeiten der Besitz-KG keine Betriebstätteneigenschaft zuzumessen wäre. Nimmt Deutschland solcherart aus zwingender Sicht seines innerstaatlichen Steuerrechtes in voller Übereinstimmung mit Abkommensrecht Besteuerungsrechte in Anspruch, dann ist…
…um diesen nutzen zu können. Insbesondere habe die ***2*** das Schwimmbecken abdecken müssen, um ihren Betrieb in diesen Räumlichkeiten eröffnen zu können. Dies habe die ***2*** auch aus Eigenem getan. Der pauschale Mietzins von EUR 7.000,- netto (inklusive Betriebskostenpauschale) sei für die Dauer des…
…dass die Räumlichkeiten erst für den bestimmungsgemäßen Gebrauch adaptiert werden mussten, was einen Pachtvertrag per se ausschließe und auch kein Kundenstock oder behördliche Genehmigungen übertragen worden seien, so ist dazu zu sagen, dass gegenständlich Teile (Räumlichkeiten) eines (lebenden) Hotelbetriebes zum Zwecke des Betriebes eines Card…
…dass unter Berücksichtigung des Barlohns und eines fremdüblichen Mietentgelts iHv 900 Euro der Vorteil aus der Nutzung der Räumlichkeiten als Dienstwohnung für den Geschäftsführer zu keiner unangemessenen Gesamtentlohnung geführt hat. Der anlässlich der Außenprüfung angesetzte Privatanteil für den PKW im Ausmaß von 20% wurde lediglich…
…Ansicht der Außenprüfung (i.d.F. Ap.) nicht vor, da ein Verkaufswagen nicht als ,Räumlichkeit' i.S.d. Verordnung angesehen werden könne. Der zunächst erklärungsgemäß ergangene Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2017 wurde im wiederaufgenommenen Verfahren mit Bescheid vom 30. Jänner 2019 den Feststellungen der Ap…
…Ehegatten benutzt worden sei, durch den Ansatz von nur der Hälfte der tatsächlichen Flächenanteile dieser Gebäudeteile berücksichtigt. Die Betriebsprüfung hingegen habe den betrieblichen Gebäudeanteil unter Ansatz der vollen Flächen auch dieser Räumlichkeiten und daher in Höhe von 25,26 v.H. ermittelt. Die geringere Wertigkeit…
…eines im November 2009 geführten Telefonates und einer am 14. Dezember 2009 eingelangten Vorhaltsbeantwortung durch die Steuervertretung der Berufungswerberin festgestellt worden sei, dass die Räumlichkeiten an die Hälfteeigentümerin Frau Mag.a X. vermietet worden seien. Diese Tatsache sei erst jetzt zum Vorschein gekommen und berechtige…
…müsse. Die Errichtung eines für eigene Wohnzwecke bestimmten Einfamilienwohnhauses sei jedenfalls solange noch keine typische Vorbereitungshandlung für eine künftige, im Vermieten von einzelnen Räumlichkeiten gelegene unternehmerische Tätigkeit, als die Absicht der künftigen Vermietung nicht in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden habe und auch nicht aus…
…ist - zur Anwendung kommt, hat doch der Bw. gegenüber dem Unabhängigen Finanzsenat selbst angegeben, dass Räumlichkeiten im Ausmaß von nur knapp mehr als 100m2 zur Vermietung gelangen sollten. Von einer Vermietung mehrerer Wohnungen und somit von einer Betätigung gemäß § 1 Abs. 1 LVO kann also…
…Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates I beim Finanzamt Linz als Organ des damaligen Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck als Finanzstrafbehörde (Rechtsnachfolger: das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde) vom 3. Mai 2017 auf Durchsuchung der Räumlichkeiten an den Anschriften a.) XXC (Sitz und Betriebsanschrift der D-GmbH, FNddd…
…gewesen ist, keineswegs auszunehmen, weshalb die Durchsuchungsanordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auch betreffend die Wohnräumlichkeiten des Beschwerdeführers nicht unverhältnismäßig gewesen ist. 6.4. Die oben beschriebene Verdachtslage hat sich auch bis zu Beginn der Durchsuchung der Räumlichkeiten an den Anschriften XXC, und XXB, nicht abgeschwächt, im Gegenteil…
…Erdgeschoß und Obergeschoß - 76,19% der Gesamtnutzfläche) der außerbetrieblichen Sphäre der GmbH zugeordnet, da nach Ansicht der belangten Behörde die Räumlichkeiten speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters ausgerichtet seien. Das im Dachgeschoß befindliche Büro im Ausmaß von 45 m2 wurde durch die belangte Behörde als…
…die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen, steuerfrei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Nicht befreit ist ua. die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke. Auch wenn…
…Strittig im Beschwerdeverfahren ist, ob die Beschwerdeführerin, als bloße Vermieterin von Räumlichkeiten, nach dieser Norm zur Haftung für die Glücksspielabgaben ihrer Mieterin herangezogen werden kann. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Liegenschaft *** mit der Grundstücksadresse ***. Bereits vor dem Erwerb der Liegenschaft durch die Beschwerdeführerin im Jahr…
…der systematischen Interpretation kaum die Deutung tragen, dass durch die Vorschrift des § 59 Abs 4 GSpG ein bloßer Vermieter von Räumlichkeiten zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten seines Mieters herangezogen werden kann. Insbesondere muss das - wie erwähnt - im beschwerdegegenständlichen Fall gelten, zumal der zugrundeliegende Mietvertrag von der…
…M , die gleichzeitig bei der Bw. angestellt war, privat bewohnt. Strittig ist zunächst der Umfang der betrieblich und privat genutzten Räumlichkeiten der streitgegenständlichen Liegenschaft, und damit zusammenhängend - das Vorliegen eines mündlichen Mietvertrages zwischen der Bw. und dem Gesellschafter M P einerseits und J M, der…
…der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Die schriftliche Ausfertigung dieses Bescheides ist den anwesenden Betroffenen bei Beginn der Durchsuchung zuzustellen. Derartige Hausdurchsuchungen, das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, dürfen gem…
…März 2001 eine Durchsuchung der Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen sowie der Wohnräume und der sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten, sowie weiters der in dessen Verfügungsmacht stehenden Safes und Schließfächer bei Banken und ähnlichen Instituten und in Kfz des W an der Anschrift in E durch…
…ESt 2008. Sie berücksichtigte betreffend ESt 2010 auch Sonderausgaben (§ 18 EStG) iHv nun lediglich 236,07 Euro ua für Wohnraumschaffung. Die belangte Behörde hält die von der Bf angeführte Mitbenutzung der Räumlichkeiten des 3. OG zu Lagerzwecken durch den Ehemann für nicht nachvollziehbar, da sie…
Es trifft zwar zu, dass die belangte Behörde zunächst die von der Bf im Rahmen der Schlussbesprechung vom 18.11.2013 - ohne Besichtigung der Räumlichkeiten - erklärte Nutzung von 40,90 m² im 2. OG als Büroräumlichkeiten anerkannt hatte. Das Finanzamt hat für das BFG jedoch…