…VersStG Laufende, im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung Fragen: Was versteht man unter "laufender, im Wesentlichen gleich bleibender" Prämienzahlung? Was versteht man unter einer "Quasi-Einmalerlagversicherung"? Lösung: "Laufende" Prämienzahlungen liegen dann vor, wenn während der gesamten Versicherungsdauer die Prämien mindestens einmal jährlich zu zahlen sind. Der…
…seinen Vertrag prämienfrei. Im Jahr 2005 wird der Vertrag rückgekauft. Frage: Erfolgt eine Nachversteuerung der Prämien? Lösung: Eine nachträglich vereinbarte Prämienfreistellung innerhalb der ersten 10 Jahre führt zu keiner Umqualifizierung in eine "Quasi-Einmalerlagversicherung". Dieser Vertrag wird innerhalb der ersten 10 Jahre rückgekauft. Eine Nachversteuerung…
…lit. b VerStG unterlegen ist. Wenn bei Vertragsabschluss die Bezahlung der Prämien über die Laufzeit verteilt in mehreren Beträgen vereinbart werde und keine „laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung“ vorliegt, ist dies als "Quasi-Einmalerlagversicherung“ zu qualifizieren. Eine „laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung“ liegt dann vor…
…Nachversteuerungstatbestand aus. Wenn bei Vertragsabschluss die Bezahlung der Prämien über die Laufzeit verteilt in mehreren Beträgen vereinbart wird und keine „laufende, im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung“ vorliegt, führt dieses zu einer Umqualifizierung in eine „Quasi-Einmalerlagversicherung“. „Laufende, im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung“ liegt dann vor…
…1 Z. 1 lit. a VersStG bezeichnete Versicherung verändert werde, liege eine Umqualifizierung in eine Einmalversicherung vor. In der Folge sei die "Quasi-Einmalerlagversicherung" innerhalb von 10 Jahren ab Vertragsabschluss rückgekauft worden, und damit wurde der Nachversteuerungstatbestand des § 6 Abs. 1a Z 2 lit. a…
…63 €, damit betrage die Prämiensumme nach Zuzahlung 133.136,01 €. Somit sei die Prämiensumme 16,39 % unter den gesetzlichen möglichen 200 % der maßgeblichen Prämiensumme, dadurch komme es zu keiner Umqualifizierung in eine Quasi-Einmalerlagsversicherung laut § 6 Abs. 1a Z 1 VersStG. Der Vertrag…
7.5.3.4 Einmalprämie Rz 483: Besteht die Versicherungsprämie in einer zusammengeballten Leistung (wenngleich auch verbunden mit geringfügigen laufenden Folgeprämien) kann im Rahmen der Höchstbeträge entweder der gesamte Betrag auf einmal oder auf Antrag ein Zehntel der Einmalprämie durch zehn aufeinander folgende Jahre abgesetzt…
20.2.1.10 Lebensversicherungen 20.2.1.10.1 Steuerpflichtige Einkünfte Rz 6136: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen auch bestimmte Vorteile im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um sogenannte "Einmalerlagsversicherungen", dh. im Versicherungsvertrag sind nicht laufende, im…
7.5.3.2 Kapitalversicherungen 7.5.3.2.1 Bindungsfrist Rz 467: Für Versicherungsverträge auf den Er- und Ablebensfall, die nach dem 31. Dezember 1988 abgeschlossen worden sind, besteht eine Mindestbindungsfrist von 20 Jahren. Sie bemisst sich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Zeitpunkt…
24.2.4 Versicherungsrenten 24.2.4.1 Allgemeine Versicherungsrenten Rz 7018: Bei Renten, die auf Grund eines Rentenversicherungsvertrages oder anlässlich der Umwandlung der Auszahlung eines Versicherungsanspruches in eine Rente geleistet werden, kann grundsätzlich eine Kaufpreisrente unterstellt werden (VwGH 19.3.2013, 2010/15/0141…
41.1 Voraussetzungen 41.1.1 Persönliche Voraussetzungen (§ 108g Abs. 1 EStG 1988) Rz 1366: Personen, die in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und keine gesetzliche Alterspension beziehen, können eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge in Anspruch nehmen. Erfolgt innerhalb eines Kalenderjahres ein Wechsel von der unbeschränkten Steuerpflicht in…
41.1.5 Personen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen (zB Hausfrauen, Hausmänner, Privatiers) Rz 1372: Leistet eine steuerpflichtige Person, die keine gesetzliche Alterspension bezieht oder beziehen wird (zB Hausfrauen oder Hausmänner, auch wenn sie eine Witwen- oder Witwerpension beziehen, Privatiers) Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung, so…
41.12 Zukunftsvorsorgeeinrichtungen (§ 108h EStG 1988) Rz 1396: Rechtslage bis 31.07.2013 Als Zukunftsvorsorgeeinrichtungen kommen Institutionen für Veranlagungen in Pensionsinvestmentfonds, in Betriebliche Vorsorgekassen sowie in Pensionszusatzversicherungen in Betracht, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen: Für Vertragsabschlüsse nach dem 31. Dezember 2009 hat die Veranlagung…
23.3.1.325.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit Rz 1356: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die sonstigen Rückstellungen gemäß § 144 Abs. 3 D VII VAG 2016 sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Zu den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zählen insbesondere die Stornorückstellung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1, den Richter R 2 sowie die fachkundige Laienrichterin LR 1 und den fachkundigen Laienrichter LR 2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zH Herrn Mag. Johannes…
40.9.2 Leistungen der Pensionszusatzversicherung Rz 1344: In jedem Fall muss eine an den Versicherungsnehmer auf dessen Lebensdauer zu zahlende Rente im Sinne des § 108b Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 vereinbart sein. Versicherte Person kann daher nur der Versicherungsnehmer selbst sein…
Darüber erfüllen der Antrag bzw die von der VU ausgestellten (aber dem Bf. nicht ausgehändigten Dokumente) auch aus nachfolgenden Gründen nicht den gesetzlichen Vorschriften: Der Antrag enthält nicht die Bezeichnung und Anschrift der für das Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde gem § 252 Abs 1 Z 3 VAG…
41.1.2 Mindestbindung 10 Jahre Rz 1369: Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge setzt die unwiderrufliche Verpflichtung voraus, für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Beginn der Einzahlung auf eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge (Kapital, Zinsen und Prämien) zu verzichten. Eine vertraglich vereinbarte Mindestbindungsdauer von weniger…
5.5 Einzelne Betriebsausgaben 5.5.1 Beiträge zu betrieblichen Versicherungen 5.5.1.1 Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen; Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 5.5.1.1.1 Pflichtversicherungsbeiträge iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn…
7.5 Beiträge und Versicherungsprämien (§ 18 Abs. 1 Z 1a und Z 2 EStG 1988) 7.5.1 Begriff der Beiträge und Versicherungsprämien Rz 458: Als Sonderausgaben absetzbar sind Beiträge und Prämien für: freiwillige Krankenversicherung mit Ausnahme der als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähigen Beiträge zu…