Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der G, vertreten durch C, I. vom 9. Jänner 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Thomas Zach, vom 21. Dezember 2000 betreffend Einkommensteuer 1996…
…Vermietung in V wendet, genügt es auf die Ausführungen unter II.2.2. und II.3. betreffend konkrete Bewirtschaftungsweise und Prognosemängel zu verweisen, wobei noch angemerkt sei, dass die Ergebnisse bis 2005 hinter den Erwartungen der Bw prognosewidrig zurück bleiben. III.5. Hinsichtlich der geltend…
…die vorgelegte Prognoserechnung sehr grob gehalten. Aus dem Wortlaut der Begründung kann geschlossen werden, dass das Finanzamt die Steuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 einerseits wegen der Prognosemängel bestätigte, sie andererseits wegen der noch nicht abschätzbaren Ergebnisentwicklung vorläufig beließ. Ebenso kann der Schluss gezogen…
Bescheidaufhebung gem. § 289 Abs 1 BAODer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Karl Hammerl, gegen den Bescheid des Finanzamtes Leibnitz betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 25. April 2002 und die dazu am 11. November…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Putschögl und die weiteren Mitglieder Dr. Ansgar Unterberger, Dr. Ernst Grafenhofer und Leopold Pichlbauer im Beisein der Schriftführerin Marija Schistek über die Berufung des Bw, Anschrift1, vom 16. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., gegen die Bescheide des FA Graz-Umgebung vom 24.11.2010 betreffend Einkommensteuer 2005 bis 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde (vormals: Berufung) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Mag. Werner Obermüller, Maderspergerstraße 22a, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 3. Jänner 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 4. Dezember 2018 betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach über die Berufung der Bw., kein inländischer Zustellbevollmächtigter, vertreten durch Stb., vom 8. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
Aufgrund der obigen Ausführungen beruht die Prognoserechnung 1 auf realistischen, wenn auch konservativen, Einschätzungen, anhand der unser Klient die Erzielung eines positiven Gesamtergebnisses innerhalb des erforderlichen Zeitraumes von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung jedenfalls nachweisen kann. " 20. Vom Richter zur Stellungnahme aufgefordert, erstattete…
Den Gästen gegenüber treten nicht die Beschwerdeführer als Vertragspartner auf, sondern der Betreiber. Dieser nimmt die Reservierungen der Gäste entgegen. Der Beherbergungsvertrag in all seinen Ausformungen (Zusatzarrangements, Hausordnung, Kündigung des Mietvertrages aus schwerwiegenden Gründen) kommt zwischen dem Gast und dem Betreiber zustande. Der Betreiber übernimmt…
Was die Ermittlung des Zeitpunktes der Beseitigung der Ungewissheit betrifft, so folgt das BFG zunächst der dazu ergangenen Judikatur des VwGH (Zl. 83/14/0188, 195 bzw. Zl. 83/14/0046, 0048) wonach es gerade bei der Prüfung ob eine Einkunftsquelle vorliegt, einen längeren Beobachtungszeitraum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers Bf, vertreten durch SteuerlVertreter über die Beschwerde vom 8. Juli 2016 gegen den Bescheid des FA vom 9. Juni 2016 betreffend Einkommensteuer 2012 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 28. November 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 4. November 2011 und vom 9. November 2011 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2007…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B und der J P, Gde A, W-Straße 49, vertreten durch die Trias Wirtschaftstreuhand GmbH, Buchprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 6800 Feldkirch, Reichsstraße 126, vom 20. September 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Dr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des B und der E, Adresse unbekannt verzogen, vom 8…
17.215,29 € | Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen 2006 | | -7.169,84 € Tabelle | Einnahmen | | | Mieterlöse 10% | | 12.272,75 € | Werbungskosten | | | Abschreibung | 6.550,15 € | |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 22. August 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 25. Juni 2013 betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2009 zu Steuernummer StNr zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer 07-***BF1StNr1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 16.05.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 09.04…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 03.12.2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***1*** vom 02.12.2019 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf., Gde X, B-Straße-xx, vertreten durch die A OG, Gd Y, S-Straße-yy, gegen die Bescheide des Finanzamtes Y, Gd Y, H-Straße-xy, vertreten durch…