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UFSG RV/0316-G/03(1) Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nach Bescheidaufhebung durch VwGH (2) Feststellungsbescheid gegenüber einem Verstorbenen und einer Verlassenschaft nach Einantwortung (3) Entwicklung und Verkauf von (vier) Sportboot-Prototypen als Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2005Teil 1/2

…reagiert oder ob er seine Produkte bzw. Leistungen Marktbedürfnissen anpasst. Gehen die Produkte am Markt vorbei oder reagiert der Steuerpflichtige zB durch eine Produktumstellung oder Produktionseinstellung darauf nicht, kann dies in Zusammenhang mit anderen Umständen für Liebhaberei sprechen. Hierzu wird von der Bw (Berufung, S…

UFSG RV/0316-G/03(1) Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nach Bescheidaufhebung durch VwGH (2) Feststellungsbescheid gegenüber einem Verstorbenen und einer Verlassenschaft nach Einantwortung (3) Entwicklung und Verkauf von (vier) Sportboot-Prototypen als Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2005Teil 2/2

Davon abgesehen lassen die hier vorliegenden Umstände nur den Schluss zu, dass die in Rede stehende Maßnahme auch ihrer Art nach nicht geeignet gewesen sein konnte, die Ertragslage zu verbessern. Dies schon deshalb nicht, weil es, wie bereits oben (unter Punkt 4) ausgeführt, der Bw…

UFSL RV/2209-L/02Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG wenn an der überwiegenden Anzahl der Arbeitstage ein Werkverkehr zur Verfügung stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2005

…Neben den direkt die Produktion betreffenden Tätigkeiten, bei Produktumstellungen, Produktionsversuchen und fachliche wie disziplinarische Führung der Produktionsmitarbeiter und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben insbesondere im Bereich Arbeitssicherheit und Umweltschutz sei auch die Teilnahme an Besprechungen mit werkinternen Arbeitsgruppen wie auch mit externen Personengruppen wie Kunden und…

UFSW RV/1867-W/04Liebhaberei bei einer Boutique: Gewinnerzielungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2008

…Geschäfte leide die Kundenfrequenz zusätzlich, das der Bw. jedoch nicht beeinflussen könne. Er versuche, den Nachteil durch Produktumstellungen auszugleichen. Die allgemeine Kaufunlust der Kunden würde die Verbesserung der Ertragsituation nur sukzessive ermöglichen. Der Bw. ersucht, die Boutique als Gewerbebetrieb zu belassen, zumal er alles versuche…

2026-0.501.131Information zu der am 01. Juli 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel- und Futtermittelrecht (VB-0200)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.501.13101.07.2026

Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1206 wurden die Anhänge I und II der Durchführungsverordnung 2019/1793 wie folgt geändert: Erdnüsse und aus Erdnüssen gewonnene Erzeugnisse (1202 41 00; 1202 42 00; 2008 11 10; 2008 11 91; 2008 11 96; 2008 11 98; 2305 00…

2021-0.837.526Information zu der am 1. Jänner 2022 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutzmittel (VB-0350)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.837.52617.12.2021

Gemäß Artikel 76 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/625 i.V.m. § 12 Abs. 9 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 hat die Zollbehörde die Überlassung von Pflanzenschutzmitteln zum zollrechtlich freien Verkehr auszusetzen, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass die Sendung ein Risiko für die Gesundheit…

2026-0.817.113Information zu der am 01. Oktober 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.817.11301.10.2026

Am 1. Oktober 2026 trat die Durchführungsverordnung (EU) 2026/551 in Kraft, mit der die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 geändert wurde. Die Positionen und KN-Codes ex 1301 (Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame).) Nur der färbende Zusatzstoff E904, einschließlich Schellack…

ZK-25602.5.7. Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

2.5.7. Ersatzwaren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 223 | Art. 169 | Art. 268, Art. 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.5.7.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden…

ZK-25902.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren Die pV kann außer im Falle der Ausbesserung und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass die in das Verfahren übergeführten Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf…

VB-07202. Verfahren
geltende FassungRichtlinien26.06.2025

2. Verfahren 2.1. Aufgaben der Zollbehörde (1) Gemäß Artikel 25 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2019/1020 sind durch die Zollbehörde bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von Produkten, die der Verordnung (EU) 2019/1020 unterliegen, in Bezug auf die Konformität von Produkten…

2025-0.502.750Information zu der am 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Marktüberwachung (VB-0720)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.502.75026.06.2025

Am 28. Juni 2025 tritt das Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz-BaFG) in Kraft. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind durch die Zollbehörde gemäß der Arbeitsrichtlinie Marktüberwachung (VB-0720) zu vollziehen. Gemäß § 33 Barrierefreiheitsgesetz werden Informationspflichten für die Zollbehörde festgelegt. Demnach besteht für…

UP-4001Anlage 10
geltende FassungRichtlinien15.06.2022
BMF-010310/0119-IV/7/2014Neuaufbau der Systematik der Arbeitsrichtlinien im Bereich "URSPRUNG UND PRÄFERENZEN" (UP) mit Wirkung ab 1. Juli 2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0119-IV/7/201411.06.2014

Auf Grund verschiedener Änderungen (zB e-Zoll) und der zahlreichen neuen Abkommen der EU - die immer mehr vom "EU-Standardprotokoll" abweichen - wurde das System der UP-Arbeitsrichtlinien überarbeitet, völlig neu gestaltet und an die neuesten Entwicklungen angepasst. Gleichzeitig wurde auch das Nummerierungssystem an die globalen…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz 179: Für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Konzernreorganisationen gilt Kapitel IX der OECD-VPL. Dabei ist maßgeblich (Z 9.39 OECD-VPL): ob etwas an Wert (zB Wirtschaftsgüter oder eine Geschäftstätigkeit) übertragen wird oder ob bestehende Verträge…

BMF-010220/0321-IV/9/2012Verordnung der Bundesministerin für Finanzen gemäß § 2 Abs. 9 MinStG 1995 betreffend die Anwendung von Kontroll- und Beförderungsbestimmungen auf Additive
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0321-IV/9/201207.01.2013

A) Gemäß dem "Durchführungsbeschluss 2012/209/EU der Kommission vom 20. April 2012 zur Anwendung der Kontroll- und Beförderungsbestimmungen der Richtlinie 2008/118/EG des Rates auf bestimmte Additive gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates" sollen bestimmte Erzeugnisse, die…

ZK-25902.6.6. Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.6.6. Ersatzwaren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 223 | Art. 169 | Art. 268, 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.6.6.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden auf…

UP-4001Anlage 3
geltende FassungRichtlinien28.10.2021
UP-4001Anlage 11
geltende FassungRichtlinien29.09.2022
UP-4001Anlage 5
geltende FassungRichtlinien12.11.2021
UP-4001Anlage 9
geltende FassungRichtlinien08.02.2022