…errichten und für diese eine gesonderte Konzession beantragen (§ 5 Abs. 1 InvFG 2011). Eine grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen (zB kollektive Portfolioverwaltung) von außerhalb der EU ist nicht zulässig. Die Konzessionserteilung setzt einen Sitz des Unternehmens im Inland voraus (§ 4 Abs. 3 Z 1 BWG sowie …
…für OGAW Rz 1248ee: Eine Verwaltungsgesellschaft für OGAW iSd Art. 2 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 2009/65/EG ist eine Gesellschaft, deren reguläre Geschäftstätigkeit in der Verwaltung von in der Form eines Investmentfonds oder einer Investmentgesellschaft konstituierten OGAW besteht (gemeinsame Portfolioverwaltung von OGAW).
…Siehe Rz 640u bis Rz 640y. Möblierte Wohnungen bzw. Geschäftsräumlichkeiten: Siehe Rz 888 und Rz 894. Notar - Nebenleistungen in Verbindung mit der Beurkundung von Grundstückslieferungen: Siehe Rz 640b. Portfolioverwaltung: Die entgeltliche Tätigkeit eines Unternehmers, der aufgrund eigenen Ermessens über den Kauf und Verkauf von Wertpapieren…
…g VO (EU) Nr. 282/2011 idF VO (EU) Nr. 1042/2013); die Hausverwaltung (mit Ausnahme von Portfolioverwaltung in Zusammenhang mit Eigentumsanteilen an Grundstücken), die sich auf den Betrieb von Geschäfts-, Industrie- oder Wohnimmobilien durch oder für den Eigentümer des Grundstücks bezieht (Art. 31a Abs…
…Besucher-, Teilnehmerkarten, Ausbuchung wertlos gewordener Werte, Optionsscheine, Bezugsrechte, Nonvaleurs, Duplikatsbelege. Rz 767a: Portfolioverwaltung: Eine steuerpflichtige Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren liegt auch bei einer entgeltlichen Tätigkeit eines Unternehmers vor, der aufgrund eigenen Ermessens, dh. ohne vorhergehende Weisung des Kunden, über den Kauf und Verkauf von…
…unmittelbar auf die finanzielle Situation des Fonds auswirkt (auf den Bestand der Aktiva und Passiva des Fonds; Portfolioverwaltung im engeren Sinn). Wenn berufstypische Leistungen von Wirtschaftstreuhändern oder vergleichbarer Berufsgruppen vorliegen, könnten diese nicht spezifisch für die Verwaltung von Sondervermögen sein. Wenn eine Tätigkeit lediglich auf…
…wenn sie ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes bilden, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen der Verwaltung von Sondervermögen erfüllen soll. Die ausgelagerte Dienstleistung muss nicht die Portfolioverwaltung im engeren Sinn betreffen, aber sie muss eine enge Verbindung mit der der KAG/Verwges eigenen…
…übertragen werden, dass hier nur eine Leistung spezifisch sein kann, die sich unmittelbar auf die finanzielle Situation des Fonds (Portfolioverwaltung im engen Sinn) auswirkt. Indem der EuGH in seinem Urteil in der Rs Abbey National der Ansicht der Kommission und des Vereinigten Königreiches, es sei…
…Eenheid ergäbe sich, dass neben der zentralen Portfolioverwaltung auch die dazu gehörenden Verwaltungsleistungen (insbesondere jene die im Anhang II der OGAW-Richtlinie genannt sind) spezifische Leistungen für die Verwaltung eines Sondervermögens seien. (18) Keinesfalls müsse immer eine Gesamtheit von Verwaltungsleistungen ausgelagert werden. Vielmehr könnten auch…
…eine der Leistungen bei ihrem isolierten Auftreten zur Anwendung kämen, auf diese einheitliche Leistung nicht angewendet werden dürfen (vgl. zur Steuerpflicht der einheitlichen, die an sich steuerbefreiten Wertpapierverkäufe mitumfassenden Leistung der Portfolioverwaltung EuGH vom 19.7.2012, C-44/11, Deutsche Bank AG, Rn 42…
…Die Bf konnte angesichts der im Erlass vom 18.11.2008 dargelegten Rechtsansicht der Finanzverwaltung, wonach bei der Portfolioverwaltung grundsätzlich von einer einheitlichen Leistung und sohin insgesamt Umsatzsteuerpflicht auszugehen sei, die teilweise steuerfreie Behandlung der All-in-Fees nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht und in…
…die für eine der Leistungen bei ihrem isolierten Auftreten zur Anwendung kämen, auf diese einheitliche Leistung nicht angewendet werden dürfen (vgl. zur Steuerpflicht der einheitlichen, die an sich steuerbefreiten Wertpapierverkäufe mitumfassenden Leistung der Portfolioverwaltung EuGH vom 19. Juli 2012, C-44/11, Deutsche Bank AG…
…Everywhere Ltd., (Zusatzgebühren für verschiedene Zahlungsarten einer Telefonrechnung), 19.7.2012, Rs. C-44/11, Deutsche Bank AG (Portfolioverwaltung und Wertpapierdepots), 27.9.2012, Rs. C-392/11, Field Fisher Waterhouse LLP (Nebenleistungen bei Immobilienvermietungen). Nicht verschwiegen werden soll in diesem Zusammenhang, dass der EuGH…
…19.7.2012, C-44/11, im Schreiben vom 17.6.2015 ließ sich für den Beschwerdefall nichts gewinnen, da es in dieser Rechtssache (Deutsche Bank AG) um Fragen zur Vermögensverwaltung mit Wertpapieren (Portfolioverwaltung) und die Auslegung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. f bzw…
…mit der Aufstellung eines Portfolios relativ einfach erkennbar sei, wenn nämlich beraten werde, welche Titel im Portfolio aufzunehmen wären. Davon sei aber die Portfolioverwaltung zu unterscheiden, die eine tägliche Entscheidung bzw. Umentscheidung im Bereich der genauen momentanen Zusammensetzung des Portfolios darstelle. Das Finanzamt verwies darauf…
…mit der Aufstellung eines Portfolios relativ einfach erkennbar sei, wenn nämlich beraten werde, welche Titel im Portfolio aufzunehmen wären. Davon sei aber die Portfolioverwaltung zu unterscheiden, die eine tägliche Entscheidung bzw. Umentscheidung im Bereich der genauen momentanen Zusammensetzung des Portfolios darstelle. Das Finanzamt verwies darauf…
…die in die gemeinsame Portfolioverwaltung einbezogen sind Anlageverwaltung Administrative Tätigkeiten: a) gesetzlich vorgeschriebene und im Rahmen der Fondsverwaltung vorgeschriebene Rechnungslegungsdienstleistungen b) Kundenanfragen c) Bewertung und Preisfestsetzung (einschließlich Steuererklärungen) d) Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften e) Führung des Anteilinhaberregisters f) Gewinnausschüttung g) Ausgabe und Rücknahme von…
2.1.4. AIF iSd AIFMG Rz 74: Ein AIF iSd AIFMG ist gemäß § 2 Abs. 1 AIFMG jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu…
2.1.2.3. Depotbank Rz 39: Die Verwahrung des Vermögens des OGAW wird einer Verwahrstelle (sog. Depotbank) übertragen (§ 39 InvFG 2011). Diese gewährleistet, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme, die Auszahlung und die Aufhebung der Anteile, die für Rechnung des Investmentfonds oder durch…
2.10.2.3 Vermögensverwaltung Rz 240: Die begünstigungsunschädliche Vermögensverwaltung einer gemeinnützigen Bauvereinigung besteht aus der verzinslichen Anlage von Kapitalvermögen sowie der Vermietung und, Verpachtung von unbeweglichem Vermögenoder Überlassung zur sonstigen Nutzung mit der Einschränkung des § 7 Abs. 6 WGG (§ 39 Abs. 17a WGG). Zum…