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9 Treffer1547 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 968–97115.4.5 Einzelfälle zum Dienstverhältnis
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

15.4.5 Einzelfälle zum Dienstverhältnis 15.4.5.1 Ärzte Rz 968: Gastärzte Bei Ärzten, die nicht in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt stehen, aber in solchen fallweise tätig werden (zB Gastchirurgen, Hausärzte in Sanatorien), gehören die aus einer solchen Tätigkeit zufließenden Einnahmen immer…

UFSW RV/0346-W/10Maßgeblichkeit der letztgültigen amtlichen Bescheinigung für den Behindertenfreibetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2011

…ausgeführt, dass laut den dem Finanzamt übermittelten Daten des Bundessozialamtes beim Bw. ab 1994 eine 50%-ige Behinderung vorliege. Diese würden die Bestätigung des Polizeiarztes vom 26.9.1990 ersetzen. In der Berufung brachte der Bw. vor, dass im Steuerbuch 2009 ausdrücklich darauf hingewiesen werde…

UFSW RV/0294-W/071. Pflichtveranlagung bei unrichtig berücksichtigtem Freibetrag durch die lohnauszahlende Stelle 2. Freibeträge für Behinderung und Diät
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…einerseits auf Grund des Freibetragsbescheides vom 13.7.2004 als auch lt. Bestätigung des Polizeiarztes vom 19.1.2000 gewährt. Die Bw hat einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 gestellt. In der Erklärung hat sie Aufwendungen für eine Leberdiät als außergewöhnliche…

UFSW RV/1919-W/06Gewährung von erhöhter Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2007

…Jahre. Beigeschlossen war die Kopie einer an das damalige Finanzamt für den 21. und 22. Bezirk in Wien gerichteten Bescheinigung eines Polizeiarztes der Bundespolizeidirektion Wien vom 3.11.1999, wonach die Bw. seit Juli 1993 an Morbus Crohn leide und sowohl zu 70% erwerbsgemindert als…

BFG RV/7100594/2017Kiesertraining als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.07.2017

…Seit den Neunzigerjahren wurden meine Angaben diesbezüglich anerkannt. Es kann also gar nicht anders sein, als dass die Mitteilung des Polizeiarztes beim Finanzamt aufgelegen ist. 2. Ich habe vor einigen Jahren um eine Kopie des Beschlusses von 1996 angesucht, weil es mir auch wichtig erschien…

BFG RV/5102231/2016Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Augenlaseroperation sind grundsätzlich nicht als Werbungskosten sondern als außergewöhnliche Belastungen zu beurteilen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2017

…dass diese auch unter dem Gesichtspunkt des § 20 EStG 1988 zu vernachlässigen sei. - Die gegenständliche Augenoperation sei einzig aufgrund der polizeiärztlichen Anweisung vorgenommen worden, um die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Polizeidienst zu erfüllen. Entscheidungsrelevanter Sachverhalt und Beweiswürdigung Folgender Sachverhalt wird vom Gericht als…

UFSW RV/0879-W/12Tatfrage, ob für die Jahre bis 2010 eine amtsärztliche Bestätigung bestimmten Inhalts vorgelegen hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2012

…Freibeträge wegen einer 25%-igen Behinderung sowie wegen Diätverpflegung bei Tuberkulose. Im Jahr 1987 sei der Bw. auf Grund ihrer Erkrankung an Brustfell-Tuberkulose vom zuständigen Amtsarzt (das sei zu jener Zeit der Polizeiarzt im 20. Wiener Gemeindebezirk gewesen) eine Dauerbehinderung von 25% bescheinigt worden…

UFSW RV/1210-W/05Rückwirkende Feststellung einer Gehbehinderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2005

…Vielen Dank für Ihr mail vom 23.03.2005. Für die Erlangung der Steuerabschreibung auf Grund Ihrer Behinderung ist sowohl für die Jahre ab 2000 bis 2004 als auch für die Folgejahre die Behindertenfeststellung des Polizeiarztes ausreichend. Die Bestimmung betreffend Behindertenfeststellung ausschließlich durch das Bundessozialamt…

EStR 2000 Rz 5216–522616.2.3 Ärzte, Tierärzte, Dentisten, Psychologen, Hebammen usw.
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

16.2.3 Ärzte, Tierärzte, Dentisten, Psychologen, Hebammen usw. Rz 5216: In § 22 Z 1 lit. b EStG 1988 sind als freiberufliche Tätigkeiten die Berufe der Ärzte, Tierärzte und Dentisten genannt. Rz 5217: Weiters sind in lit. c der genannten Gesetzesbestimmung noch folgende Tätigkeiten der…