RIS AI
104 902 Treffer353 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 908–90913 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

13 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988) Rz 908d: Jede Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 setzt voraus, dass im Einkommen Einkünfte enthalten sind, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bestehen der Lohnsteuerpflicht erfolgt gemäß § 41 Abs. 1…

LStR 2002 Rz 91113.1.2 Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…oder § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 (Auslandsmontage, Entwicklungshilfe) vor, ist allein aus diesem Grund keine Pflichtveranlagung durchzuführen. Wenn kein Pflichtveranlagungsfall vorliegt, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren eine Veranlagung zu beantragen. Liegt kein Pflichtveranlagungstatbestand vor, können beantragte Veranlagungen im BerufungswegeBeschwerdewege zurückgezogen werden…

UFSW RV/2409-W/10Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes gemäß § 41 Abs 1 Z 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Vertreter, vom 16. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 15. Jänner 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…

LStR 2002 Rz 915–91714 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…30. September des Folgejahres, unabhängig davon, ob die Erklärung mit dem amtlichen Formular oder elektronisch eingereicht wird. Rz 917: In den Pflichtveranlagungsfällen gemäß § 41 Abs. 1 Z 3 und 4 EStG 1988 besteht erst nach Aufforderung durch das FA die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

BFG RV/2101825/2016Pflichtveranlagungsfall gemäß § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2017

…seitens des Bundesfinanzgerichtes folgendes festzuhalten: Liegt kein Pflichtveranlagungstatbestand vor, können beantragte Veranlagungen bis zur Rechtskraft des Abgabenbescheides (vor Erlassung des Erstbescheides oder im Beschwerdewege) wie andere Parteianträge auch zurückgezogen werden. In den Pflichtveranlagungsfällen des § 41 Abs. 1 EStG 1988 ist dies nicht möglich (Wanke in…

BFG RV/7101626/2016Pflichtveranlagungsfall des § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 - keine Zurückziehung des Antrages auf Veranlagung möglich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.05.2016

…seitens des Bundesfinanzgerichtes folgendes festzuhalten: Liegt kein Pflichtveranlagungstatbestand vor, können beantragte Veranlagungen bis zur Rechtskraft des Abgabenbescheides (vor Erlassung des Erstbescheides oder im Beschwerdewege) wie andere Parteianträge auch zurückgezogen werden. In den Pflichtveranlagungsfällen des § 41 Abs. 1 EStG 1988 ist dies nicht möglich (Wanke in…

BFG RV/6100150/2014Werden bei einem Pflichtveranlagungsfall im Sinne des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG vom Steuerpflichtigen trotz Aufforderung keine Abgabenerklärungen eingereicht, sind die Bemessungsgrundlagen gem. § 184 BAO im Schätzungswege zu ermitteln.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2014

Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837   IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache JL, in D gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) des Finanzamt Salzburg-Land vom 23.04.2013 zu…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

28.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988) 28.4.3.1 Allgemeines Rz 7543: Der Steuererklärungspflicht ist dann entsprochen, wenn die Erklärung grundsätzlich die für die Veranlagung maßgebenden Angaben enthält. Daher ist etwa die Einreichung eines unterschriebenen Einkommensteuererklärungsformulars ohne Angaben über Art bzw. Höhe der…

EStR 2000 Rz 8032–803930.2.3. Veranlagung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

30.2.3. Veranlagung Rz 8032: § 102 Abs. 1 EStG 1988 unterscheidet zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht bezweckt eine Zusammenrechnung von Einkünften iSd § 98 EStG 1988. Ist bereits ein Steuerabzug erfolgt, sind die einbehaltenen Beträge anzurechnen (§ 102 Abs. 1…

UFSL RV/1348-L/12Pflichtveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Beruf, Adresse, vom 22. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 16. August 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…

UFSW RV/3468-W/12Gleichzeitiger Bezug mehrerer lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, Pflichtveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K.F., vom 24. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes XY, vom 15. Februar 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw…

UFSS RV/0407-S/09Pflichtveranlagung bei zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Heigenhauser Andreas, 5760 Saalfelden, Otto-Gruber-Str. 9, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…

UFSL RV/1472-L/08Pflichtveranlagung, wenn gleichzeitig zumindest zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte gesondert versteuert wurden (auch bei Urlaubsabfindung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 14. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch FA, vom 6. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…

UFSW RV/2651-W/13Pflichtveranlagung bei Bezug von Urlaubsabfindung gemäß § 10 BUAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse1 (früher Adresse2), vom 18. Mai 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22. April 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…

UFSW RV/1603-W/10Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 2. März 2010 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…

BFG RV/3100243/2015Pflichtveranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.05.2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache VN NN, Str. 18, PlZl B, über die Beschwerde vom 1.7.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes C betreffend Einkommensteuer 2013 mit Ausfertigungsdatum 28.5.2014 zu Recht erkannt…

UFSW RV/2708-W/06Pflichtveranlagung wenn gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, 1160 Wien, EGasse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Vom Bw. wurde eine Erklärung zur Durchführung…

UFSW RV/2518-W/11Pflichtveranlagung, allgemeiner Steuerabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr, vertreten durch XY, W, vom 1. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 25. November 2010 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…

LStR 2002 Rz 91013.1.1 "Andere Einkünfte"
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.1.1 "Andere Einkünfte" Rz 910: Ein Steuerpflichtiger ist zu veranlagen, wenn er andere Einkünfte (siehe Rz 910b) bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt (§ 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). Bei Überschreiten der Veranlagungsgrenze von 730 Euro sind die gesamten anderen Einkünfte…