…Bedeutung (vgl. VwGH 19.5.1988, 86/16/0203). Bei der gegenständlichen Pflichtteilsforderung handelt es sich um eine Geldforderung auf Grund des in der Verlassenschaft nach Frau Erblasser1 geltend gemachten Pflichtteiles. Mit dem Monate nach dem Todestag des Herrn Erblasser2 abgeschlossenen Pflichtteilsbedeckungsübereinkommen wurde vereinbart, dass…
…des Abhandlungsprotokolls vom 22. August 2006 gab die erbliche Witwe zum gesamten Nachlass die unbedingte Erbserklärung ab. Hinsichtlich der geltend gemachten Pflichtteilsforderung der mittlerweile am 7. September 2008 nachverstorbenen Berufungswerberin wurde eine Einigung außerhalb des Verlassenschaftsverfahren angestrebt. Mit Bescheid vom 16. März 2007 wurde der…
…GZ, gerichtet an den Sachwalter des Bw wurde demnach eine eigene Verpflichtung des Bw geltend gemacht, die lediglich dadurch mit dem erbschaftssteuerpflichtigen Erwerb des Bw in Zusammenhang steht, als diese Vermögenserlangung durch die Pflichtteilsforderung seine eigene Ersatzpflicht nach § 43 Abs. 1 Salzburger Sozialhilfegesetz ausgelöst hat…
…Steuern. Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wurde dem Finanzamt eine Pfandbestellungsurkunde vom 30. Juni 1993 übermittelt, wonach EN zur Sicherstellung der Erb- und Pflichtteilsforderungen ihrer Kinder, AK und ER sowie deren Rechtsnachfolger, im Betrag von jeweils 500.000,00 S sowie jeweils einer Nebengebührensicherstellung im Höchstbetrag…
…den Pflichtteil des Bw. freiwillig auf S 132.000,00 zu erhöhen Weiters verpflichtete sich die Erbin, die Pflichtteilsforderung des Bw. zunächst auf dem erbl. Liegenschaftsanteil sicherzustellen und mit einer beiderseitigen halbjährlichen Frist zur Aufkündigung inklusive einer jährlichen Verzinsung von 5 % zu bezahlen. Für diesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. Juli 2009 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Erbschaftssteuer gemäß § 8 Abs. 1…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Alois Strasser, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Erbschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 4 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141 idgF, mit 4…
…verstorben. Die Verlassenschaft wurde der unbedingt erbantrittserklärten erblasserischen Witwe, P-, zur Gänze eingeantwortet. Die Pflichtteilsforderung der erblasserischen Mutter, P,, betrug 1/18-tel des reinen Nachlasses und sohin dieselbe Quote des vorstehenden Verteilungsvorrates, das sind € 3.767,60. Die erblasserische Witwe hat sich verpflichtet…
…die Geschwister die Liegenschaft real geteilt hatten, verzichtete die diesem Vergleich beigetretene Mutter der Bw. gegenüber auf ihre Pflichtteilsforderung in der angeführten Höhe und entließ die der Bw. zugekommenen Grundstücke aus der Pfandhaftung. Das Finanzamt Klagenfurt setzte der Bw. gegenüber mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid…
…im Verlassenschaftsverfahren als Pflichtteilsberechtigte Ansprüche in der Höhe von insgesamt € 127.500,00 geltend. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der eigentlichen Pflichtteilsforderung von € 120.000,00 zuzüglich der zwischenzeitlich angefallenen Zinsen von € 7.500,00. Mit o.a. Bescheid vom 13…
…von Todes wegen gemäß § 1 Abs 1 Z 1 ErbStG nach dem Vater des Berufungswerbers. Inhaltlich handelt es sich um eine Pflichtteilsforderung des Berufungswerbers gegenüber der Verlassenschaft. Mit Berufungsentscheidung vom 20. Juni 2005 wies der Unabhängige Finanzsenat das Berufungsbegehren ab, welche der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis…
…mit bestimmten Teilen des Nachlasses nicht auszumachen sei. Im Vorlageantrag meinte die Bw., dass der Ansicht des Finanzamtes nicht gefolgt werden könne. Die Pflichtteilsforderung gründe vornehmlich auf in Österreich steuerbares, unbewegliches Vermögen. Die Abzugsfähigkeit der Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht und in den Fällen…
…In der Begründung wurde ausgeführt, dass der Kauf eines Erbrechtes nicht der Erbschaftssteuer unterliegen würde und dass sowohl die restlichen Verbindlichkeiten als auch die Pflichtteilsforderung in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Auszahlung der Versicherung stehen würden. Dagegen brachte die Bw. fristgerecht einen Vorlageantrag an den…
…€ und am 3.9.2009 über 38.000,00 €, insgesamt also 350.116,91 €. Die Zahlungen seien in Erfüllung des Legates als auch der Abgeltung der Pflichtteilsforderung geleistet worden. Die Bw. wurde vom Finanzamt aufgefordert, den Schriftverkehr hinsichtlich der Verhandlungen zwischen Z…
…5. Gem. Punkt 3. dieses Übereinkommens werden von den jeweiligen Erben die ua nunmehr je in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften als Pfand für die jeweiligen Pflichtteilsforderungen wie folgt unterstellt ... (Anm.: je in anteilig übernommener Höhe der Pflichtteile auf je einer den Erbinnen gehörigen Liegenschaft). ... 6…
…vereinbart. ... 5. Gem. Punkt 3. dieses Übereinkommens werden von den jeweiligen Erben die ua nunmehr je in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften als Pfand für die jeweiligen Pflichtteilsforderungen wie folgt unterstellt ... (Anm.: je in anteilig übernommener Höhe der Pflichtteile auf jeeiner den Erbinnen gehörigen Liegenschaft). ... 6…
…die Grundstücksübertragung betreffen - nicht bewertbar und kommen daher nicht zum Ansatz. Daraus ergibt sich folgende Bemessungsgrundlage: Ausgleichszahlung: 140.000,00 € übernommene Pflichtteilsforderung: 4.043,52 € übernommenes Darlehen: 1.977,54 € Wert der übernommenen Ausgedingsleistungen: 9.686,17 € Summe: 155.707,23…
…1 ErbStG spätestens am 21. Dezember 2006 verwirklicht. Der Umstand, dass bloß die Auszahlung der Pflichtteilsforderung hinausgeschoben ist, ist für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ohne Bedeutung. Soweit die Bw vermeint, sie habe den Pflichtteil aufschiebend bedingt erworben, sodass die Erbschaftssteuer noch nicht fällig…
…Sollte die in den Nachlass gehörige Liegenschaft XY von der Erbin schon vor dem 31. Dezember 2008 verkauft werden, so sind die Pflichtteilsforderungen aus dem Verkaufserlös schon mit Fälligkeit des Kaufpreises unverzüglich zur Zahlung fällig. Das Finanzamt hat hiefür der Tochter FZ, nunmehrige Berufungswerberin, =Bw…
…Nachlass gehörige Liegenschaft XY, von der Erbin schon vor dem 31. Dezember 2008 verkauft werden, so sind die Pflichtteilsforderungen aus dem Verkaufserlös schon mit Fälligkeit des Kaufpreises unverzüglich zur Zahlung fällig. Das Finanzamt hat hiefür der Tochter MT, nunmehrige Berufungswerberin, =Bw, mit Bescheid vom 17…