…Abgabenbehörde bildet, ist eine Entziehung des genannten Luftfahrzeuges aus der zollamtlichen Überwachung durch die Bf als Pflichteninhaber. Wenn die Zollschuld für die verfahrensgegenständliche Ware schon vorher durch vorschriftswidriges Verbringen nach Artikel 202 ZK oder durch eine Pflichtverletzung gemäß Artikel 204 ZK entstanden sein sollte, ist…
…solcher Beförderungen nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften abhängig. Liegt eine für den grenzüberschreitenden Binnenverkehr Österreich-Portugal gültige verkehrsrechtliche Genehmigung nicht vor, dann hat der Pflichteninhaber (Frachtführer) eine der Pflichten nicht erfüllt, die sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens ergibt. Damit entsteht bereits mit dem Beginn des…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 9. Juli 1999, GZ. 100/30794/03/99, betreffend Zollschuld entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG…
…aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung und damit Pflichteninhaber ist das drittländische Fuhrunternehmen und zwar selbst dann, wenn der Fahrer den Binnentransport eigenmächtig…
…Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Verfahrens- bzw. Pflichteninhabers sind erfüllt, wenn die in dem Verfahren befindlichen Waren und die dazugehörigen Dokumente entsprechend den Bestimmungen des betreffenden Verfahrens am Bestimmungsort der dortigen Zollstelle gestellt werden. Gem. Art. 356…
…Voraussetzungen durch den Entziehenden an (BFH v. 24.4.2001, VII R1/00, ZfZ 2001). Gleiches gilt für den Pflichteninhaber. Für dessen Zollschuldnerschaft kommt es weder auf ein Verschulden an, noch auf das Wissen oder Wissen müssen um das Entziehen. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft…
…einzuhalten habe, die sich aus der Inanspruchnahme des entsprechenden Zollverfahrens ergeben. Für diese Zollschuldnerschaft komme es weder auf ein Verschulden des Pflichteninhabers, noch auf das Wissen oder Wissenmüssen um das Entziehen an. Ausreichend sei alleine die Verfahrensinhaberschaft. Der Pflichteninhaber als Zollschuldner habe dafür einzustehen, wenn…
…zu unterscheidende Personen wendet, nämlich an Personen die eine entzogene Ware erworben, gekauft oder in Besitz genommen haben. Zur letzten Gruppe (vierter Anstrich) sind die Pflichteninhaber zu zählen. Nach Überführung in ein Zollverfahren wären dazu der Anmelder, bei indirekter Vertretung der Vertretene und Inhaber des…
…sich u.a. aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das die Ware überführt worden ist, ergeben. Für die Zollschuldnerschaft kommt es weder auf ein Verschulden des Pflichteninhabers an, noch auf das Wissen oder Wissenmüssen um das Entziehen. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft. Dadurch wird der…
…aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung und damit Pflichteninhaber ist das drittländische Fuhrunternehmen und zwar selbst dann, wenn der Fahrer den Binnentransport eigenmächtig…
…Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung und damit Pflichteninhaber ist das drittländische Fuhrunternehmen und zwar selbst dann, wenn der Fahrer den Binnentransport eigenmächtig durchgeführt hat (Witte/Henke, Zollkodex5…
…der Bf. Pflichtverletzungen - diesbezüglich siehe die Ausführungen unten - im Rahmen des Zolllagerverfahrens dahingehend zugeordnet, dass sie als Pflichteninhaberin eingelagerte Nichtgemeinschaftswaren jeweils über die zulässigen Lagerbehandlungen hinausgehenden Veredelungsbehandlungen unterzogen hat. Der jeweilige Zeitpunkt dieser Behandlungen ist den Beilagen 1 und 3 des Abgabenbescheides zu entnehmen. Dieser…
…Inhaber des Zollverfahrens und gleichzeitig zur tatsächlichen Ausführung der igL/V verpflichtet. Eine Nichterfüllung der ordnungsgemäßen Ausführung der igL/V wird daher dazu führen, dass dem umsatzsteuerrechtlich Verfügungsberechtigten, der gleichzeitig Inhaber des Zollverfahrens und damit Pflichteninhaber ist, eine nach Art. 77 UZK oder nach Art…
…Februar 2019, somit bereits außerhalb der von der Abgangszollstelle festgesetzten Frist, bei der Bf. angeliefert worden. Pflichteninhaber gem. Art 233 UZK sei zum Zeitpunkt der Fristüberschreitung der Inhaber des Unionsversandverfahrens, die ***Beförd.***, gewesen und keinesfalls die Bf. Die im Unionsversandverfahren angewiesenen Waren seien auch nicht…
…Gem. Art. 203 Abs. 3 ZK erster und letzter Anstrich bewirkt sie eine Zollschuldentstehung für den Pflichteninhaber als jene Person, welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus dem betreffenden Zollverfahren ergeben. Der Zollkodex selbst definiert den Begriff des Entziehens nicht. Nach der Rechtsprechung des…
…1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Verfahrens- bzw. Pflichteninhabers sind erfüllt, wenn die in dem Verfahren befindlichen Waren und die dazugehörigen Dokumente entsprechend den Bestimmungen des betreffenden Verfahrens am Bestimmungsort der dortigen Zollstelle gestellt werden. Die Nichtgestellung stellt eine Zollzuwiderhandlung dar…
…gemäß Art. 203 Abs. 3 vierter Anstrich ZK bestehe kein Raum mehr, da eben die Heranziehung als Pflichteninhaber nur so lange möglich sei, als das externe Versandverfahren nicht beendigt und erledigt sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Hauptverpflichtete ist gemäß Art. 96 Abs. 1…
…Dadurch, dass die Bf. die Waren übernommen habe, sei sie zur Pflichteninhaberin gemäß Artikel 96 Abs. 2 ZK und somit auch zur Zollschuldnerin geworden. Gegen diesen (Sammel-) Bescheid erhob die Bf. mit Schreiben vom 14. Februar 2007 fristgerecht den Rechtsbehelf der Berufung. Das Zollamt Flughafen…
…entstanden ist, allerdings nur für den in Art. 79 Abs. 3 Buchstabe a UZK genannten Schuldner (= Pflichteninhaber), sofern dieser nicht überdies auch nach einem der anderen Buchstaben Schuldner ist, bei der Erfüllung seiner Pflichten nicht mit Täuschung oder grober Fahrlässigkeit gehandelt hat, ihm der…
…Umsetzung die Verhängung der Sanktionen von der Verwirklichung subjektiver Tatbestandsmerkmale abhängig zu machen. Ein Vergleich mit dem Zollschuldrecht zeigt, dass auch hier der Pflichteninhaber ohne Verschulden für die Entstehung des Abgabenanspruchs auf Grund einer Pflichtverletzung einzustehen hat (siehe Art. 79 Abs. 3 Buchstabe a UZK)…