…der Beschwerdeführerin (Bf.) gemäß § 26 AbgEO für die Amtshandlung vom 9.7.2014 eine Pfändungsgebühr von € 16,44 (1% von € 1.643,87) und Auslagenersätze von € 0,62 vorgeschrieben. In der am 17.7.2014 rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wandte die Bf. ein…
…Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Juni 2022 wurde der Beschwerdeführerin (Bf.) eine Pfändungsgebühr in Höhe von € 435,81 sowie Barauslagen in der Höhe von € 10,19 zur Entrichtung vorgeschrieben (1 % von € 43.581,05). Die Gebühren und die Auslagenersätze beruhen…
…Entsprechend seien diese Gebühren unzulässig. Der Pfändungsgebührenbescheid vom 20.04.2018 sei daher aufzuheben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Laut Aktenlage wurde aufgrund eines vollstreckbaren Rückstandes in Höhe von € 670 laut Rückstandsausweis vom 12.03.2018 Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens eingeleitet und die Durchführung der…
…vom 11. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 28. März 2012 betreffend Pfändungsgebühr (§ 65 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Bruck/Eisenstadt/Oberwart hat am 28. März 2012 einen Bescheid…
…vom 11. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 28. März 2012 betreffend Pfändungsgebühr (§ 65 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Bruck/Eisenstadt/Oberwart hat am 28. März 2012 einen Bescheid…
…so ist der Bescheid, mit dem sie festgesetzt wurden, aufzuheben. Die Pfändungsgebühr sowie die durch Vollstreckungsmaßnahmen bewirkten Barauslagen sind reine Amtshandlungsgebühren. Sie werden insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben. Die Gebührenpflicht entfällt nur dann, wenn sich die Exekution (nachträglich…
…so ist der Bescheid, mit dem sie festgesetzt wurden, aufzuheben. Die Pfändungsgebühr sowie die durch Vollstreckungsmaßnahmen bewirkten Barauslagen sind reine Amtshandlungsgebühren. Sie werden insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben. Die Gebührenpflicht entfällt nur dann, wenn sich die Exekution (nachträglich…
…werden könne. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 26 Abs.1 Abgabenexekutionsordnung hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: a) Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen…
…März 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 20. Februar 2004, Zl. 100/34425/47/2003, betreffend Pfändungsgebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben, die Kosten des Vollstreckungsverfahrens werden mit Null festgesetzt. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 15. Jänner 2004, Zl…
…Bf_Adr***, über die Beschwerde vom 30. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. Mai 2025 betreffend die Festsetzung von Pfändungsgebühren und Auslagenersätzen zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Dezember 2022 betreffend Pfändungsgebühr und Auslagenersätze, Steuernummer ***BFStNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…der Abgabenexekutionsordnung hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens Gebühren zu entrichten. Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung beträgt 1%. Die Festsetzung dieser Gebühren und Auslagenersätze des Vollstreckungsverfahrens erfolgte aufgrund der Amtshandlung vom 13.12.2022. Gemäß § 26 (2) hat der Abgabepflichtige die mit Vollstreckungshandlungen verbundenen…
… 26) anzugeben. Gemäß § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens eine Pfändungsgebühr im Ausmaß von 1 % vom einzubringenden Abgabenbetrag zu entrichten. Außerdem hat er gemäß § 26 Abs. 3 AbgEO die durch die Vollstreckungsmaßnahmen verursachten Barauslagen (dazu zählen insbesondere die…
…Weihburggasse 4 Tür 40, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 16. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 26. September 2017 betreffend Pfändungsgebühren gemäß § 26 AbgEO, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben…
…9241 Wernberg, vom 11.12.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 30.10.2015 betreffend Festsetzung von Pfändungsgebühren und Barauslagen gemäß § 26 AbgEO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
……). Der Abgabenschuldner hat gemäß § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens anlässlich einer Pfändung die Pfändungsgebühr im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag zu entrichten. Die im Abs. 1 genannten Gebühren sind gemäß § 26 Abs. 2 AbgEO auch dann zu entrichten…
…2015 über den vollstreckbaren Rückstand von € 48,00 wurde der Bf am 5. November 2015 durch den Vollstrecker eine Zahlungsaufforderung über € 58,00 und der gegenständliche Pfändungsgebührenbescheid durch persönliche Übergabe zugestellt, wobei eine Überweisung am nächsten Tag zugesagt wurde. Der festgestellte Sachverhalt ergibt…
…vom 19. März 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel vom 17. Jänner 2012 betreffend Festsetzung von Pfändungsgebühren und Auslagenersätzen (§ 26 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Anlässlich der Berufungsentscheidung werden die Bescheidsprüche der drei angefochtenen Gebührenbescheide dahingehend abgeändert, dass als Tag der…
…vollstreckbar. Der Abgabenschuldner hat gemäß § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1 % vom einzubringenden Abgabenbetrag zu entrichten. Die im Abs. 1 genannten Gebühren sind gemäß § 26 Abs. 2 AbgEO auch dann zu entrichten…
…gemäß § 26 AbgEO "die Gebühren für die Amtshandlung vom 18. März 2010 und die Auslagenersätze" wie folgt festgesetzt: Pfändungsgebühr 116,74 € (1 % von 11.673,87 €), Auslagenersätze 5,85 €. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 23.3.2010 Berufung erhoben. Darin…