… 82 EStG 1988 | 1999 - 2001 | 76.707,62 | 5.574,56 | Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen | 1999 - 2001 | 28.923,80 | 2.101,97 | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 1999 - 2001 | 3.043,12 | 221,15…
…verwiesen, worin der Gerichtshof eine unterschiedliche steuerliche Behandlung für verfassungskonform angesehen hat. 2. Höhe des nach § 86 Abs. 2 EStG ermittelten Pauschalsatzes hinsichtlich der Lohnsteuernachforderung von den nachversteuerten Tagesgeldern: Die Berufung wendet sich auch gegen die Anwendung des durchschnittlichen Steuersatzes von 32 % im Kalenderjahr 2000…
…Lohnsteuer und des Dienstgeberbeitrages für die Jahre 2001 bis 2002 Abstand zu nehmen ist, weil hinsichtlich dieser Abgaben (mangels Anwendbarkeit der siebenjährigen Verjährungsfrist für hinterzogene Selbstbemessungsabgaben) zum Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages bereits Verjährung eingetreten war. 2.3.3. Eine pauschale Lohnsteuer-Nachforderung kann gemäß …
…der "Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben" mit Rücksicht auf die möglichen Folgen bei der Veranlagung mit Pauschalsätzen erhoben werden? 1. Es ist vorgesehen, dass beispielsweise bei Nichtanerkennung eines Werkvertrages im Zuge der GPLA für die etwaige Durchführung einer (Pflicht-) Veranlagung ein Lohnzettel durch die GPLA-PrüferInnen…
…auch für Privatfahrten zur Verfügung stand, ohne dass dafür im Rahmen der Lohnverrechnung ein Sachbezug angesetzt worden ist. Insoweit wird den Feststellungen des Finanzamtes ebensowenig entgegengetreten wie hinsichtlich der Berechnung der Höhe des Sachbezuges. Eingewendet wird lediglich, dass im Zuge der Berechnung der (Lohnsteuer)Nachforderung…
…oder der Arbeitgeber und der Dritte im Rahmen eines Konzernes verbundene Unternehmen sind oder enge vertragliche, gesellschaftliche oder personelle Verflechtungen zwischen den Unternehmen gegeben sind. Dies gilt ebenso für Zahlungen an öffentlich Bedienstete, die in Twinning- (und ähnlichen) Projekten tätig sind (siehe Rz 1406a). Solche…
…1 EStG 1988 versteuert wurden, bleiben bei der Veranlagung außer Ansatz. Die Steuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels (§ 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988) ist aber neu zu berechnen. Hinsichtlich Einschleifregelung für die sonstigen Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988…
…41 Abs. 1 EStG 1988) Rz 909: Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist in den folgenden Fällen ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben: andere Einkünfte von mehr als 730 Euro (siehe Rz 910-910b), gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim…
33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…
…02.2014, Steuernummer 1234567, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Einkommensteuerbescheid für 2013 wird wie folgt abgeändert: | Einkommen | 20.276,34 Euro | Einkommensteuer | 2.516,86 Euro | Anrechenbare Lohnsteuer (260) | -3.601,81 Euro | Rundung gem. §…
19.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze 19.2.4.1 Durchgehendes Arbeitsverhältnis Rz 1068: Beispiel 1: Monatsbezug 500 Euro, Sonderzahlung (Urlaubszuschuss) 500 Euro Das Jahressechstel beträgt 1.000 Euro, die Sonderzahlung ist, weil sie unter dem Jahressechstel und…
…Rechner generell nur nach dem Bruttosystem vorgehen. Im Hinblick darauf, dass die Basispauschalierung wesensmäßig eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung darstellt, gilt dies auch für diese Form der Gewinnermittlung. Im Übrigen schließt auch die Anwendung der Pauschalierung nach § 14 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 die Nettomethode…
…des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und die Abfertigung für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG), BGBl. Nr. 414/1972, Rechnung getragen…
…zu erfolgen, bestehen keine Bedenken, wenn die einbehaltene Lohnsteuer als für den Monat einbehalten gilt, für den die Bezüge zu gewähren sind. Verletzungen der Abfuhrpflicht (Nichteinhalten der Abfuhrtermine) sind im Sinne des Finanzstrafgesetzes zu würdigen. Siehe auch Beispiel Rz 11201. Rz 1201a: Im Falle, dass…
…und der erhaltene Betrag um die im § 66 Abs. 1 EStG 1988 angeführten Absetzbeträge nach allfälliger Anwendung der Einschleifbestimmungen für den Pensionistenabsetzbetrag zu kürzen. Dabei sind die Rechnungen aus Gründen der genauen Ermittlung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) so auszuführen, dass die Zwischenbeträge mindestens drei Dezimalstellen ausweisen…
…Rente von der St. Galler Pensionskasse (2. Säule). Im Kalenderjahr 2024 bezahlte die Abgabenpflichtige in Österreich für die ausländischen Renten Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von € 2.905,77. Im Rahmen der eingereichten Steuererklärung wurde beantragt, dass die zwei oben angeführten Auslandsrenten gem. Art 19 Abs…
…sowohl auf die Lohnsteuer von laufenden Bezügen als auch auf die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen. Hat der Arbeitgeber Abfertigungsverpflichtungen (Jubiläumsgeldverpflichtungen) ausgegliedert, haftet er dennoch für die Lohnsteuerabfuhr (Rz 1183). Die Haftung betrifft auch jene Vergütungen, die im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten geleistet werden…
7.14.4 Nachversteuerungssatz Rz 630: Die Nachversteuerung hat einheitlich mit einem Steuersatz von 30% zu erfolgen. Dies gilt auch für die Nachversteuerung von Sonderausgaben, die vor dem 1. Jänner 1989 abgesetzt worden sind und bei denen früher unterschiedliche Nachversteuerungssätze bestanden haben (§ 117 Abs. 5…
…Liquidator, über die Beschwerde vom 27. Februar 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 30. Jänner 2017 betreffend Haftung für Lohnsteuer 2011 und 1-7/2013 sowie Säumniszuschlag zur Lohnsteuer 2011, Steuernummer ***BFStNr***, zu Recht erkannt: I…
6.6 Geltendmachung eines Pauschbetrages für das laufende Kalenderjahr Rz 417: Die Regelung gemäß § 63 Abs. 4 EStG 1988 ist auch auf die Geltendmachung von Pauschbeträgen anzuwenden. Rz 418: Die Ausübung einer Tätigkeit, die den Anspruch auf Zuerkennung eines Pauschbetrages vermittelt, ist durch eine Bestätigung…