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104 902 Treffer522 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 6112–611420.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

20.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital 20.2.1.3.1 Allgemeines Rz 6112: Unter Genuss- oder Partizipationskapital fallen Partizipationsscheine im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 oder § 73c VAG idF vor BGBl. I Nr. 34/2015…

BFG RV/4100284/2010Gesellschaftsteuer für die Begebung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2017

…500.000,00 fest. In ihrer dagegen fristgerecht erhobenen und damals noch als Berufung bezeichneten Beschwerden führte die Bf. zunächst aus, dass die verfahrensgegenständlichen Partizipationsscheine eingezahltes Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4 BWG darstellen und einen Anspruch auf gewinnabhängige Erträge als Partizipationskapital ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung gewähren würden…

EStR 2000 Rz 34068.6.4.6 Art der Wertpapiere
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

8.6.4.6 Art der Wertpapiere Rz 3406c: Für die Wertpapierdeckung kommen nur die in § 14 Abs. 7 Z 4 lit. a bis f EStG 1988 angeführten Wertpapiere in Betracht. Die Funktion der Wertpapiere iSd § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 liegt vor…

BFG RV/7100788/2011Gesellschaftsteuer bei Ausgabe von Partizipationskapital
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.08.2016

…zulässig. Entscheidungsgründe Lt. "Auskunft Geschäftsfall Gesellschaft" der FinanzOnline Datenbank berechnete die A. am 14. November 2008 als bevollmächtigte Parteienvertreterin für die Beschwerdeführerin (Bf.) Gesellschaftsteuer für eine "Begebung von Partizipationsscheinen; verbrieft in Form einer Sammelurkunde (§ 2 Z 1 KVG)" vom 24. September 2008 ausgehend von einem…

UFSL RV/0164-L/11Gesellschaftsteuerpflicht von Partizipationskapital
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2013

… 2 Z 1 KVG). Der Rechtsvorgang wurde mit der Emission von Partizipationsscheinen beschrieben und der Wert der Gegenleistung mit 2.120.000,00 € beziffert. Mit Bescheid vom 30. November 2010 setzte das Finanzamt die Gesellschaftsteuer für diesen Rechtsvorgang mit 21.200,00 € (1…

UFSW RV/1256-W/10Umfasst die Befreiung gemäß § 5 Finanzmarktstabilitätsgesetz ausschließlich die Gesellschaftsteuer für den Ersterwerb von Rechten aus dem Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4 BWG durch den Bund? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011

… 23 Abs. 4 BWG durch den Bund, und nicht auch die Gesellschaftsteuer der im Rahmen der Gesamtemission für den von den Privatanlegern gezeichneten Teil der Partizipationsscheine umfasst. Mit Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs.1 Kapitalverkehrsteuergesetz vom 30.6.2009 zeigte die Bw. den Ersterwerb von Gesellschaftsrechten…

BFG RV/2100040/2013Zurückweisung wegen fehlender rechtlicher Beschwer (Körperschaftsteuergutschrift, anrechenbare Zwischensteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss07.06.2018

…99 (Zinsertrag vom Girokonto, wofür die KESt von der NN AG einbehalten und abgeführt wurde) KESt aus KZ 710 1.527,74 QESt 1.400,00 (Kupongutschrift Partizipationsschein XY AT0xxx von XYBank einbehalten) Zuwendungen KESt-pflichtig KZ 702 8.637,40 lt. Berechnung der Sparkasse…

EStR 2000 Rz 7703–770629.2 Inländische Kapitalerträge
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Abzugsverpflichteter, selbst wenn auch eine inländische auszahlende Stelle vorliegt. Abzugsverpflichteter inländischer Schuldner ist daher bei Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen, Partizipationsscheinen im Sinne des Bankwesen- und Versicherungsaufsichtsgesetzes, Substanzgenussrechten und Anteilen aus körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften die jeweilige Körperschaft; bei Zuwendungen gemäß § 27 Abs…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

…Ableitung des gemeinen Wertes aus Verkäufen II. Ableitung des gemeinen Wertes aus Verkäufen Der gemeine Wert von Aktien, Anteilen an Gesellschaften mbH, Genussscheinen und Partizipationsscheinen ist gemäß § 13 Abs. 2 BewG in erster Linie aus Verkäufen abzuleiten. Dabei kommen grundsätzlich alle Verkäufe (nicht zusammenhängende Verkaufsvorgänge…

LStR 2002 Rz 85–903.3.17 Mitarbeiterbeteiligungen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…13. und 14. Bezug in vollem Umfang erhalten bleibt. Rz 87: Folgende Beteiligungsformen am Unternehmen des Arbeitgebers können vom Arbeitnehmer steuerbegünstigt erworben werden: Aktien, Partizipationsscheine und Substanzgenussrechte am Unternehmen des Arbeitgebers oder an einem mit diesem Unternehmen verbundenen Konzernunternehmen im Sinne des § 15 AktG, BGBl…

LStR 2002 Rz 215–2194.3.2 Mitarbeiterbeteiligungen (ausgenommen Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung gemäß § 67a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…zu erfassen. Rz 218: Die Bewertung des geldwerten Vorteiles hat mit dem üblichen Endpreis des Abgabeortes zu erfolgen. Notieren Beteiligungen (Aktien, Partizipationsscheine) an einer Börse, entspricht der übliche Endpreis des Abgabeortes dem Börsenkurs am Tag der Übertragung der Beteiligung. Notieren Beteiligungen nicht an einer Börse…

BFG RV/7102664/2009Die Begebung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 und 5 BWG unterliegt der Gesellschaftsteuer. Bemessungsgrundlage ist die Kapitalerhöhung abzüglich der Kosten des Börseganges, doch gemäß Art. 11 Abs. 6 der RL 2008/07 darf durch den Abzug der Kosten die Bemessungsgrundlage nicht unter den Nennwert der Gesellschaftsanteile sinken.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.10.2015

…eine Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs. 1 KVG ein. Sie beschrieb den Rechtsvorgang als „Begebung von obligationsähnlichem Partizipationskapital in der Höhe von 750,000.000,00 Euro mit fixer Verzinsung in der Form von Partizipationsscheinen. Im Begleitschreiben wies die Bf. darauf hin, dass im gegenständlichen Fall…

BFG RV/7101225/2012Die Begebung von Partizipationskapital unterliegt der Gesellschaftsteuer (VwGH 22.5.1997, 95/16/0313; VwGH 7.10.2012, 2011/16/0237; Beschluss 11.9.2014, 2012/16/0099; VwGH 19.5.2015, 2012/16/0046)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.09.2015

…eine Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs. 1 KVG ein. Sie beschrieb den Rechtsvorgang als „Begebung von obligationsähnlichem Partizipationskapital in der Höhe von 750,000.000,00 Euro mit fixer Verzinsung in der Form von Partizipationsscheinen“. Im Begleitschreiben wies die Bf. darauf hin, dass im gegenständlichen Fall…

BFG RV/7100740/2012Die Begebung von Partizipationskapital unterliegt der Gesellschaftsteuer (VwGH 22.5.1997, 95/16/0313; Beschluss 11.9.2014, 2012/16/0099; VwGH 19.5.2015, 2012/16/0046). Auch Banken, die in der Rechtsform einer Genossenschaft betrieben werden, sind für diese Zwecke Kapitalgesellschaften (VwGH 7.10.2012, 2011/16/0237).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.09.2015

…dass Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4 BWG begeben wurde und die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte iSd KVG vermitteln würden, da lediglich Gewinnabhängigkeit bestünde. Die Partizipationsscheine würden den Anspruch auf gewinnabhängige Erträge verbriefen, der Gewinnanteil müsse im Gewinn gedeckt sein. Könne der Gewinnanteil für ein Geschäftsjahr nicht…

UFSL RV/0323-L/07Die Steuerbegünstigung der Mitarbeiterbeteiligung kann nur erfolgen durch Erwerb eines Kapitalanteils am Unternehmen, nicht aber durch Auszahlung eines gedeckelten Betrags vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, der i.d.F. auf ein Sparbuch gelegt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2009

…sind oder - an Unternehmen, die sich mit dem Unternehmen des Arbeitgebers in einem Haftungsverbund gemäß § 30 Abs. 2 a BWG befinden. Beteiligungsformen sind Aktien, Partizipationsscheine, Substanzgenussrechte, Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Anteile an einer GmbH und echte stille Beteiligungen (Jakom, EStG, Kommentar, 1. Auflage 2008…

UFSL RV/0510-L/05Treu und Glauben bei Änderung der Rechtsprechung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…in dessen Hand erstmals die betreffenden Rechte gesellschaftsteuerrechtlich als Gesellschaftsrechte an dieser bestimmten Gesellschaft gelten. Ein Ersterwerb von Gesellschaftsrechten liegt aber auch bei der Ausgabe von Genuss- oder Partizipationsscheinen vor. Nach § 7 Z 1 KVG wird die Gesellschaftsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsrechten vom Wert der…

UFSL RV/0511-L/05Treu und Glauben bei Änderung der Rechtsprechung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…in dessen Hand erstmals die betreffenden Rechte gesellschaftsteuerrechtlich als Gesellschaftsrechte an dieser bestimmten Gesellschaft gelten. Ein Ersterwerb von Gesellschaftsrechten liegt aber auch bei der Ausgabe von Genuss- oder Partizipationsscheinen vor. Nach § 7 Z 1 KVG wird die Gesellschaftsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsrechten vom Wert der…

UFSW RV/1945-W/101. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftssteuer? 2. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, volle Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös erhält und er kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012Teil 1/3

…Dividendenwert im Sinne des KVG anzusehen ist. Für die von der ...."Zeichnerin"....gezeichneten Partizipationsscheine im Nominale von 30,000.000,00 war deshalb die Gesellschaftsteuer festzusetzen." Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben und als Einwendungen das Vorbringen des Schreibens vom 9.2.2010 wiederholt. Die Bw…

UFSW RV/1296-W/101. Ist die Einbeziehung von Banken, die in der Rechtsform einer Genossenschaft betrieben werden, in den Kreis der Kapitalgesellschaften für Zwecke der Gesellschaftsbesteuerung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG unions- und verfassungswidrig? 2. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 3. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 4. Verstößt es gegen die RL 2008/7/EG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

…auch die Emission von Partizipationskapital nicht gesellschaftsteuerpflichtig sei. Beigelegt waren eine Gesellschaftsteuererklärung über die Begebung von Partizipationskapital in Höhe von 1,000.000,-- Euro, die veränderbare Sammelurkunde über 962.000,-- Euro Partizipationsschein-Emission 2006, die Emissionsbedingungen vom 30.6.2006, und ein Zeichnungsschein. Mit Bescheid…

UFSW RV/2608-W/101. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 2. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 3. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

…mit einer Substanzbeteiligung, dem Gewinnbeteiligungsrecht, der Nachrangigkeit und der Verlustteilnahme. Die Einordnung des Partizipationsscheins kann bei Betrachtung der rechtstechnischen Ausformung nur unter das Genussrecht nach § 174 Abs.3 und 4 AktG erfolgen. Es handelt sich durch die spezifische Ausformung um ein aktiengleiches Genussrecht. (van Husen…