…wie die, die laut der ursprünglichen Urkunde Parteien des Rechtsgeschäftes waren (VwGH 18.12.1997, 97/16/0473). Die Parteienidentität fehlt sowohl dann, wenn an die Stelle des ursprünglichen Vertragspartners eine andere Person getreten ist - es sei denn, es handelt sich um einen Gesamtrechtsnachfolger, siehe…
…III lit. a und b). Im vorliegenden Berufungsfall besteht allein Streit darüber und entscheidet diesen, ob bei dieser Vertragslage das Hauptgeschäft (Darlehensvertrag) und das gegenständliche Nebengeschäft (Hypothekarverschreibung als Sicherungsgeschäft) "zwischen denselben Vertragsteilen" abgeschlossen wurde und damit das Erfordernis der Parteienidentität vorliegt. Unstrittig blieb hingegen, dass…
… 303 Abs. 1 lit. c BAO darstellen, da es diesbezüglich an der notwendigen Parteienidentität mangle. Eine Vorfrage müsse nämlich gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens bindend entschieden worden sein, weshalb Vorabentscheidungen keinen Wiederaufnahmegrund für Verfahren anderer darstellen würden. Dem lasse sich entgegenhalten, dass das Ziel…
…Finanzamt wies am 1. Februar 2012 die Berufung mittels Berufungsvorentscheidung mit der Begründung ab, dass die in § 21 GebG geforderte Parteienidentität nicht vorliege. Gegen diese Entscheidung wurde der Vorlageantrag gestellt und wurde auf die 2. Nachtragsvereinbarung vom 24. Juni 2005 verwiesen, wonach die Auflösung die…
…2015, der die Vereinbarung betreffend einer zusätzlichen Einmalzahlung neu regeln würde. Wegen der Parteienidentität wird die Festsetzung der Gebühr im Umfang der vereinbarten Änderung beantragt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.02.2016 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Unter Nachtrag sei nur eine Vereinbarung zu verstehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., X., vertreten durch Frau R.A., über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 9. September 2013, Erf.Nr. x/x, betreffend Rechtsgebühren…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung der Bf, ADR, vertreten durch Ender & Zuggal Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., 6840…
…geworden sei, wogegen das vom Bf angesprochene BFG-Erkenntnis vom 27.05.2019, RV/2100552/2018, nicht im Abgabenverfahren des Bf ergangen sei und daher für Abgabenverfahren des Bf mangels Parteienidentität keine Bindungswirkung entfalte, weshalb es keinen Wiederaufnahmsgrund darstelle. Bezüglich des Vorbringens des Bf, wonach…
…aus § 17 GrEStG noch aus dem angeführten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes ableiten ließe, dass der Eintritt einer Gesamtrechtsnachfolge zu einer Änderung der Parteienidentität führen würde. Die sich in dem bekämpften Bescheid manifestierende Rechtsansicht der Abgabenbehörde erster Instanz würde zu,"durch in den Lebensumständen begründete, Zufälligkeiten führen…
…derartige Bindung der Abgabenbehörde an ein Urteil oder an einen Bescheid in einem vorangehenden Verfahren ist nur anzunehmen, wenn die vom Bescheid der Abgabenbehörde betroffenen Personen, also die Parteien, auch Parteien des präjudiziellen Verfahrens waren (Grundsatz der Parteienidentität) (Stoll, a.a.O., Band 2, § 116…
…derartige Bindung der Abgabenbehörde an ein Urteil oder an einen Bescheid in einem vorangehenden Verfahren ist nur anzunehmen, wenn die vom Bescheid der Abgabenbehörde betroffenen Personen, also die Parteien, auch Parteien des präjudiziellen Verfahrens waren (Grundsatz der Parteienidentität) (Stoll, a.a.O., Band 2, § 116…
…wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom 14. Mai 2002 (Bl 99f/1996) abgewiesen, weil es für die Wiederaufnahme aus dem Vorfragentatbestand nicht zuletzt an der Parteienidentität mangle. Mit Schreiben vom 6. Juni 2002 wurde gegen den Bescheid vom 14. Mai 2002 Berufung erhoben mit den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Wolfram Wutzel, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 27.9.1999 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch die WthKG, über die Beschwerde vom 26.01.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde FInanzamt vom 19.12.2017 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO…
…Nichts Anderes könne für eine zu einem anderen Verfahren nachträglich ergangene, von der Beurteilung durch die Abgabenbehörde erster Instanz abweichende UFS-Entscheidung gelten. In Ansehung unterschiedlicher Parteien (Ehegatte und Bw) sei die für die Anwendung des Vorfragentatbestandes in Literatur und Rechtsprechung geforderte Parteienidentität (vgl. Ritz…
…Vereinbarungen") keine Gebührenpflicht begründen. Stellungnahme Hinsichtlich der Problemstellung und der diesbezüglichen rechtlichen Ausführungen wird auf die jeweilige Beschwerde und den Vorlageantrag verwiesen. Ergänzend werden, insbesondere in Bezug auf Ihre Darstellung zur Gebührenpflicht der "Zusatzvereinbarungen" mangels Parteienidentität und vorliegender Dreiparteieneinigung im Vorbereitungsvorhalt vom 6. Mai 2019…
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…
… 126 Abs. 3 BAO hinsichtlich der sonstigen Einkünfte klar ergibt. Ad 2 Dazu ist festzustellen, dass schon aus Gründen der fehlenden Parteienidentität, ***6*** GmbH (GPLA Prüfung) einerseits und Bf anderseits, dem Grundsatz von Treu und Glauben aufgrund der GPLA Prüfung verfahrensgegenständlich keine Bedeutung zukommt. Weiter…
…Beispiel 1: Parteienidentität liegt vor, wenn der Schuldner des Hauptgeschäftes seine Liegenschaft verpfändet oder zur Sicherung eine Forderung zediert. Beispiel 2: Parteienidentität liegt auch vor, wenn ein Bürge in der Urkunde über den Bürgschaftsvertrag zur Besicherung der Bürgschaft seine Liegenschaft verpfändet. Beispiel 3: Parteienidentität fehlt…
…die "neu hervorgekommen" seien. Feststellungen nach § 188 BAO würden regelmäßig Vorfragen im Sinne der Norm darstellen. Zudem bestehe die von der Rechtsprechung geforderte Parteienidentität, welche durch die Beteiligung vermittelt werde. Antrag gemäß § 295 Abs. 4 BAO: Dieser Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides vom 29.05…