15.7.2.4.6.4 Objektverknüpfung Rz 1135: Die enge Verzahnung von Beteiligungserwerb und dadurch mittelbar erworbenem Betrieb hat weiters zur Folge, dass im Falle des Vorliegens mehrerer (Teil-)Betriebe im Anschaffungszeitpunkt das spätere Ausscheiden eines dieser (Teil-)Betriebe (zB Veräußerung, Einbringung) ab dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 26. August 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***8*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 18. August 2020 betreffend Körperschaftsteuer 2017 bis 2019…
…weitere offene Siebentelabschreibungen bei Ausblendung der Streckung mit einem Gewinn der übertragenden GmbH verrechnet hätten werden können. Denn die verrechenbaren Siebentelabschreibungen gehen mangels Objektverknüpfung aus den zuvor dargestellten Gründen nicht auf die übernehmende GmbH über. Eine Verrechenbarkeit stellt sich daher auf Ebene der übernehmenden Bf…
… 4 Z 1 lit. b UmgrStG normiert die Objektverknüpfung auch hinsichtlich der Verluste der übernehmenden Körperschaft. Die Abzugsfähigkeit eigener Verluste der übernehmenden Körperschaft ist wie der Verlustübergang bei der übertragenden (siehe Rz 187 ff) an das verlustverursachende Vermögen bei der übernehmenden Körperschaft gebunden. Damit unterliegen…
…überschaubaren Zeitraumes zum Teil vor und zum Teil nach der Verschmelzung, also bei der übertragenden und/oder bei der übernehmenden Körperschaft erfolgen können. Demzufolge ist zunächst bei Vorliegen der Objektverknüpfung des vergleichbaren Umfangs von einem Übergang des vortragsfähigen Verlustes auszugehen; es ist im folgenden (bzw…
… 4 Verlustabzug, Rz. 46). § 4 Z 1 lit. c UmgrStG fordert - zusätzlich zur Objektverknüpfung nach § 4 Z 1 lit. a und b UmgrStG - sowohl für die übertragende wie auch die übernehmende Körperschaft, dass "der Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am…
…und Z 2 die Objektverknüpfung von Vermögen und Verlust zu prüfen, in der Folge die Vergleichbarkeit der Größe nach zu untersuchen und letztlich das Vorliegen eines Manteltatbestandes zu prüfen. Die Überlegungen zur Vergleichbarkeit haben somit keine Bedeutung, wenn es schon an der Objektverknüpfung mangelt. Die…
…eine andere Interpretation von § 9 Abs 7 KStG 1988, insbesondere im Hinblick auf die vorerwähnten Erläuterungen zur Regierungsvorlage. Daraus sei eine Objektverknüpfung zwischen Betrieb und Beteiligungskörperschaft ableitbar. Der Gesetzestext sei so gefasst worden, dass keine Vervielfältigung der Firmenwertabschreibung möglich ist. Im Gruppensteuersystem sei die Firmenwertabschreibung…
… 4 Z. 1 lit. c UmgrStG normiere zusätzlich zur Objektverknüpfung der Verluste die Voraussetzung der umfänglichen Vergleichbarkeit des verlustbehafteten Vermögens für einen Verlustübergang. Die Verluste seien nach der Umwandlung auch dann vom Abzug ausgeschlossen, wenn der verlustverursachende Betrieb am Umwandlungsstichtag zwar noch tatsächlich vorhanden sei…
…sei aber der die Gesellschaft tragende Tätigkeitsbereich weggefallen, zumal sich Agenturbereich schon vorher nachweislich nicht mehr zufrieden stellend entwickelt habe. In den Kommentaren zu den Umwandlungsbestimmungen werde immer auf die so genannte Objektverknüpfung hingewiesen. Damit werde zum Ausdruck gebracht, dass die steuerliche Begünstigung der Buchwertfortführung…
…lukriert, was das Vorhandensein wesentlicher Betriebsgrundlagen zum Umgründungsstichtag dokumentiert. Allerdings normiert § 4 Z 1 lit c UmgrStG zusätzlich zur Objektverknüpfung der Verluste die Voraussetzung der umfänglichen Vergleichbarkeit des verlustbehafteten Vermögens für einen Verlustübergang. Die Verluste sind nämlich nach der Umgründung auch dann vom Abzug ausgeschlossen…