Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung, Gruppe Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Grunderwerbsteuer vom 26. 9. 2001 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
…gibt die Bw. weiters, dass bei der Festlegung des jährlichen Mitglieds-/Nutzungsbeitrages für die laufenden Kosten auch die anteilige Abschreibung für Abnutzung auf das Anlagevermögen eingerechnet und somit umsatzversteuert wird. Letztlich werden daher nach und nach ohnehin sämtliche Kanalerrichtungskosten der Umsatzsteuer unterzogen. Eine Versteuerung der…
…gibt die Bw. weiters, dass bei der Festlegung des jährlichen Mitglieds-/Nutzungsbeitrages für die laufenden Kosten auch die anteilige Abschreibung für Abnutzung auf das Anlagevermögen eingerechnet und somit umsatzversteuert wird. Letztlich werden daher nach und nach ohnehin sämtliche Kanalerrichtungskosten der Umsatzsteuer unterzogen. Eine Versteuerung der…
…wirtschaftlichen Leben von einem Leistungsaustausch zwischen dem einbezahlten Betrag und der entsprechenden "Gegenleistung" ausgehen. Erst nach Fertigstellung der Anlage werde dann den einzelnen Mitgliedern ein laufender Nutzungsbeitrag abhängig von deren Nutzungsanteil (Kopfverbrauch) vorgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt würden der Genossenschaftszweck (Abwasserversorgung und -reinigung) und eine innere…
…da ausschließlich die Bw. über die Wohnung verfüge. Denkbar wäre gewesen, dass die Bw. für gelegentliche Übernachtungen der Fr. M.W. einen Nutzungsbeitrag verrechnet hätte. Auf diesen sei jedoch verzichtet worden, da Fr. M.W. zur Sanierung der Gesellschaft wesentlich beigetragen habe. Sie habe keine…
…nicht erwirtschaftet; die verrechneten laufenden Nutzungsbeiträge sind nur kostendeckend)." Mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses des Bundesfinanzgerichts vom 21.2.2018 wurde die gegenständliche Beschwerde der Gerichtsabteilung 1059 zugewiesen. Beschluss Mit Beschluss vom 6.4.2020 wandte sich das Bundesfinanzgericht wie folgt an die Verfahrensparteien: "I. Der…
…der Besteuerung unterzogen würden, ist weder überzeugend noch stimmig. In wirtschaftlicher Hinsicht wird, obwohl es sich um einen „Nutzungsvertrag“ handelt, der gesamte Kaufpreis geleistet und auch die Verfügungsmacht über Ware verschafft. Welche nicht näher bestimmte Nutzungsentgelte der späteren Besteuerung unterzogen werden sollen, erschließt sich aus…
27.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag Rz 1458: Die Bezeichnung als "Nutzungsvertrag" gibt keinen Aufschluss darüber, ob ein Bestandvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG oder eine Dienstbarkeit gemäß § 33 TP 9 GebG vorliegt. Rz 1459: Folgende Begrifflichkeiten können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: "Erlaubnis…
27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…
…wiederkehrende Leistungen für die Gebrauchsüberlassung gehören auch dann zum Wert, wenn sie unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen auf andere Leistungen angerechnet werden können (wesentliche Bedeutung bei Nutzungsverträgen und Leasingverträgen mit Kaufoption). Rz 1291: Ein wie auch immer bezeichneter Einmalbetrag, der bei vorzeitiger Vertragsauflösung nicht rückzahlbar ist…
11.2.3 Nutzungseinlagen Rz 501: Unter Nutzungseinlage wird die Überlassung von Geld oder Gegenständen an die Körperschaft zum Gebrauch oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Anteilsinhaber ohne Entgelt oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt verstanden. Dem Nutzungsvorteil kommt nicht die Eigenschaft eines einlagefähigen…
27.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts 27.3.2.1.3.1. Betriebskosten als Nebenleistung Rz 1302: Die Betriebskosten (zB Beheizungs- und Warmwasserkosten) sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Bestandnehmer ausdrücklich zur Zahlung der Kosten im Bestandvertrag verpflichtet. An…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF, AdresseX, über die Beschwerde vom 01.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.11.2015, ErfNr*** betreffend Gebühren zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Thomas Hufnagl, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 2, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 20. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
2.4. Dass die Wohnung Top (9 und) 10, nach Zusammenlegung und umfassender Sanierung ab 1995 auf Kategorie A gebracht, zunächst (bis 12/1999) an H und auf Grund des Mietvertrages vom 10.1.2000 ab 2000 an E vermietet wurde, war dem Finanzamt bei…
27.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung Rz 1296: Die Höhe der (Teil-)Leistungen muss für ihre Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage nicht ziffernmäßig festgelegt sein, hiefür reicht bereits die grundsätzliche Vereinbarung deren Bezahlung (VwGH 12.7.1962, 0175/62). Rz 1297: Ist die Höhe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GSM, vom 28. April 2008 gegen die vom Finanzamt Linz am 21. April 2008 verfügte Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2007 sowie gegen den vom Finanzamt Linz am selben Tag erlassenen (neuen) Umsatzsteuerbescheid 2007 entschieden: Die Berufung wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF, ADR, über die Beschwerde vom 29.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27.01.2016, ErfNr*** betreffend Gebühren zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. März 2024 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien MA 46 Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten vom 9. Februar…
In den Erläuterungen zu der mit LGBl. für Wien Nr. 11/2013 eingeführten Bestimmung des § 9 Abs. 1a GAG wird festgehalten, dass in Zukunft die Abgabepflicht auch an den bloßen Gebrauch von öffentlichem Grund der Gemeinde anknüpfen soll. Wie in anderen Bereichen üblich (z.B…