…des Bw. ist - laut Erkenntnis dieses Höchstgerichtes vom 25. Februar 1993, 91/16/0010, ein Pflichtteilsberechtigter, dem eine Erbportion nicht zugedacht wurde (Noterbe), nicht als Miterbe iSd § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG anzusehen, weil er bloß einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Verlassenschaft, nicht aber…
…als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Frau F.E. ist auf Grund eines Testamentes Alleinerbin nach dem am 1. verstorbenen H.E.. Am 29. Dezember 2005 wurde mit den Noterben Herrn H.D., dem Berufungswerber, und Herrn H.G. ein "Erbteilungsübereinkommen" abgeschlossen. Dieses "Erbteilungsübereinkommen" lautet auszugsweise: "1…
…als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Frau F.E. ist auf Grund eines Testamentes Alleinerbin nach dem am 1. verstorbenen H.E.. Am 29. Dezember 2005 wurde mit den Noterben Herrn H.D. und Herrn H.G., dem Berufungswerber, ein "Erbteilungsübereinkommen" abgeschlossen. Dieses "Erbteilungsübereinkommen" lautet auszugsweise: "1…
…unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Frau F.J., die Berufungswerberin, ist auf Grund eines Testamentes Alleinerbin nach dem am 1 verstorbenen D.J.. Am 29. Dezember 2005 wurde mit den Noterben Herrn D.I. und Herrn D.G. ein "Erbteilungsübereinkommen" abgeschlossen. Dieses "Erbteilungsübereinkommen" lautet auszugsweise: "1. ..... 2…
…mit dieser Entscheidung festgesetzte Mehrbetrag war bereits fällig. Entscheidungsgründe Frau F.J. ist auf Grund eines Testamentes Alleinerbin nach dem am 1 verstorbenen E.J.. Am 29. Dezember 2005 wurde mit den Noterben Herrn D.I. und Herrn D.J., dem Berufungswerber, ein "Erbteilungsübereinkommen" abgeschlossen…
…war bereits fällig. Entscheidungsgründe Frau F.J. ist auf Grund eines Testamentes Alleinerbin nach dem am 1. verstorbenen D.J.. Am 29. Dezember 2005 wurde mit den Noterben Herrn D.I., dem Berufungswerber, und Herrn D.G. ein "Erbteilungsübereinkommen" abgeschlossen. Dieses "Erbteilungsübereinkommen" lautet auszugsweise: "1…
…Erblasserin enthält unter Anderem Folgendes: "Festgestellt wird, dass die Erblasserin mit Hinterlassung eines Testamentes vom 13. Mai 1984 und ohne Hinterlassung von Noterben verstorben ist. Im Testament vom 13. Mai 1984 setzt die Erblasserin den erblichen Cousin Bw. zum Alleinerben ein. Demnach erscheint der erbliche…
…Anmerkung: O) verstarb mit Hinterlassung eines Testamentes vom 15.6.1990, in welchem er seine Tochter C zur Universalerbin seines gesamten, wo immer befindlichen Vermögens einsetzte und seine übrigen Noterben auf den gesetzlichen Pflichtteil beschränkte. Er beschwerte die Erbin jedoch mit der Auflage, seiner Gattin…
…vom 7. August 2003 nach der am 19. Mai 2003 verstorbenen F.O. enthält unter Anderem Folgendes: Die Erblasserin sei verwitwet ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung jedoch mit Hinterlassung eines Noterben verstorben. Es trete sohin die gesetzliche Erbfolge ein, derzufolge der erbliche Sohn Bw. zum…
…als Alleinerbin des gesamten Nachlassvermögens ein und verfügte, dass die im Zeitpunkt seines Ablebens vorhandenen Noterben auf den gesetzlichen Pflichtteil beschränkt werden, auf welchen sie sich alle vom Erblasser lebzeitig erhaltenen Vorausempfänge anrechnen lassen müssten. Die Pflichtteilsberechtigten anerkannten diese letztwillige Verfügung materiell nicht und strengten…
…2000 errichtete Privatstiftung. Ihr Stifter verstarb im Jahr 2008 unter Hinterlassung eines Testaments, in dem er die Bf. zur Universalerbin einsetzte und alle Noterben auf den Pflichtteil beschränkte. Im Jahr 2014 fand bei der Bf. eine Außenprüfung statt, bei der festgestellt wurde, dass die Bf…
…Gunsten als Eigentümerpartner ergebenden Eigentumsanspruch nicht zu verzichten. Im Hinblick darauf, dass neben dem pflichtteilsberechtigten Eigentümerpartner ein weiterer Noterbe vorhanden ist und andererseits der Nachlass ohne den erbl. Anteil am Mindestanteil überschuldet wäre und gegenständliche Eigentumswohnung der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des erbl. Witwers dient…
…dass die anderen Noterben ihren jeweiligen Pflichtteilsanspruch geltend gemacht und durch von der Stiftung übernommene Zahlungen von je 275.000 € abgegolten erhalten haben. Mag auch Punkt III.b des Pflichtteilsübereinkommens mit dem Wortlaut "mit dieser Begünstigtenstellung hinsichtlich seines Pflichtteilsanteiles vollkommen entfertigt zu sein" unglücklich…
…Der Pflichtteilsberechtigte ist kein Erbe. Sein Anspruch ist eine Forderung auf einen verhältnismäßigen Teil des Nachlasswertes in Geld, jedoch kein Anspruch auf einen aliquoten Teil des Nachlasses; der Pflichtteilsberechtigte als Noterbe ist also einem Gläubiger gleichzuhalten (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer…
…dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 785 ABGB nicht auf die Enkelkinder der Erblasserin übergehen könne, solange der pflichtteilsberechtigte Noterbe (der Bw.) noch lebe. Frau NN. hat in der Folge beim Bezirksgericht xxx gegen den Bw. wegen einer Kapitalforderung in der Höhe von € 799.000,00…
…führte der Bw. aus, dass die Höhe der festgesetzten Erbschaftsteuer wegen Verletzung des verfassungsmäßig gewährleisteten Gleichheitsrechtes angefochten werde. Als Noterbe und leiblicher Sohn nach dem am 24. August 2006 verstorbenen ERBL habe er seinen Anteil von der einzigen testamentarischen Erbin, Frau ERBIN, in bar ausbezahlt…
…Pflichtteilsberechtigte ist kein Erbe. Sein Anspruch ist eine Forderung auf einen verhältnismäßigen Teil des Nachlasswertes in Geld, jedoch kein Anspruch auf einen aliquoten Teil des Nachlasses; der Noterbe ist also einem Gläubiger gleichzuhalten (vgl. Fellner Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, 10…
…Daher haben der Abschluss weiterer Vereinbarungen (Vergleiche etc.) mit anderen Noterben über deren Pflichtteilsansprüche sowie die allfällige Aufhebung oder Abänderung bestehender Vereinbarungen mit solchen Personen keine Auswirkungen auf den Bestand dieses Pflichtteilsübereinkommens und den darin getroffenen Vereinbarungen (Punkt 2.5). Zur Abgeltung sämtlicher (wie immer…
…Ehegatten einander wechselseitig jeweils zu drei Viertel und nach dem wechselseitigen Testament jeweils zum viertel Viertel zu Erben eingesetzt, räumten einander überdies gegenseitig das Aufgriffsrecht an ihrem jeweiligen Nachlass ein und beschränkten allfällige Noterben auf den Pflichtteil. Im Nachlass waren vorhanden: Anteile an zwei Grundstücken…
…müsse der Pflichtteilsberechtigte bereits Erbschaftssteuer abführen, bevor er selbst noch etwas von seinem Pflichtteilsanspruch in tatsächlicher Hinsicht habe. Außerdem habe der VfGH die Erbschaftssteuer wegen Diskriminierung der Noterben bereits aufgehoben, sodass auch ein verfassungswidriger gesetzgeberischer Exzess gegeben sei. Der Unabhängige Finanzsenat habe daher beim Verfassungsgerichtshof…