IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri, in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf, AdrBf, betreffend Übertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der Fassung ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit…
…Weilguny, VStG, § 50, Rz 22). Damit traf das Risiko der Nichtzuordenbarkeit des Überweisungsbetrages von € 36,00 die Beschwerdeführerin. Hingewiesen wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18.12.2015, 2013/02/0219, welches auszugsweise wiedergegeben wird: "Die erläuternden Bemerkungen (1167 BlgNR XX. GP, 42…
…vom 18.04.2018 zu MA 67-PA-67 vorgeschriebene Betrag von € 48,00 wegen der falschen Zahlungsreferenz nicht zugeordnet werden konnte. Durch die Nichtzuordenbarkeit des Betrages binnen der vierwöchigen gesetzlichen Zahlungsfrist kam es zur Einleitung des ordentlichen Verfahrens und wurde über den Bf…
… 50, Rz 22). Im vorliegenden Fall trifft das Risiko der Nichtzuordenbarkeit des Überweisungsbetrages von EUR 36,00 den Bf. Der belangten Behörde war es ohne Angabe der Identifikationsnummer nicht möglich, den bei ihr eintreffenden Überweisungsbetrag der an den Bf ausgestellten Organstrafverfügung fristgerecht zuzuordnen. Im Hinblick…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde des P1, A1, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 22.02.2018, MA 67-PA-525773/8/7, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt…
…eines Pauschbetrages in Höhe von 30 Euro pro Kalendermonat ersetzen, ohne dass eine Einnahme anzusetzen ist. Vom Arbeitgeber geleistete pauschale Kostenersätze samt dem Nachweis der Nichtzuordenbarkeit zum Kfz sind ins Lohnkonto einzutragen bzw. zum Lohnkonto zu nehmen (vgl. Rz 1185). Die Pauschalregelung gilt nur für…
…dass auch hier keine Firma aufscheint, was jedoch letztendlich an der bewussten Entscheidung des Bf liegt und da er auch keinen Gegenbeweis bzgl der Nichtzuordenbarkeit darlegt, ist im Rahmen der freien Beweiswürdigung (Gesamtbild des Handeln bzw Aussagen des Bf und ***D*** sowie Bestätigung der Optik…
…Jahren 2011 bis 2013 4,110.008,10 € betragen. 2. Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung 2.1. Nichtzuordenbarkeit der Transporte Auf Grund des Ablagesystems sei es in angemessener Zeit nicht möglich festzustellen, welchen Lieferungen die verbuchten Transportleistungen zuzuordnen seien. In vielen Fällen sei dies gänzlich unmöglich…
…weiteren Angaben - im vorliegenden Fall war die hier maßgebliche Geschäftszahl an zweiter Stelle angeführt - können nicht automationsunterstützt erfasst werden und ist eine Zuordnung daher nicht möglich. Bei Nichtzuordenbarkeit von einbezahlten Beträgen erfolgt eine automatische Rückbuchung auf das Konto des Einzahlers. Die vom Bf. am 9…
…da diese die Belegmängel bzw deren Nichtzuordenbarkeit nicht sanieren können. Mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses des Bundesfinanzgerichts vom 21.2.2018 wurde die gegenständliche Beschwerde der Gerichtsabteilung 1059 zugewiesen. Beschluss vom 11.3.2019 Mit Beschluss vom 11.3.2019 wandte sich das Bundesfinanzgericht an ***Verkäuferin…
…Euro als "pauschale Nachrechnung Finanz" für den Zeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2010 aufgrund nicht ordnungsgemäß geführter Aufzeichnungen bzw. der Nichtzuordenbarkeit von Zahlungen zu einem Dienstnehmer. Das als Fremdleistung ausbezahlte Entgelt sei aufgrund der vorgelegten Unterlagen und des festgestellten Sachverhaltes im Sinne des …
…Bf im Zuge seines Einspruches übermittelten Beleges um Bekanntgabe, ob der Betrag inzwischen zugeordnet werden konnte bzw. ob auf Grund der Nichtzuordenbarkeit eine Rücküberweisung erfolgte. Die BA 32 teilte mit E-Mail vom 20. November 2019 mit, dass der Betrag von € 48,00 am…
…aber ohne Angabe der Identifikationsnummer, einbezahlt. Die Nichtzuordenbarkeit des Betrages hatte zur Folge, dass die Organstrafverfügung gegenstandslos wurde und zum weiteren wie oben erläuterten Verfahren führte. Wie sich aus den vorstehend angeführten gesetzlichen Bestimmungen ergibt, hat der Magistrat der Stadt Wien das Verfahren rechtsrichtig durchgeführt…
…hundert Kilometer aus Ostösterreich in Kauf genommen, obwohl des dort auch Schrottplätze gibt; Anführung anderer Lieferantennamen auf zugehörigen Liefer-/Wiegescheinen; Nichtzuordenbarkeit von Kfz-Kennzeichen zu den Gutschriftsempfängern; mehrere Lieferanten an derselben Adresse) erkennen können, dass diese Lieferanten höchstwahrscheinlich ihren steuerlichen, insbesondere umsatzsteuerrechtlichen Anzeige- und Erklärungspflichten…
… 50, Rz 22). Im vorliegenden Fall trifft das Risiko der Nichtzuordenbarkeit des Überweisungsbetrages von Euro 36,00 den Bf. Der belangten Behörde war es ohne Angabe der Identifikationsnummer nicht möglich, den bei ihr eintreffenden Überweisungsbetrag der an den Bf ausgestellten Organstrafverfügung fristgerecht zuzuordnen. Im Hinblick…
…Es liegt in der Verantwortung der Bf. dennosch alle erforderlichen Angaben zu machen. Auch das Risiko der Nichtzuordenbarkeit des eingezahlten Geldbetrages zu der entsprechenden Beanstandung mangels Angabe der Identifikationsnummer trifft daher die Bf. als Einzahlerin. Bei der Hinterlassung einer Organstrafverfügung am Tatort geht es nämlich…
…nicht um eine "tatsächliche" (gemeint: weitere) Straftat. Beweiswürdigung Die ihr angelastete Verwaltungsübertretung wird von der Bf nicht bestritten. Durch die 1) Nichtzuordenbarkeit der Einzahlung des Organmandates von EUR 36,00 mittels Überweisung via e-Banking vom 30.06.2015 auf ein unzutreffendes Subkonto der Behörde…
…VStG, § 50, Rz 22). Im vorliegenden Fall trifft das Risiko der Nichtzuordenbarkeit des Überweisungsbetrages von Euro 48,00 den Bf. Der belangten Behörde war es ohne Angabe der Identifikationsnummer nicht möglich, den bei ihr eintreffenden Überweisungsbetrag der an den Bf. ausgestellten Organstrafverfügung fristgerecht zuzuordnen. In…
…VStG, § 50, Rz 22). Im vorliegenden Fall trifft das Risiko der Nichtzuordenbarkeit des Überweisungsbetrages von Euro 36,00 den Bf. Der belangten Behörde war es ohne Angabe der Identifikationsnummer nicht möglich, den bei ihr eintreffenden Überweisungsbetrag der an den Bf. ausgestellten Organstrafverfügung fristgerecht zuzuordnen. In…
…VStG, § 50, Rz 22). Im vorliegenden Fall trifft daher das Risiko der Nichtzuordenbarkeit des Überweisungsbetrages von Euro 36,00 die Bf.. Der belangten Behörde war es ohne Angabe der Identifikationsnummer nicht möglich, den bei ihr eintreffenden Überweisungsbetrag der an die Bf. ausgestellten Organstrafverfügung fristgerecht zuzuordnen…