2.2. Nichtbeachtung der Ordnungsmäßigkeitskriterien Wenn Bücher und Aufzeichnungen und auch Kassensysteme den Formvorschriften des § 131 BAO entsprechen, besteht die Vermutung, dass sie ordnungsmäßig geführt wurden, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen (§ 163 Abs. 1 BAO). Solange…
Gemäß Artikel 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Anschrift_BW, vertreten durch die Zobl, Bauer und Partner Wirtschaftsprüfung GmbH, 5020 Salzburg, Mildenburggasse 4a, vom 4. Dezember 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Wolfgang Praxmarer, vom 9. November 2012…
…wird (BFG 28.09.2020, RV/3100475/2020; BFG 8.10.2020, RV/7100340/2019), genausowenig wie im Fall der Nichtbeachtung einer Bescheidzustellung in die Databox (BFG 13.08.2020, RV/3100480/2020; BFG 08.10.2020, RV/7100340/2019), oder wenn der Abgabepflichtige von…
…Zustellung vorgenommen habe, liege es in ihrer Verantwortung, wenn aufgrund der Nichtbeachtung von in die Databox zugestellten Bescheiden Säumnisfolgen eintreten. Über Ersuchen des Bundesfinanzgerichtes stellte das Finanzamt die eingangs angeführten Zeitpunkte der Aktivierung der elektronischen Zustellung (24.8.2021, 12:59 Uhr), der E-Mail…
…wird (BFG vom 28.09.2020, RV/3100475/2020; BFG 08.10.2020, RV/7100340/2019), genausowenig wie im Fall der Nichtbeachtung einer Bescheidzustellung in die Databox (BFG vom 13.08.2020, RV/3100480/2020; BFG 08.10.2020, RV/7100340/2019). Gemäß § 98 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. Oktober 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 10. September 2018, St.Nr. ***BF1StNr1***, betreffend Säumniszuschlag zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß…
…RV/3100475/2020), genausowenig wie im Fall der Nichtbeachtung einer Bescheidzustellung in die Databox (BFG vom 13.08.2020, RV/3100480/2020). Im vorliegenden Fall, in dem ebenfalls eine Nichtbeachtung der Zustellung des zugestellten Grunderwerbsteuerbescheides vorliegt, ist daher ebenfalls von grobem Verschulden im Sinne des…
…der Folge - wie sie selbst im Vorlageantrag ausführt - nie genutzt hat, liegt es in ihrer Verantwortung, wenn aufgrund der Nichtbeachtung von in die Databox zugestellten Bescheiden Säumnisfolgen eintreten, dies umso mehr, als der Beschwerdeführerin aufgrund ihrer juristischen Kenntnisse und beruflichen Erfahrungen die Notwendigkeit der Beachtung…
…oder einem Freilager befindet, vorschriftswidrig in einen anderen Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft verbracht wird. Im Sinne dieses Artikels ist vorschriftswidriges Verbringen jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Artikel 38 bis 41 und 177 zweiter Gedankenstrich. (2) Die Zollschuld entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer_Adresse, vertreten durch Steuerberater_Adresse, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt_A vom 15. April 2014 über die Festsetzung der Elektrizitätsabgabe für die Jahre 2010 und 2013 beschlossen: Die Beschwerde vom 12…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HZ, Vermietung, geb. 19XX, whft. in M, vertreten durch die Hofrichter & Papistock Wirtschaftstreuhand-Steuerberatung GmbH, in 5261 Uttendorf, Uttendorf 63, wegen…
…Gemäß Art 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabepflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Vorschriftswidriges Verbringen ist jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Art. 38 bis 41 und 177 zweiter Gedankenstrich ZK. Nach Art. 202 Absatz 2…
…Gemäß Art 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabepflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Vorschriftswidriges Verbringen ist jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Art. 38 bis 41 und 177 zweiter Gedankenstrich ZK. Nach Art. 202 Absatz 2…
…Gemäß Art 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabepflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Vorschriftswidriges Verbringen ist jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Art. 38 bis 41 und 177 zweiter Gedankenstrich ZK. Nach Art. 202 Absatz 2…
…gilt auch für die Einwendung, derartige Kürzungen dürften nur maximal bis zur der in den Richtlinien vorgeschriebenen Höhe erfolgen. Damit geht auch das Vorbringen, im vorliegenden Fall liege durch die Nichtbeachtung der EStR 2000 eine Nichtberücksichtigung von Beweismitteln vor, ins Leere, kommt doch als Beweismittel…
…Jahr 2003 mit Ablauf des 31.12.2009 verjährt. Demzufolge erfolgte die Festsetzung der Einkommensteuer 2003 mittels Bescheid vom 25.07.2016 unter Nichtbeachtung des Eintritts der Bemessungsverjährung. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Eintritt der Verjährung im Abgabenverfahren von Amts wegen zu beachten …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ludwig Gahleitner, Steuerberater, 4020 Linz, Blumauerstraße 35, vom 8. Oktober 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 14. Juli 2010 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER. in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch die WT-Ges. , gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17.03.2015 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für 07/2014 beschlossen: 1.) Der Antrag vom 2.5.2016 auf Vorlage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, den Richter Mag.Dr. Wolfgang Pagitsch sowie die fachkundigen Laienrichter Manfred Fiala und DI Thomas Hrdinka in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Eckhardt Wirtschaftsprüfung und SteuerberatungsgmbH, Hauptstraße 58, 7033 Pöttsching…