…Das bedeutet, dass nach dem Eintritt der Masseinsuffizienz entstandene Gutschriften nur mehr mit solchen Abgaben(masse)forderungen (insbesondere Umsatzsteuer) verrechnet werden dürfen, die aus der weiteren Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse resultieren (so genannte "Neumasseforderungen"). Hinsichtlich bereits früher entstandener so genannte "Altmasseforderungen" oder solcher, die…
…die Masseunzulänglichkeit unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen und mit der Befriedigung der Massegläubiger inne zu halten hat. Er darf nur mehr die zur Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse gebotenen Rechtshandlungen vornehmen und daraus herrührende "Neumasseforderungen" unverzüglich befriedigen, während vorher bereits entstandene "Altmasseforderungen" der gesetzlichen Zahlungssperre gemäß …
…Gestattet sind ihm jedoch die zur weiteren Verwaltung und Verwertung gebotenen Rechtshandlungen. Die daraus entspringenden Masseforderungen, die auch als "Neumasseforderungen" bezeichnet werden, sind unverzüglich zu befriedigen. Mit dieser Bestimmung soll dem das Konkursverfahren beherrschenden Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung entsprochen und der für den Fall der Masseunzulänglichkeit…
…die Masseunzulänglichkeit unverzüglich dem Konkursgericht anzuzeigen und mit der Befriedigung der Massegläubiger inne zu halten hat. Er darf nur mehr die zur Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse gebotenen Rechtshandlungen vornehmen und daraus herrührende "Neumasseforderungen" unverzüglich befriedigen, während vorher bereits entstandene "Altmasseforderungen" der gesetzlichen Zahlungssperre gemäß …
…nach dem Eintritt der Masseinsuffizienz entstandene Gutschriften nur mehr mit solchen Abgaben(masse)forderungen (insbesondere Umsatzsteuer) verrechnet werden dürfen, die aus der weiteren Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse resultieren ("Neumasseforderungen"). Hinsichtlich bereits früher entstandener Masseforderungen ("Altmasseforderungen") oder solcher, die nicht aus den zur Verwaltung und…
…Gestattet sind ihm jedoch die zur weiteren Verwaltung und Verwertung gebotenen Rechtshandlungen. Die daraus entspringenden Masseforderungen, die auch als "Neumasseforderungen" bezeichnet werden, sind unverzüglich zu befriedigen. Mit dieser Bestimmung soll dem das Konkursverfahren beherrschenden Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung entsprochen und der für den Fall der Masseunzulänglichkeit…
…KO greift lediglich in die Befriedigung von Masseforderungen ein und schafft von § 124 Abs.1 KO abweichende Regelungen für deren Begleichung. Danach unterliegen "Altmasseforderungen" der gesetzlichen Zahlungssperre, während "Neumasseforderungen" unverzüglich, vorrangig und unabhängig von der Reihenfolge des § 47 Abs. 2 KO zu befriedigen sind (vgl…
Abschnitt 8 Tabelle mit den Datenanforderungen - Postverkehr | D.E. Nr. | Alt D.E. Nr. | Datenelement / Bezeichnung des Datenelements/der KlasseDatenklasse | Bezeichnung des Datenunterelements/der Datenunterklasse | Bezeichnung des Datenunterelements | F40 | F41 | F42 | F43 | F44 | F45…
B.2.1.2.3. Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1) Rz 517: Unter die Klasse M1 fallen beispielsweise auch Limousinen, Kombis, Geländewagen ("SUV") oder Wohnmobile. Rz 518: Ein Personenkraftwagen ist ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Personen…
Titel II Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen Einleitung Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Titel gelten für die Datenelemente, die in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 dieses Anhangs aufgeführt sind. Datenanforderungen Gruppe 1 - Nachrichteninhalt (einschließlich Verfahrenscodes) 1…
2. Überführung 2.1. Allgemeines 2.1.1. Handelspolitische Maßnahmen Art. 250 UZK Handelspolitische Maßnahmen gelten bei der Überführung in das Verfahren nur dann, wenn sie für die Verbringung von Waren in das Zollgebiet der Union (zB Embargomaßnahmen) vorgesehen sind. Verkehrsbeschränkungen, insbesondere jene, die dem…
20.3. Sonderbestimmung für Neuseeland Schaf- und Ziegenfleisch mit Ursprung in Neuseeland darf nur dann zum Kontingentzollsatz abgefertigt werden, wenn ein Ursprungszeugnis laut nachstehendem Muster vorgelegt wird. Die Kontingentstelle hat zu prüfen, ob diese Ursprungszeugnisse und die darin enthaltenen Angaben mit den von der Europäischen…