…des Abschöpfungsverfahrens wegen Konkursforderungen gegen den Schuldner nicht Exekution führen. Da eine auf § 215 Abs. 1 BAO gestützte Verrechnung keine Exekutionsmaßnahme darstellt, wird diese von der Exekutionssperre nicht erfasst. Im Übrigen wären Forderungen von Neugläubigern von der Exekutionssperre nicht betroffen (vgl. Feil, aaO, § 206, Rz…
…Legalzession als Kostenrückersatz für die Aufwendungen der vollen Unterbringung an den Jugendwohlfahrtsträger Y abzutreten war. Schuldnerin ist im Streitfall die Pensionsversicherungsanstalt, Zedent ("Altgläubiger") der Berufungswerber, Zessionar ("Neugläubiger") die BH als Vertreterin des Jugendwohlfahrtsträgers. Wie schon die Abgabenbehörde I. Instanz in ihrer Berufungsvorentscheidung zutreffend ausgeführt hat…
…eine andere übertragen und von dieser angenommen wird. Gegenstand der Zession ist die Forderung des Altgläubigers (Zedent) gegenüber einer dritten Person (debitor cessus). Zur vertraglichen Abtretung (Zession) bedarf es einer Vereinbarung (Willensübereinstimmung) zwischen dem Altgläubiger (Zedent) und dem Neugläubiger (Zessionar). Die Abtretung (Zession) ist ein…
Unter einer rechtsgeschäftlichen Zession versteht man die durch Willenseinigung zwischen Altgläubiger (Zedent) und Neugläubiger (Zessionar) bewirkte Veränderung der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der…
…C (Schuldner, debitor cessus). A (Zedent) ist aber auch Schuldner gegenüber N (Zessionar, Neugläubiger). Zur Begleichung seiner Schuld gegenüber N tritt A seine Forderung gegenüber C an N ab. N wird damit neuer Gläubiger des C. Die Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft. Sie ist nur…
…Wert des Entgelts ist somit die Höhe der Forderung des Zessionars an den Zedenten anzusetzen, weil durch diese die Schuld des Zedenten (Altgläubiger) an den Zessionar (Neugläubiger) beglichen wird. Beispiel: A schuldet dem B 100. Zur Begleichung der Schuld tritt A (Zedent) dem B (Zessionar)…
…diese Verbindlichkeiten bereits aus Sicht der Bf. vor dem Anteilserwerb durch die ***2*** bestanden hatten. Es liege keine Novation, sondern bei dem Neugläubiger ***2*** eine notwendige Zession gemäß § 1422 ABGB vor, weshalb keine Gebührenpflicht entstand. Mit Gebührenbescheid vom 6. Februar 2012 setzte das Finanzamt die…
…wonach der im Gemeinschaftsrecht in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 verwendete Begriff "Zessionar" auch den Neugläubiger einer Sicherungszession bezeichnet, dem die Forderung durch einen Zedenten abgetreten wurde. Dagegen richtet sich die vorliegenden Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat (UFS) vom 17…
…wonach der im Gemeinschaftsrecht in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 verwendete Begriff "Zessionar" auch den Neugläubiger einer Sicherungszession bezeichnet, dem die Forderung durch einen Zedenten abgetreten wurde. Dagegen richtet sich die vorliegenden Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat (UFS) vom 17…
…wonach der im Gemeinschaftsrecht in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 verwendete Begriff "Zessionar" auch den Neugläubiger einer Sicherungszession bezeichnet, dem die Forderung durch einen Zedenten abgetreten wurde. Dagegen richtet sich die vorliegenden Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat (UFS) vom 17…
…wonach der im Gemeinschaftsrecht in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 verwendete Begriff "Zessionar" auch den Neugläubiger einer Sicherungszession bezeichnet, dem die Forderung durch einen Zedenten abgetreten wurde. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat (UFS) vom 10…
…wonach der im Gemeinschaftsrecht in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 verwendete Begriff "Zessionar" auch den Neugläubiger einer Sicherungszession bezeichnet, dem die Forderung durch einen Zedenten abgetreten wurde. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat (UFS) vom 10…
…Abs. 2 EStG 1988, weil durch die Einlösung gemäß § 1422 ABGB der Vater als Neugläubiger in die Position der Altgläubigerin, der australischen Ausbildungsstätte, eingetreten sein soll und der Bw daher mit den Zahlungen an den Vater die ursprüngliche "Leistungsschuld" quasi in Form von Kaufpreisraten tilge…
…Gesellschaftsmittel schlechter gestellt habe als jene Gläubiger, deren Forderungen "Zug um Zug" befriedigt wurden. Die Unterscheidung in Alt- und Neugläubiger war nicht gerechtfertigt. Durch die Aufhebung ist wiederum der UFS zur Entscheidung über die Berufung gegen den Bescheid vom 6. August 2001 zuständig. Am 10…
…436,00 monatlich. Die Behauptung, dass das Finanzamt durch die Ausstellung des Haftungsbescheides als Neugläubiger anzusehen sei, sei unrichtig. "Neugläubiger" seien Gläubiger, deren Forderung nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens erst entstehe. Laut Haftungsbescheid sei die Forderung von 12/2001 bis 8/2002 entstanden. Dies sei eindeutig…
…2018, 10ObS150/17g; RIS-Justiz RS0084938 zur gleichlautenden Bestimmung des § 324 Abs. 4 ASVG). Bei der Legalzession geht eine Forderung von einem Altgläubiger auf einen Neugläubiger von Gesetzes wegen (ipso iure) über, ohne dass es einer eigenen Abtretung bedarf (vgl. Jeremias, Lexis Briefings Zivilrecht, Punkt…
…den die Gläubiger im Konkursverfahren jeweils angewiesen sind, im Vergleich zum Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung verkleinert worden ist und "bestehende (Alt-)Gläubiger einen (größeren) Ausfall erleiden oder wenn Neugläubiger dieses Befriedigungsfonds hinzugekommen sind und einen Ausfall erleiden (siehe König, Die Anfechtung nach der KO3…
…Gläubigerwechsel dar (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 116). Unter einer rechtsgeschäftlichen Zession versteht man die durch Willenseinigung zwischen Altgläubiger (Zedent) und Neugläubiger (Zessionar) bewirkte Veränderung der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog…
…erfolge. Eine Zession vermöge jedoch nicht, dergestalt in das öffentlich-rechtliche Abgabenschuldverhältnis einzugreifen, dass aus diesem resultierende Rechte und Pflichten auf den Zessionar (Neugläubiger) übergehen würden. Ein davon zu unterscheidender Abgabenguthabensrückzahlungsanspruch setze jedoch ein Guthaben auf dem Abgabenkonto voraus, und nicht bloß eine Einkommensteuergutschrift, welche…
…der vollen Unterbringung an den Verein V. abzutreten war. Schuldnerin ist im Streitfall die Pensionsversicherungsanstalt, Zedent ("Altgläubiger") der Bf., Zessionar ("Neugläubiger") die Bezirkshauptmannschaft als Vertreterin des Vereins. Zahlungen, die der Schuldner des Zedenten unmittelbar an den Zessionar leistet, fließen dem Zedenten im Zeitpunkt der Zahlung…