…NeuFöG lautet: Auf dem amtlichen Vordruck muss in den Fällen des Abs. 1 und 2 bestätigt sein, dass die Erklärung der Neugründung unter Inanspruchnahme der Beratung jene gesetzliche Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, erstellt worden ist ... . Was die Einbringung der Erklärung gemäß dem NeuFöG…
…dass materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung gemäß § 5a NeuFöG die Vorlage der Erklärung innerhalb der Anzeigefrist im Original sei. Im gegenständlichen Fall sei das entsprechende Formular allerdings verspätet und in Kopie vorgelegt worden. Gegen diese Bescheide richten sich die beiden Berufungen vom 16…
…NeuFöG lautet: Auf dem amtlichen Vordruck muss in den Fällen des Abs. 1 und 2 bestätigt sein, dass die Erklärung der Neugründung unter Inanspruchnahme der Beratung jene gesetzliche Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, erstellt worden ist ... . Was die Einbringung der Erklärung gemäß dem NeuFöG…
…zeigte diesen Übergabsvertrag am 8. März 2007 im Wege von Finanzonline dem Finanzamt an. Eine Kopie des Übergabsvertrages und des amtlichen Vordruckes der Erklärung der Neugründung (NeuFö3) reichte die Bw. am 9. März 2007 dem Finanzamt nach. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien…
…an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel erfolgte durch den vertragserrichtenden Notar am 17. November 2011. Mit Kurzmitteilung vom selben Tag übermittelte der Notar eine Ablichtung des Vordruckes NeuFö3 an das Finanzamt. Das Finanzamt setzte daraufhin mit Bescheid vom 25. Juni 2012, Erfassungsnummer zzz…
…Übernahme von aushaftenden Verbindlichkeiten. Über Vorhalt des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien wurden die notwendigen Angaben bezüglich der Bewertung des Ausgedinges und des Darlehens des Bundesland Niederösterreich gemacht und gleichzeitig eine Erklärung der (Teil-)Betriebsübertragung ("NeuFö3") im Original vorgelegt. Mit Bescheiden vom 18…
…sei, da auf Grund seiner Beschäftigung bei UnternehmenNN eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer ohnedies nicht in Betracht käme. Der Berufungsschrift war ein vollständig ausgefüllter Vordruck NeuFö3 im Original beigelegt. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 4. März 2008 als unbegründet ab. Der Bw…
…der Berufungsführer im Wesentlichen vor: "Der Bescheid wird in dem Umfang angefochten, als die Begünstigung, die das NeuFÖG im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer vorsieht (€ 1.500,00), nicht zuerkannt worden ist; der Bescheid wird sohin in dem Umfang angefochten als ein den Betrag von…
…unentgeltliche Übertragung des Betriebes vor. 5) Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten die geschaffene betriebliche Struktur nicht durch Erweiterung um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe verändert. Im § 4 NeuFöG ist normiert, dass die Wirkungen nach § 1 unter den…
…2. die nach der Übertragung der Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Gemäß § 5a Abs. 2 NeuFÖG gilt für derartige Betriebsübertragungen Folgendes: Z 1. Die Bestimmungen des § 1 Z 1 und Z 3 bis 5 sowie der …
…Vertreterin des Bf. den Übergabevertrag vom 21.05.2010 an die belangte Behörde übermittelt hat und ausgeführt wurde, dass der Beschwerdeführer zuvor keinen landwirtschaftlichen Betrieb geleitet hat und daher ein Anspruch auf Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach dem NeuFöG bestehe. Der Bf. beantragte auch die…
…anderen Behörde benötigt. Daher seien die Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes anzuwenden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12.4.2007 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab: "Für die Gewährung der GrESt- Befreiung ist das NeuFö3-Formular im Original gemeinsam mit dem Vertrag innerhalb der Anzeigefrist gemäß § 10…
… 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG ist damit auch für Betriebsübertragungen von Todes wegen zum Tragen gekommen. Fragestellung: Bis zu welchem Stichtag muss das vollständig ausgefüllte Formular NeuFö3 dem Finanzamt oder dem zur Selbstberechnung befugten Parteienvertreter vorgelegt werden? Auf welchen Stichtag beziehen sich die persönlichen…
…dem Grundsatz des Parteiengehörs nicht Rechnung getragen worden sei. Die abweisliche Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes A führt aus, dass die rechtzeitige Vorlage des vollständig ausgefüllten NeuFö3-Formulares eine materiellrechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung darstelle, die seitens des Abgabepflichtigen von sich aus zu erfüllen sei…
…BGBl. II Nr. 483/2002 [ÜbertragungsVO], Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird, BGBl. II Nr. 216/2005 [ÜbermittlungsVO]) und berücksichtigen die in der Zwischenzeit erfolgten Änderungen durch Gesetze und Verordnungen…
…an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel erfolgte durch den vertragserrichtenden Notar am 17. November 2011. Mit Kurzmitteilung vom selben Tag übermittelte der Notar eine Ablichtung des Vordruckes NeuFö3 an das Finanzamt. Das Finanzamt setzte daraufhin mit Bescheid vom 25. Juni 2012, Erfassungsnummer zZz…
…die Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, BGBl. II Nr. 216/2005 idF BGBl. II Nr. 507/2012. Eine Angabe der Abgaben, Gebühren oder Beiträge, bei denen die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG eintreten soll, muss in diesen Fällen nicht erfolgen…
…Abgaben und Gebühren von der Behörde nicht erhoben. Die Behörde hat die Erklärung zu den bezughabenden Akten zu nehmen. Die Vorlage des amtlichen Vordrucks ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung nach dem NeuFöG. Wird kein amtlicher Vordruck zur Erklärung der Neugründung…
…der Berechnung der Freibetrag nach § 5a Abs. 2 Z. 2 NeuFöG in der Höhe von € 75.000,-- zu berücksichtigen gewesen wäre, da eine Betriebsübertragung vorliegt. Diese Berufung wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 23. April 2008 als unbegründet abgewiesen…
…in der vorbezeichneten Rechtssache die Ausfertigung des Notariatsaktes vom 29. Jänner 2007 samt eingebundener Erklärung der (Teil-) Betriebsübertragung nach dem Neugründungsförderungsgesetz (Vordruck NeuFö3) dem Finanzamt nach. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien setze daraufhin gegenüber der Bw. mit dem angefochtenen Bescheid Grunderwerbsteuer gemäß …