…Null. (10) .... (11) .... Anwendung auf den konkreten Fall: Der Beschwerdeführer legte trotz Aufforderung durch das Finanzamt und des Bundesfinanzgerichtes keinerlei Unterlagen vor, die seine Behauptung, dass er täglich bzw. im überwiegenden Zeitraum seinen Arbeitsweg von OrtA nach OrtB und retour zurücklege, nachweisen oder belegen bzw…
…gemeinsamen Haushalt der Eltern, so geht gemäß § 2a Absatz 1 FLAG 1967 der Anspruch des Elternteiles, der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt. Nach § 7 FLAG 1967…
…Anspruch des anderen Elternteils vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt. Für ein Kind wird Familienbeihilfe nach § 7 FLAG 1967 nur einer Person gewährt. Nach § 10 Abs. 2 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats…
…Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt. Nach § 7 FLAG 1967 wird für ein Kind Familienbeihilfe nur einer Person gewährt. Nach § 10 Abs. 2 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats…
…Beamten der Berufsfeuerwehr überwiegend in die Zeit zwischen 19 Uhr und 7 Uhr fällt. Die Zeiten, die sich aus der Dienstübergabe ergeben, gehen über die Normalarbeitszeit hinaus, da grundsätzlich ein 24-Stunden-Wechseldienst gegeben ist und stellen somit Überstunden dar. Für den Nachweis des gem…
…ist eine analoge Anwendung des Überwiegensprinzips nicht möglich. Mangels einer gesetzlichen Regelung wird in Analogie zu der im § 2a Abs. 1 zweiter Satz FLAG enthaltenen Regelung ("Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt"), die überwiegende Haushaltszugehörigkeit der Kinder…
…zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt." Gemäß § 7 FLAG wird die Familienbeihilfe für ein Kind nur einer Person gewährt. § 10 FLAG lautet auszugsweise: "(1) Die Familienbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt; ... (2) Die Familienbeihilfe wird vom Beginn des…
…die notwendige Feststellung der Unterhaltskosten unter Berücksichtigung von Unterhaltsrelevanz, Angemessenheit, Nachweisen, monatlicher Zuordnung der Zahlungen und allfälligen einkommensteuerbefreiten Einkünften des Kindes anstelle der Feststellung von beliebigen Lebenshaltungskosten samt deren Umrechnung auf monatliche Durchschnittswerten verlangt. Erst danach sei eine Ermittlung des Überwiegens möglich. Der Bw. wisse…
…Anspruch des Elternteiles, der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, daß die Mutter den Haushalt überwiegend führt. (2) In den Fällen des Abs. 1 kann der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des…
…Veranlassung weit überwiege. Nach der Rechtsprechung bedeute Werbung ua., dass die Bewirtung ihm Rahmen eines "Events“ mit nachgewiesener Leistungs- und Produktinformation erfolgen müsse. Da es sich bei § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 um eine Begünstigungsvorschrift handle und der Nachweis des Überwiegens der betrieblichen…
…Gehört ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern, so geht der Anspruch des Elternteiles, der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt." § 2a FLAG 1967 regelt den "Konkurrenzfall…
Zum Nachweis des Überwiegens der erheblichen zwangsläufigen Verschmutzung der Zusteller bei ihrer Tätigkeit hat die Bf in der Beschwerde eine zeitliche Zusammenfassung der Tätigkeiten auf Grundlage des vom Prüfungsorgan anlässlich der Begleitung des Tankfahrzeuges am 3.4.2019 angefertigen Protokolls erstellt und vorgelegt. Daraus ergibt…
…bestehen. Unter Berücksichtigung der glaubhaften Angaben des Bw., dass er den Überblick über die Einnahmen seiner Fahrer und die Erfassung der kassierten Gelder verloren habe, bestehen jedoch keine ausreichende Nachweise - welche auf Grund der im Finanzstrafverfahren gegenüber dem Abgabenverfahren geänderten Beweislast von der Finanzstrafbehörde zu…
…so geht gemäß § 2a Abs. 1 FLAG 1967 der Anspruch des Elternteiles, der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt. D.h. lediglich dann, wenn ein Kind dem…
…von ihm ausgeübten Tätigkeit im Laufe der Jahre weitestgehend einzuschränken. Hinsichtlich der übrigen beschwerdegegenständlichen Jahre 2015 bis 2017 war hingegen von einem zeitlichen Überwiegen der Außendiensttätigkeit auszugehen und ist insofern der Nachweis des im häuslichen Arbeitszimmer gelegenen Mittelpunktes der Tätigkeit gescheitert. Mangels Erfüllung dieses gemäß …
…Lebenserfahrung davon auszugehen, dass diese nicht auf die Büroräume beschränkt blieb. Abgesehen davon erschien die überwiegende Anzahl der eingeladenen Personen in Begleitung. Somit ist der Nachweis des Überwiegens der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung im Sinne der obigen diesbezüglichen Ausführungen von der Bw. nicht erbracht worden…
…des Studiums infolge der COVID-19-Krise nicht möglich ist. § 2a FLAG 1967 lautet: § 2a. (1) Gehört ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern, so geht der Anspruch des Elternteiles, der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des…
…dass sich der "längere Zeitraum" auf den strittigen Monat bezieht. In § 2a FLAG 1967 heißt es: "Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt". Somit stimmen die diesbezüglichen Ausführungen im Vorlageantrag bezüglich Vermutung nicht. Die belangte Behörde ist sohin…
…gemeinsamen Haushalt der Eltern gehört - der Anspruch eines Elternteils, der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteils vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt. Gemäß § 7 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe für ein Kind nur…
…als Haushaltsführender vermutet wird. Für die beantragten Kalendermonate wurde die Familienbeihilfe nach vorangegangenen Erhebungen und aufgrund vorgelegter Nachweise dem anderen Elternteil gewährt." Dagegen brachte die Bf. eine Beschwerde mit folgender Begründung ein: "In rechtlicher Hinsicht begründet die Erstbehörde ihren Bescheid mit der Anwendung des Überwiegensprinzips…