…den eigenen Ausführungen der Bw., sie habe die Ware in das Drittland versendet, keine innergemeinschaftliche Lieferung gegeben sein. Da sämtliche Dokumente in Kopie vorgelegt wurden, kann auch nicht überprüft werden, ob es sich um Fälschungen handelt. Der Nachweis der Versendung oder Beförderung in einen anderen…
…Rechtsgeschäftes wären (in Abl.) zur Vorlage zu bringen. b) Gleichzeitig werden Sie ersucht - wie bereits in der Berufungseingabe angekündigt - den bislang fehlenden Ausfuhrnachweis samt Buchnachweis nachzureichen (vgl. V des BM für Finanzen über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen…
…ist (und nicht unter der UID des Mitgliedstaates, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet (Art. 3. Abs. 8 zweiter Satz UStG 1994). Die Besteuerung in Österreich kann er vermeiden, indem er die Besteuerung des Erwerbes in Deutschland nachweist (Art…
…Der Nachweis der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet ist gemäß der VO BGBl. Nr. 401/1996 idgF zu erbringen, wobei die Nachweisführung nicht nur in Papierform, sondern auch in elektronischer Form, zB durch Übermittlung eines pdf-Files, erfolgen kann. Bei der Durchschrift oder…
…der Bundesminister für Finanzen geregelt, wie der Nachweis der Beförderung oder Versendung und der Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auszusehen hat. Im Fall der Abholung durch den Erwerber hat der Unternehmer nach § 2 leg cit den Nachweis zu führen durch 1. die Durchschrift oder Abschrift der…
…schlüssigen" oder überzeugenden Nachweis (vgl. die englische und französische Sprachfassung des EuGH-Urteils vom 27. September 2007 Rs. C-409/04 Teleos u.a., Slg. 2007, I-7797, BFH/NV Beilage 2008, 25 Randnr. 51: "conclusive proof" und "preuve concluante") der Beförderung oder Versendung in…
…In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten . Auf Grund des Art. 7 (Binnenmarktregelung) des Umsatzsteuergesetzes 1994 hat der Bundesminister für Finanzen eine Verordnung über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis…
…Abnehmerkreises wird durch das Erfordernis der Erwerbsteuerbarkeit im anderen Mitgliedstaat bewirkt. Wie der Nachweis der Warenbewegung ins übrige Unionsgebiet zu führen ist, regelt die Verordnung BGBl. Nr. 401/1996. Die im Beschwerdefall maßgeblichen Bestimmungen der Verordnung lauten: "Nachweis der Beförderung oder Versendung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen …
…oder c UZK hinterlegten Sicherheit mittels Anmerkung auf dem Zahlungsaufschubkonto geleistet werden. Die Höhe des Sicherheitsrahmens wäre in diesem Fall regelmäßig zu prüfen; bei Überschreiten des Sicherheitsrahmens sind entsprechende Maßnahmen zu fordern. Die Sicherheit wird vom Zollamt freigegeben, sobald der Nachweis der Beförderung bzw. Versendung…
…vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die Voraussetzungen des Abs. 1 müssen gemäß Art. 7 Abs. 3 UStG 1994 vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung bestimmen, wie der Unternehmer den Nachweis…
…vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die Voraussetzungen des Abs. 1 müssen gemäß Art. 7 Abs. 3 UStG 1994 vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung bestimmen, wie der Unternehmer den Nachweis…
…Nachweise der Beförderung oder Versendung vor, ist zu vermuten, dass die Voraussetzungen für die innergemeinschaftliche Lieferung nicht vorliegen. Aber auch in diesem Fall steht es dem Unternehmer offen, nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit objektiv gegeben sind. Die Vorschriften über den Nachweis der Beförderung…
…einen Nachweis über die Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu erbringen. Mit Schreiben vom 9. Jänner 2006 teilte die Bf. mit, sie habe nicht als indirekter Stellvertreter und somit nicht als Anmelder gehandelt. Die Bf. sei lediglich Versender gewesen. Erwerber der Waren sei…
…des Abnehmers oder seines Beauftragten, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird. Es fehlt der Hinweis ob die Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet vorliegt. Vergleiche die dazu ergangene Verordnung 401/1996. Da obige Mängel vorliegen im Zusammenhang mit der innergemeinschaftlichen…
…keine Nachweise für eine Beförderung oder eine Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet beibringen konnte. In diesem Punkt konnte daher der Beschwerde nicht Folge gegeben werden. Entsteht außer den Fällen des Abs. 2 des § 108 ZollR-DG eine Zollschuld nach den Art. 202 bis 205 oder…
…den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ergangen, welche auszugsweise lautet: Nachweis der Beförderung oder Versendung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen § 1. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art. 7 UStG 1994) muss der Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar nachweisen, dass er oder der Abnehmer…
…womit der buchmäßige Nachweis über die innergemeinschaftliche Weiterlieferung nunmehr vollständig vorliege. Das Zollamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 1. März 2007 als unbegründet ab. Es sah die im Zuge des Berufungsverfahrens vorgelegten Unterlagen als nicht geeignet an, die Beförderung oder Versendung der Waren zu…
…WE-Nr. 023) konnte bis zum Prüfungsabschluss auch kein Nachweis über die innergemeinschaftliche Weiterlieferung vorgelegt werden, in den übrigen hier relevanten Fällen wurden Beförderungs- oder Versendungsnachweise von den Prüfungsorganen nicht eingesehen (Punkt 3.6.1. und 3.6.2. der Niederschrift vom 2. Juni 2005…
…der Bundesminister für Finanzen die Verordnung über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, BGBl. 401/1996 erlassen. Diese Verordnung lautet auszugsweise wie folgt: "§ 1. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art. 7 UStG 1994) muss der Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar nachweisen…
…Bücher oder Aufzeichnungen gemäß § 18 Abs. 8 UStG 1994 im Inland aufzubewahren; die nachzuweisenden Voraussetzungen müssen daraus leicht nachprüfbar zu ersehen sein. Auf Grund des Art. 7 des UStG 1994 hat der Bundesminister für Finanzen die Verordnung über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und…