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BFG RV/7103258/2019Nachversteuerung begünstigt besteuerter Gewinne aus 2004 und 2005 in den Jahren 2008 und 2009, wenn in den Vorjahren keine Begünstigung in Anspruch genommen wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.06.2019

…auch im Jahr 2009 zu einer Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne gem. § 11a EStG 1988 mit folgender steuerlicher Auswirkung: 2008: Einkommensteuer: € 4.259,67 Nachversteuerung: € 1.339;12 Festgesetzte Einkommensteuer : € 5.598,79 2009: Einkommensteuer: € 0,00 Nachversteuerung: € 1.739,52…

BFG RV/2101055/2018Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne gemäß § 11a EStG - Nachversteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.06.2022Teil 1/2

…Hinblick auf eine etwaige Nachversteuerung gemäß § 11a Abs 3 EStG 1988 bekannt, und stellt der in der Niederschrift über die Nachschau vom 29.5.2015 aufgegriffene Umstand, dass der Bf in den Jahren 2004 sowie 2006 bis 2009 für nicht entnommene Gewinne von insgesamt 198…

BFG RV/7102676/2011Höhe der Nachversteuerung (Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG 1988)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2016

…unstrittig: Im Jahr 2008, wo für den Betrieb in der G ein Verlust in Höhe von € 6.668,29 ausgewiesen wurde, kam es zu einer Nachversteuerung des nicht entnommenen Gewinnes gemäß § 11a EStG von € 33.364,61. Da für den Betrieb in der…

UFSW RV/2040-W/06Gewinnerhöhender Ansatz des Nachversteuerungsbetrages gemäß § 11a Abs. 3 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2006

…Siart/Temm, Nachversteuerung begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne, SWK 2004, S 469): "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine Nachversteuerung einsetzt. Diese…

BFG RV/5100868/2011Nachversteuerung von Gewinnen gemäß § 11a EStG 1988 aufgrund rückbezogener Entnahmen gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.09.2014

…in der dieser begründend im Wesentlichen Folgendes ausführte: Er teile die Rechtsansicht nicht, dass im Falle einer Umgründung eine Entnahme eines Objektes durch Nichtaufnahme in die Einbringungsbilanz zur Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne in den Vorjahren führe. Im Zuge einer Umgründung dürfe ein Unternehmer den Firmenwert…

BFG RV/2100395/2013Nachversteuerungsrelevanter Eigenkapitalabfall
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.06.2014

…1 begünstigt besteuert worden ist. Die Nachversteuerung ist zunächst für den begünstigten Betrag des zeitlich am weitest zurückliegenden Wirtschaftsjahres vorzunehmen. Im Zusammenhang mit dem Auslaufen der begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne nach § 11a (letztmals) mit der Veranlagung für das Jahr 2009 wurde mit dem…

BFG RV/3100415/2016Bewertung Fremdwährungsverbindlichkeit eines § 4 Abs 1-Ermittlers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2018

…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (kurz: Bf.) erklärte in der am 15.9.2011 elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung 2009 unter anderem gewerbliche Einkünfte aus Malerei und H in Höhe von € -548,08 und beantragte die pauschale Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne mit…

BFG RV/6100598/2010Eigenkapitalabfall im Sinne des § 11a EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.08.2017

…Entnahmen den laufenden Gewinn bei weitem übersteigen. 3. Einkommensteuerschuld - schädliche Entnahme: Die Einkommensteuer stellt nach der Lit. eindeutig eine schädliche Entnahme dar (vg. Jakom, EStG, Rz. 14 zu § 11a). Zu beachten ist weiters der Artikel Kirsten, Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne: Rechtskonformität, Nachversteuerung und Sanierungsgewinne…

BFG RV/5100759/2012Nachversteuerung ehemals begünstigter Gewinne im Anwendungsbereich des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2014, BGBl. 105/2014 sowie § 124 b Z 263 (Rückwirkung auf das Jahr 2011)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2016

…vorgenommene Nachversteuerung von nicht entnommenen Gewinnen im Sinne des § 11 a EStG 1988 von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von € 48.467,02 auf € 2.694,66 abzuändern . Entsprechend dem § 11 a EStG 1988 ist bei Entnahmen im Rahmen der Betriebsaufgabe keine Nachversteuerung im…

BFG RV/5100490/2011Pauschale Nachversteuerung gemäß § 124b Z 154 EStG 1988 von gemäß § 11a EStG 1988 begünstigt besteuerten Beträgen infolge vorbehaltener Entnahmen nach § 16 Abs. 5 UmgrStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.10.2017

…Es erfolgte zu Recht eine pauschale Nachversteuerung nach § 124b Z 154 EStG 1988 des gesamten in den Jahren Jahren 2004 bis 2008 gemäß § 11a EStG 1988 begünstigt besteuerten, nicht entnommenen Gewinnes iHv € 102.827,19. Die Beschwerde dagegen war somit als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit…

UFSW RV/3683-W/08Einbringung des Einzelbetriebes nach Art III UmgrStG und begünstigte Besteuerung vorbehaltener Entnahmen bzw. Nachversteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2010

… 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG), für das die Begünstigung gemäß § 11a EStG in Anspruch genommen wurde, löst per se keine Nachversteuerung aus (Bruckner: Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG und Umgründungen, 114, in König/Schwarzinger [ FS Wiesner], Rz 3860o EStR und Rz…

BFG RV/3100347/2013Einbuchung von notwendigem Betriebsvermögen im Zuge einer Eröffnungsbilanzberichtigung stellt keine betriebsnotwendige Einlage iSd § 11a EStG 1988 dar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2015

…gemäß § 11a EStG 1988 von -155.720,98 € (im Jahr 2010) bzw. -88.741,53 € (im Jahr 2011) und damit zu einer Nachversteuerung in den Vorjahren begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne in diesem Ausmaß (vgl. Tz 1 des Bp-Berichtes vom 4. März…

BFG RV/2101055/2018Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne gemäß § 11a EStG - Nachversteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.06.2022Teil 2/2

…2007: 54.614,11 Euro, 2008: 48.091,20 Euro, 2009: 38.345,08 Euro) Deckung. Die Nachversteuerung der in den Jahren 2004 sowie 2006 bis 2009 begünstigt besteuerten Gewinne hat gemäß § 11a Abs 3 EStG 1988 mit dem Steuersatz gemäß § 37 Abs 1 EStG…

UFSW RV/2959-W/06Besteuerung nicht entnommener Gewinne gemäß § 11a EStG bei Einkünften gemäß § 22 EStG als Rechtsanwalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2007

…nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG in Höhe von € 34.000,-- beantragt wurde. Im Zuge der Veranlagung des Bw. zur Einkommensteuer 2005 wich das Finanzamt mit Bescheid vom 31. Oktober 2006 von der eingereichten Erklärung insoweit ab, als die beantragte begünstigte Besteuerung für nicht…

UFSK RV/0306-K/10Einbeziehung von in Form von Sicherheitszuschlägen hinzugeschätzten Gewinnen bei der Ermittlung des begünstigt besteuerten Gewinnes nach § 11a EStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2013

…ein. Die genannten sowie weitere für das gegenständliche Berufungsverfahren nicht relevante Prüfungsfeststellungen führten auch zu einer Abänderung der begünstigten Besteuerung für nichtentnommene Gewinne gemäß § 11a EStG. Konkret ergab sich daraus (vgl. Tz 8 des Bp-Berichtes) eine Nachversteuerung in Höhe von € 1.035,82 …

BFG RV/5100240/2014Nachversteuerung begünstigt besteuerter Gewinne gemäß § 11a EStG 1988 iZm Entnahmen gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.09.2021

…Einzelunternehmen ***1*** eU, **FN*** rückwirkend mit 1.1.2009 gem Art III UmgrStG in die ***2*** ein. In den Jahren 2006 bis 2008 hat der Bf für das eingebrachte Einzelunternehmen von der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne gem § 11a EStG 1988 im Gesamtausmaß von €…

UFSW RV/0826-W/08Geltendmachung der begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne unmittelbar vor Betriebsveräußerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010

…einer Nachversteuerung ist der Nachversteuerungsbetrag gleichmäßig auf das laufende und das folgende Wirtschaftsjahr zu verteilen. Abs. 5: Im Falle der Übertragung eines Betriebes ist die Nachversteuerung insoweit beim Rechtsnachfolger vorzunehmen, als es zu einer Buchwertfortführung kommt. § 11a enthält eine tarifliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne…

UFSW RV/2103-W/06Frage der Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 11a EStG 1988 betreffend die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2006

…sei. Dies gehe aus den Erläuterungen zu den Gesetzesmaterialien hervor. Auch § 11 EStG 1988 begünstige durch die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses die Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen, weil der Eigenkapitalzuwachs naturgemäß höher sei je weniger Entnahmen vorliegen würden. Aus den Erläuterungen zu den Gesetzesmaterialien gehe hervor…

UFSK RV/0326-K/07Nachversteuerung bei Eigenkapitalabfall nach § 11a EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2009

…Abs. 3 EStG 1988 der "nicht entnommenen Gewinne" (€ 12.392,84) vor. In der Bescheidbegründung wurde dazu ausgeführt: "Wurde in einem Jahr eine begünstigte Besteuerung vorgenommen und sinkt im Folgejahr das Eigenkapital, so ist gem. § 11 a Abs. 3 EStG eine Nachversteuerung vorzunehmen. Diese…

UFSF RV/0115-F/11Entnahme von aus betrieblichen Mitteln angeschafften Wertpapieren (Nachversteuerung gem. § 11a Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2013

…gebildeter nicht entnommener Gewinn gem. § 11a EStG entsprechend nachzuversteuern sei. Diese Nachversteuerung berechne sich wie folgt: | Entnahmen | 179.072,90 | -Einlagen | -14.318,70 | -Gewinn | -42.353,27 | Ergibt | 122.400,93 Die nicht entnommenen Gewinne 2006…