…2000 wurde die Bw., eine Privatstiftung, errichtet. Ebenfalls mit 18.12.2000 schlossen der Stifter und die Privatstiftung einen Schenkungs- und Nachstiftungsvertrag, in welchem Wertpapiere im Gesamtkurswert von S 14,671.999,96 der Stiftung gewidmet wurden. Mit Bescheid vom 5. Juni 2001 setzte das…
…und sein Sohn Dr. W. sind Stifter der L. Privatstiftung einer Privatstiftung im Sinne des Privatstiftungsgesetzes BGBl. Nr. 694/1993. Laut Urkunde über die Erklärung einer Nachstiftung vom 25. August 2004 bringt der Stifter Herr H. folgendes nachgestiftetes Vermögen in die Stiftung ein, und zwar:…
…Dezember 2000 widmeten der beiden Stifter der Bw. als Nachstiftung weitere Vermögenswerte - Wertpapiere im Gesamtkurswert von S 27.882.171,56 (entspricht € 2.026.276,43). Mit Bescheiden vom 23. August 2001 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien die Schenkungssteuer für den…
…wirksam. Für nachfolgende Generationen gilt die oben dargestellte Regelung sinngemäß. Zuweisungen an weitere (auch familienfremde) Begünstigte können entsprechend der Bestimmungen der Stiftungsurkunde jederzeit durch den Familienbeirat jedoch nur einstimmig und nicht aus der Substanz sondern lediglich aus Erträgnissen vorgenommen werden". Mit notarieller Nachstiftungserklärung vom 28…
…der Stiftungsurkunde hat sich der Stifter, Herr C.R., den Widerruf der Privatstiftung vorbehalten. Mit Nachstiftungsvereinbarung vom 28. September 2000 hat der Stifter seinen Geschäftsanteil an der R.D. mit einer zur Gänze in bar einbezahlten Stammeinlage von S 1,033.200,-- an die Berufungswerberin…
…Punkt 14.1. der Stiftungsurkunde hat sich der Stifter, Herr C.R., den Widerruf der Privatstiftung vorbehalten. Mit der Urkunde über eine Nachstiftung vom 21. Dezember 2000 hat der Stifter seine 17.694 Stück Aktien an der E.M. an die Berufungswerberin übertragen. Im Punkt…
…sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit notarieller Nachstiftungsvereinbarung vom 25. September 2000 übertrug C. R., der Stifter, 534.411…
…diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass alle Vermögensübertragungen an die Privatstiftung durch den Stifter erfolgten. Eine Differenzierung dahingehend, ob eine Vermögensübertragung auf eine Privatstiftung durch ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden oder auf Grund einer Nachstiftung erfolgt ist, sei im § 33 lit. a ErbStG nicht vorgesehen…
…000.000,00 ein. In Punkt XIV der Stiftungsurkunde behielt sich der Stifter den Widerruf der Stiftung auch nach der Eintragung der Stiftung in das Firmenbuch ausdrücklich vor. Mit der als "Schenkungs- und Widmungsvereinbarung" bezeichneten Nachstiftungsurkunde vom 27.7.1999 schenkte der Stifter der Bw.…
…Widerrufsrechts die Schenkungssteuererstattung nach § 33 lit a ErbStG nicht von der Formalfrage abhängig gemacht werden darf ob bzw inwieweit der Widerrufsvorbehalt zusätzlich auch (rein) klarstellend in die Nachstiftungsvereinbarungen aufgenommen wurde. Der Vorbehalt des VfGH in seinem Erkenntnis vom 2.3.2005, wonach eine Herausgabepflicht nur…
…das Firmenbuch eingetragen. Im Punkt 14.1. der Stiftungsurkunde hat sich der Stifter, Herr C.R., den Widerruf der Privatstiftung vorbehalten. Mit Nachstiftungsvereinbarung vom 25. September 2000 hat der Stifter seine Aktien an der T.A. an die Berufungswerberin übertragen. Im Punkt 3. dieser Vereinbarung…
…sich der Stifter, Herr H.R., den Widerruf der Privatstiftung vorbehalten. Mit Nachstiftungsvereinbarung vom 28. September 2000 hat der Stifter seinen Geschäftsanteil an der GmbH mit einer zur Gänze in bar einbezahlten Stammeinlage von S 1,033.200,-- an die Berufungswerberin übertragen. Im Punkt 3…
…Punkt 14.1. der Stiftungsurkunde hat sich der Stifter, Herr C.R., den Widerruf der Privatstiftung vorbehalten. Mit der Urkunde über eine Nachstiftung vom 21. Dezember 2000 hat der Stifter seine 17.694 Stück Aktien an der AG. an die Berufungswerberin übertragen. Im Punkt 4…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der XY wurden mit Nachstiftungsurkunden je vom 13. Juni 2007 7,300.000,00 € in Wertpapieren oder bar und nach Liquidation der P deren verbleibendes Stiftungsvermögen als Nachstiftung gewidmet. Für diese Rechtsvorgänge hat das Finanzamt mit Bescheid vom…
…Übertragung von Vermögen durch den/die Stifter erfolgt entweder bei Stiftungserrichtung selbst oder später in Form einer Nachstiftung. Bei Stiftungserrichtung liegt ein einseitiger, nicht der Annahme bedürftiger Rechtsakt vor, eine Nachstiftung stellt eine Schenkung im zivilrechtlichen Sinn dar und muss durch den Stiftungsvorstand angenommen werden…
12. Nachversteuerung Rz 334: Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist der Nachversteuerungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955 ab 01.08.2008 zur Gänze nicht mehr anwendbar, auch wenn Vermögen von der Privatstiftung zugewendet wird, das sie vor dem 01.08.2008…
…Verzinsung abzüglich Rückzahlungen) unter Verbindlichkeiten/übrige ausgewiesen. Der durch diese Verbindlichkeit fremdfinanzierte Großmutterzuschuss wurde bei der ***4*** GmbH als Anschaffungskosten auf deren Beteiligung an der ***6*** GmbH gebucht (Anteile an verbundenen Unternehmen ihv 76,272.000 Euro). Mit Nachstiftungsurkunde vom 10. Dezember 2007 übertrug die **…
…unabhängig davon zur Anwendung kommen, wer die Zuwendung tätigt, ob es sich um eine Zustiftung, Nachstiftung oder eine Zuwendung an eine Substiftung handelt. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 2,5 Prozent der Zuwendungen. Abweichend davon beträgt die Steuer 25 Prozent bei Zuwendungen, wenn die Stiftung oder…
…vom 25. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 28. September 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Stiftungszusatzurkunde - Nachstiftung § 11 der Urkunde - hat die S-Privatstiftung insgesamt 7.999.000;00 € in die FS…
…sowie der Übertragung von Vermögen auf die Privatstiftung. Diese Zuwendungen des Stifters in Form der Vermögensübertragung anlässlich der Gründung der Privatstiftung, aber auch nach deren Entstehen (Nachstiftung), stellen idR unentgeltliche Vermögensübertragungen dar und sind nicht als Veräußerungsvorgänge zu behandeln. Eine unentgeltliche Vermögensübertragung liegt auch vor…