Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache zu StrNr. 500000/2006/00000-001 gegen DM, Dachdecker und Spengler, geb. XXXXX, wh. B, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Manfred Lirk, DDr…
…in das Zollgebiet verbrachte Zigaretten der vorangeführten Marken zum Zweck des Weiterverkaufs bzw. des Eigenverbrauchs erworben hat. Laut eigenen Angaben von JoH hat er die gesamte vorangeführte Zigarettenmenge vom Bf, der insgesamt bereits 3 einschlägige Vorstrafen wegen Zigarettenschmuggel bzw. Monopolvergehen gemäß §§ 35 Abs. 1 lit…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen BE wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung und Monopolvergehen gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm. 38 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Mag. Gerhard Groschedl als Senatsvorsitzender des Finanzstrafsenates Graz 3 in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Gernot Karl Thonhauser, Petersgasse 128a Tür 1, 8010 Graz, wegen der Finanzvergehen der Beteiligung an der Abgabenhinterziehung…
…Verhandlung auch erörtert wurde. So bleibt aufgrund von Schreib- oder Tippfehlern unklar, welches (konkrete) Monopolvergehen dem potenziellen Täter vorgeworfen werde und fehlen in der Begründung konkrete Ausführungen, warum ein hinreichender Verdacht auf Verletzung der Monopolvorschriften in objektiver und subjektiver Hinsicht vorliege. Allein der Verweis auf…
…Rz 2942). Auf die Strafe des Verfalls darf also nur in den im besonderen Teil des FinStrG vorgesehenen Fällen erkannt werden (§ 17 Abs 1 FinStrG); dort ist sie bei bestimmten vorsätzlichen Verbrauchsteuer-, Zoll- und Monopolvergehen angeordnet (§ 17 Abs 1 FinStrG iVm § 33 Abs 6, § 35…
…2, 44 Abs. 2 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage, d. i. bei vorsätzlicher Begehung der genannten Monopolvergehen in Bezug auf die Gegenstände des Tabakmonopols, für die ein (inländischer) Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, dieser Wert, geahndet. Gemäß Art. 202 Abs. 1 und 2…
…Anzeigepflicht, sodass ihm auch nicht aus dem Unterlassen einer diesbezüglichen Anzeige ein Vorwurf gemacht werden könne. Aber auch die B GmbH hätte mangels zweckwidriger Verwendung keine Anzeigepflicht getroffen, sodass auch eine Beitragstäterschaft des Bf. auszuschließen sei. Zum (ebenfalls) angelasteten Monopolvergehen gemäß § 44 Abs. 1 lit…
…für einen Verfall nicht vorliegen. Der Verfall von Gegenständen sei nur bei bestimmten vorsätzlichen Verbrauchssteuer-, Zoll-, Wertzeichen- und Monopolvergehen vorgesehen. Die Anordnung eines Verfalls komme für fahrlässige Delikte nicht in Frage. B habe anlässlich seiner niederschriftlichen Einvernahme vom 16. April 2011, die ebenfalls von Sprachschwierigkeiten…
…die ebenfalls spruchgemäß zu reduzierende gemäß den angeführten Bestimmungen hier im Ausmaß von annähernd 19 % des Gesamtbetrages bzw. des (auch für das Monopolvergehen herangezogenen inländischen) Kleinverkaufspreises (VwGH vom 25. September 1997, 97/16/0067) anteilsmäßig aufzuerlegende Wertersatzstrafe gelten die vorangeführten Kriterien der Strafzumessung sinngemäß (vgl…
OGH 30.3.2016, 4 Ob 31/16, Punkt 2.3.; Kohl , Das österreichische Glücksspielmonopol, 177-178). Auch ein intensiver Werbeaufwand des Monopolisten könne in diesem Zusammenhang zur Verwirklichung der genannten Ziele erforderlich sein. Jedoch bedürfe eine dabei erzielte wesentliche Steigerung der Einnahmen besonderer Aufmerksamkeit…
Durch IA zu BGBl. 1993/695 sollten die Bestimmungen über die Konzessionserteilung ….sicherstellen, dass damit Außenstehende am eventuellen Versuch gehindert werden, kriminelle Gelder zu investieren, Geld zu waschen bzw. der organisierten Kriminalität Einfluss zu verschaffen. Die Glücksspielgesetznovellen 2010 gehen von den fiskalischen Zielsetzungen endgültig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Ort, vertreten durch W&W Revisionsteuhand, Steuerberatungs - und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH., Gußhausstraße 4, 1040 Wien über die Beschwerde vom 18.02.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren…
, Das österreichische Glücksspielmonopol, 177-178). Auch ein intensiver Werbeaufwand des Monopolisten könne in diesem Zusammenhang zur Verwirklichung der genannten Ziele erforderlich sein. Jedoch bedürfe eine dabei erzielte wesentliche Steigerung der Einnahmen besonderer Aufmerksamkeit bei der Prüfung der unionsrechtlich geforderten Kohärenz und Systematik der fraglichen Regelung…
Die erste einschlägige Entscheidung erging im Jahr 1994 zum britischen Lotteriemonopol in der EuGH 24.3.1994, C-275/92, Rs Schindler. Laut EuGH handelt es sich bei den Tätigkeiten im Glücksspielbereich um Dienstleistungen mit wirtschaftlichem Charakter, auf die die Bestimmungen des AEUV Anwendung finden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch PWC PricewaterhouseCoopers WP u StB, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 08.04.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in Vertretung des verhinderten Richters ***Ri2*** in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** nunmehr vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Marcus Marakovics, Liechtensteinstraße 25/21, 1090 Wien, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß §§ 14 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch PWC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 08.04.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Maßnahmenbeschwerde der ***1*** ***2*** GmbH, ***3*** ***4***, ***5******33***, vertreten durch Hochstöger Nowotny Wohlmacher Rechtsanwälte OG, 4020 Linz, Breitwiesergutstraße 10, wegen behaupteter Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und…
Für die von Frau B. A. im C. Ort_1 veranstalteten Cashgames wird nach einem bestimmten Schlüssel ein Tischgeld (Rake), das sich nach der Höhe des Pots (Summe der Einsätze) richtet, vereinnahmt. Es wurden Aufzeichnungen geführt, aus denen die Höhe des täglichen Tischgelds ersichtlich ist…